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Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein

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3. <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kind</strong><br />

<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kind</strong><br />

3.1. Beurlaubungen / Urlaubssemester<br />

Die Beurlaubung vom Studium ist durch die Immatrikulationsordnung der<br />

einzelnen Hochschulen geregelt. Beurlaubungen können bei Vorliegen<br />

wichtiger Gründe, wie z. B.<br />

â eigene Erkrankung (ärztliches Attest erforderlich),<br />

â Studienaufenthalt im Ausland und auch wegen<br />

â Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung des <strong>Kind</strong>es,<br />

durch das jeweilige Rektorat der Hochschule erfolgen.<br />

Mit dem Antrag auf Beurlaubung sind Studienbuch und vollständiges<br />

Leporello einzureichen. Anträge auf Beurlaubung sind bis zum Rückmeldeschluss<br />

des jeweiligen Semesters zu stellen, spätestes aber bis zum Vorlesungsbeginn<br />

(an den Universitäten i.d.R. bis zum 10. April, bzw. bis zum 10.<br />

Oktober , an den Fachhochschulen bis zum 10. März bzw. bis zum 10.September).<br />

Im Ausnahmefall kann die<br />

Beurlaubung noch bis zu zwei<br />

Monate nach Vorlesungsbeginn<br />

erfolgen, wenn ein wichtiger<br />

Grund innerhalb dieses Zeitraums<br />

eingetreten ist.<br />

Bei der Beurlaubung aus Gründen<br />

der <strong>Kind</strong>ererziehung ist die<br />

Dauer analog zur Elt<strong>ern</strong>zeit bei<br />

Arbeitnehm<strong>ern</strong> /Arbeitnehmerinnen<br />

zu bemessen: d.h. die Beurlau-<br />

Kita Grenzstraße - im Garten.<br />

bung kann während der Schwangerschaft erfolgen und nach der Geburt<br />

nochmals einen Zeitraum bis zu drei Jahren, also sechs Semester, umfassen.<br />

Eine Beschränkung in bezug auf Grund- oder Hauptstudium gibt es<br />

nicht, allerdings ist eine Beurlaubung i.d.R. erst nach dem ersten Semester<br />

möglich.<br />

Anträge und Beratung erhalten Sie im <strong>Studieren</strong>densekretariat der<br />

jeweiligen Hochschule; für Ausländer / Ausländerinnen: im Akademischen<br />

Auslandsamt der jeweiligen Hochschule.<br />

Während der Beurlaubung ruhen die Rechte und Pflichten als Mitglied<br />

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