Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
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3. <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kind</strong><br />
<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kind</strong><br />
3.1. Beurlaubungen / Urlaubssemester<br />
Die Beurlaubung vom Studium ist durch die Immatrikulationsordnung der<br />
einzelnen Hochschulen geregelt. Beurlaubungen können bei Vorliegen<br />
wichtiger Gründe, wie z. B.<br />
â eigene Erkrankung (ärztliches Attest erforderlich),<br />
â Studienaufenthalt im Ausland und auch wegen<br />
â Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung des <strong>Kind</strong>es,<br />
durch das jeweilige Rektorat der Hochschule erfolgen.<br />
Mit dem Antrag auf Beurlaubung sind Studienbuch und vollständiges<br />
Leporello einzureichen. Anträge auf Beurlaubung sind bis zum Rückmeldeschluss<br />
des jeweiligen Semesters zu stellen, spätestes aber bis zum Vorlesungsbeginn<br />
(an den Universitäten i.d.R. bis zum 10. April, bzw. bis zum 10.<br />
Oktober , an den Fachhochschulen bis zum 10. März bzw. bis zum 10.September).<br />
Im Ausnahmefall kann die<br />
Beurlaubung noch bis zu zwei<br />
Monate nach Vorlesungsbeginn<br />
erfolgen, wenn ein wichtiger<br />
Grund innerhalb dieses Zeitraums<br />
eingetreten ist.<br />
Bei der Beurlaubung aus Gründen<br />
der <strong>Kind</strong>ererziehung ist die<br />
Dauer analog zur Elt<strong>ern</strong>zeit bei<br />
Arbeitnehm<strong>ern</strong> /Arbeitnehmerinnen<br />
zu bemessen: d.h. die Beurlau-<br />
Kita Grenzstraße - im Garten.<br />
bung kann während der Schwangerschaft erfolgen und nach der Geburt<br />
nochmals einen Zeitraum bis zu drei Jahren, also sechs Semester, umfassen.<br />
Eine Beschränkung in bezug auf Grund- oder Hauptstudium gibt es<br />
nicht, allerdings ist eine Beurlaubung i.d.R. erst nach dem ersten Semester<br />
möglich.<br />
Anträge und Beratung erhalten Sie im <strong>Studieren</strong>densekretariat der<br />
jeweiligen Hochschule; für Ausländer / Ausländerinnen: im Akademischen<br />
Auslandsamt der jeweiligen Hochschule.<br />
Während der Beurlaubung ruhen die Rechte und Pflichten als Mitglied<br />
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