Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Finanzielle HilFen<br />
tungen gegenüber einem unterhaltsberechtigten <strong>Kind</strong> entzieht, hierzu nicht<br />
oder nur teilweise in der Lage ist oder ein Elt<strong>ern</strong>teil verstorben ist. Nur das<br />
<strong>Kind</strong> hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.<br />
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />
werden längstens für 72<br />
Monate und bis zum 12. Lebensjahr eines<br />
<strong>Kind</strong>es gezahlt, und zwar gestaffelt nach<br />
dem Alter des <strong>Kind</strong>es:<br />
â für <strong>Kind</strong>er von 0 - 5 Jahren<br />
133 Euro<br />
â für <strong>Kind</strong>er von 6 - 12 Jahren<br />
180 Euro<br />
Ein Antrag auf Leistung muss schriftlich beim<br />
zuständigen Jugendamt gestellt werden (in<br />
Kiel beim Amt für Familie und Soziales).<br />
TIPP: Ausführliche Hinweise zum<br />
Kita Niemannsweg - im Wald.<br />
Unterhaltsvorschussgesetz enthält<br />
die Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“ des Bundesministeriums<br />
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
(siehe Literaturhinweis am Ende dieser Broschüre).<br />
45