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Studie Emissionen – Raumwärme ... - IWO-Österreich

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70 Literaturarbeit: <strong>Emissionen</strong> <strong>Raumwärme</strong>erzeugung<br />

6.2 Auswahl der Anlagen, Gültigkeit der Emissionsfaktoren<br />

Die Auswahl der Anlagen ist ausschlaggebend für die Gültigkeit und damit Verwendbarkeit<br />

von Emissionsfaktoren. Je nach Fragestellung bzw. Problematik (siehe auch Kapitel 2.2)<br />

erfolgt die Auswahl entweder<br />

(1) nach statistischen Gesichtspunkten (Anlagen sollen für eine bestimmte Gruppe von<br />

Anlagen, z. B. alle österreichischen Anlagen, repräsentativ sein),<br />

(2) nach technologischen Gesichtspunkten (Messung verschiedener Modelle einer Technologie<br />

oder von je einer Anlage pro Technologie),<br />

(3) zufällig (wenn z. B. keine Statistik über die Zusammensetzung des Geräteparks existiert,<br />

kann über eine ausreichend große Stichprobe auf die Grundgesamtheit geschlossen<br />

werden), oder<br />

(4) aufgrund legislativer Bestimmungen mehr oder weniger vollständig hinsichtlich Bestand<br />

(Abnahme- und Kontrollmessungen aller installierten Anlagen)<br />

(5) bzw. hinsichtlich Neuanlagen (Typenprüfungen).<br />

Der sich daraus ergebende Gültigkeitsbereich erstreckt sich somit entweder auf den Anlagenbestand<br />

in einem bestimmten Jahr oder z. B. auf Neuanlagen einer bestimmten Technologie<br />

und eines bestimmten Baujahres. Hinsichtlich Gültigkeit bzw. Repräsentanz muss beim<br />

Vergleich von Faktoren vor allem auch die Größe der gezogenen Stichprobe, aus der sich ja<br />

die Repräsentanz ergibt, berücksichtigt werden. Als Beispiel seien hier die Daten aus<br />

[WIESER et al., 2001] angeführt, die z. B. für Pellets auf Messungen bei zwei Anlagen beruhen.<br />

6.3 Größe der Anlagen, Unterteilung<br />

Die Anlagengröße bestimmt vielfach die eingesetzte Technologie und damit die <strong>Emissionen</strong>.<br />

Je nach Energieträger und Brennstoff kann es zu „Technologiesprüngen“ kommen. Dies<br />

muss beim Vergleich von Emissionsfaktoren berücksichtigt werden.<br />

Die Grenzen zwischen den Größenklassen sind dabei nicht eindeutig definiert. Kleinfeuerungsanlagen<br />

im Haushaltsbereich haben typischerweise eine Nennwärmeleistung von bis<br />

zu 100 kW. Eine andere Grenze ergibt sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen:<br />

aufgrund der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG wird 350 KW als Grenze angenommen, da<br />

diese Vereinbarung Kleinfeuerungsanlagen bis zu dieser Leistungsgrenze betrifft, für größere<br />

Anlagen gilt die Luftreinhalteverordnung für Kesselanalgen (LRV-K 1989; Neuanlagen)<br />

und das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen (LRG-K, 1989; Altanlagen vor 1.1.89), siehe<br />

auch Kapitel 5.<br />

Im Rahmen dieser Literaturarbeit musste die in den verschiedenen <strong>Studie</strong>n getroffene Unterteilung<br />

beibehalten werden. Diese ist teils sehr unterschiedlich, die Grenze reicht von<br />

< 100 kW bis < 2 MW (siehe Tabelle 18), was beim Vergleich der Faktoren berücksichtigt<br />

werden muss.<br />

6.4 Probenahme und Messung<br />

Beim Vergleich der Emissionsfaktoren muss die Art der Probenahme und der Messung<br />

berücksichtigt werden. Dies ist besonders relevant im Fall von Schadstoffen, die kondensieren<br />

bzw. Aerosole bilden können. Dies sind beispielsweise Stickstoff- und Schwefelverbin-

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