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Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein

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Finanzielle HilFen<br />

tungen gegenüber einem unterhaltsberechtigten <strong>Kind</strong> entzieht, hierzu nicht<br />

oder nur teilweise in der Lage ist oder ein Elt<strong>ern</strong>teil verstorben ist. Nur das<br />

<strong>Kind</strong> hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.<br />

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />

werden längstens für 72<br />

Monate und bis zum 12. Lebensjahr eines<br />

<strong>Kind</strong>es gezahlt, und zwar gestaffelt nach<br />

dem Alter des <strong>Kind</strong>es:<br />

â für <strong>Kind</strong>er von 0 - 5 Jahren<br />

133 Euro<br />

â für <strong>Kind</strong>er von 6 - 12 Jahren<br />

180 Euro<br />

Ein Antrag auf Leistung muss schriftlich beim<br />

zuständigen Jugendamt gestellt werden (in<br />

Kiel beim Amt für Familie und Soziales).<br />

TIPP: Ausführliche Hinweise zum<br />

Kita Niemannsweg - im Wald.<br />

Unterhaltsvorschussgesetz enthält<br />

die Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“ des Bundesministeriums<br />

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

(siehe Literaturhinweis am Ende dieser Broschüre).<br />

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