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Studie Emissionen – Raumwärme ... - IWO-Österreich

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Literaturarbeit: <strong>Emissionen</strong> <strong>Raumwärme</strong>erzeugung 85<br />

Brennstoffwärmeleistung [MW] 0,1-2MW 2-10MW 10-50MW >50MW<br />

Parameter<br />

Unverbrannter<br />

org. C<br />

Brennstoff<br />

(Holzbrennstoffe inkludieren auch Holzpellets )<br />

naturbelassenes Buchen- und Eichenholz,<br />

Rinde, Reisig, Zapfen<br />

Sonstiges naturbelassenes Holz<br />

BGBl<br />

Holz, Torf, Hackgut, Rinde, Holzreste LRG-K 150-500kW<br />

500kW-1MW<br />

>1<br />

Emissionsgrenzwerte [mg/m³]<br />

LRV-K 300 300 200 200<br />

FAV 10 0,1ng/m³<br />

Holzbrennstoffe LRV-K *** >10 0,1ng/m³ >10 0,1ng/m³<br />

SM Holzbrennstoffe LRV-K Bei mit SM pigmentierten Lacken behandeltem Restholz sind die Bestimmungen für Dampfkesseln<br />

der Müllverbrennung sinngemäß anzuwenden<br />

S BS Schwefelgehalt im Brennstoff<br />

* bei Teillastbetrieb mit 30% der Nennwärmeleistung darf der Grenzwert um bis zu 50% überschritten werden.<br />

** bezieht sich auf einen Gehalt an organisch gebundenem Stickstoff von 140mg/kg im HEL. Bei höheren Stickstoffgehalten ist der Grenzwert um je 0,2 mg/m³ pro 1 mg Stickstoff im HEL zu<br />

erhöhen<br />

*** wenn bei Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung ab 10MW auf Grund der im Brennstoff enthaltenen Stoffe die Entstehung von PCDD/F möglich ist, darf im Abgas die Emissionskonzentration<br />

0,1 ng/m³ nicht überschreiten<br />

+ bei Feuerungsanlagen mit Hochtemperaturprozessen und bei Feuerungsanlagen mit vorgewärmter Verbrennungsluft dürfen die Emissionsgrenzwerte für HL und HEL um höchstens 150 mg/m³<br />

überschritten werden.<br />

++ bei Feuerungsanlagen mit Hochtemperaturprozessen und bei Feuerungsanlagen mit vorgewärmter Verbrennungsluft dürfen die Emissionsgrenzwerte bei der Verwendung von Erdgas höchstens<br />

200 mg/m³ und bei der Verwendung von Flüssiggas höchstens 260 mg/m³ betragen.<br />

1. Restholz von verleimten, beschichteten oder lackierten Holzwerkstoffen oder Holzbauteilen<br />

2. Reste von Holzwerkstoffen oder Holzbauteilen, deren Bindemittel, Härter, Beschichtungen und Holzschutzmittel schwermetall- oder halogenverbindungsfrei sind.

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