Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
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Finanzielle HilFen<br />
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch aus geringfügigen Beschäftigungen!<br />
Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes<br />
der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der<br />
Schutzfrist gezahlt. Bis zu 13 Euro pro Tag werden von den gesetzlichen<br />
Krankenkassen gezahlt. Übersteigt das durchschnittliche Arbeitsentgelt 13<br />
Euro kalendertäglich, wird der übersteigende Betrag vom Arbeitgeber<br />
gezahlt.<br />
Zu Beginn der Schutzfrist erwerbstätige Schwangere, die privat krankenversichert<br />
sind oder beitragsfrei in der Familienversicherung der gesetzlichen<br />
Krankenkassen versichert und geringfügig beschäftigt sind, erhalten<br />
ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro über das<br />
Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle -<br />
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, & 02 28 / 619-18 88.<br />
TIPP: Weitere Informationen zu den Themen Mutterschutz und<br />
Mutterschaftsgeld enthält die Broschüre „Mutterschutzgesetz –<br />
Leitfaden zum Mutterschutz“<br />
(siehe Literaturhinweis am Ende dieser Broschüre)<br />
6.3. Geburtsbeihilfe des <strong>Studentenwerk</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> gewährt auf Antrag studierenden<br />
Mütt<strong>ern</strong> und Vät<strong>ern</strong> nach der Geburt eine Beihilfe in Höhe von 130 Euro zu<br />
den Aufwendungen für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung. Die Beihilfe<br />
ist als Unterstützung bei einer besonderen Bedürftigkeit studentischer<br />
Elt<strong>ern</strong> gedacht.<br />
Diese Leistung wird aus den Sozialbeiträgen der <strong>Studieren</strong>den gezahlt,<br />
deshalb bitten wir Sie vor Antragstellung selbst zu prüfen, ob Sie auf die<br />
Geburtsbeihilfe des <strong>Studentenwerk</strong>es angewiesen sind oder über ausreichendes<br />
Einkommen, Vermögen oder Rücklagen verfügen, um die notwendigen<br />
Anschaffungen zu tätigen.<br />
Die Beihilfe ist innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt zu beantragen.<br />
Neben dem ausgefüllten Antrag sind die Kopie der Geburtsurkunde und<br />
die Studienbescheinigung für das Semester der Geburt beizufügen. Beantragt<br />
ein Student die Beihilfe für sein <strong>Kind</strong> und ist nicht auf der Geburtsurkunde<br />
als Vater benannt, ist ein Vaterschaftsnachweis einzureichen.<br />
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