Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
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6.5. Elt<strong>ern</strong>geld<br />
Finanzielle HilFen<br />
Das Elt<strong>ern</strong>geld hat das Erziehungsgeld abgelöst. Es gilt für alle Geburten seit<br />
dem 01.01.2007. Es wird für 12 Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate<br />
kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das<br />
<strong>Kind</strong> nimmt und die Berufstätigkeit einschränkt.<br />
Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, erhalten das<br />
Elt<strong>ern</strong>geld 14 Monate lang, wenn das <strong>Kind</strong> allein bei dem Elt<strong>ern</strong>teil in der<br />
Wohnung lebt, dem das alleinige Sorgerecht zusteht, da sie dann Vater- und<br />
Muttermonate erfüllen.<br />
Elt<strong>ern</strong>geld erhalten Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, erwerbslose<br />
Elt<strong>ern</strong>teile, <strong>Studieren</strong>de und Auszubildende. Es beträgt 67 % des wegfallenden<br />
Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Während<br />
des Bezugs von Elt<strong>ern</strong>geld ist (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit erlaubt: Die<br />
Arbeitszeit darf maximal 30 Stunden pro Woche betragen. Dieses Einkommen<br />
wird bei der Berechnung des Elt<strong>ern</strong>geldes berücksichtigt.<br />
Bei Auszubildenden und <strong>Studieren</strong>den muss die jeweilige Ausbildung<br />
nicht unterbrochen werden. Auf die Anzahl der Wochenstunden, die für die<br />
Ausbildung aufgewendet werden, kommt es, anders als bei der Erwerbstätigkeit,<br />
nicht an.<br />
Zuständigkeiten<br />
Kreis Dithmarschen<br />
Kreis Nordfriesland<br />
Kreis Pinneberg<br />
Kreis Steinburg<br />
Kreis Plön<br />
Stadt Kiel<br />
Stadt Neumünster<br />
Kreis Herzogtum-Lauenburg<br />
Kreis Ostholstein<br />
Kreis Segeberg<br />
Kreis Stormarn<br />
Stadt Lübeck<br />
Kreis Rendsburg-Eck<strong>ern</strong>förde<br />
Kreis <strong>Schleswig</strong>-Flensburg<br />
Stadt Flensburg<br />
Außenstelle Heide<br />
Landesfamilienbüro<br />
Neue Anlage 9, 25746 Heide<br />
& 04 81 / 6 96 - 0<br />
Außenstelle Kiel<br />
Landesfamilienbüro<br />
Gartenstr. 7, 23103 Kiel<br />
& 04 31 / 98 27 - 0<br />
Außenstelle Lübeck<br />
Landesfamilienbüro<br />
Große Burgstr. 4, 23552 Lübeck<br />
& 04 51 / 14 06 - 0<br />
Außenstelle <strong>Schleswig</strong><br />
Landesfamilienbüro<br />
Seminarweg 6, 24837 <strong>Schleswig</strong><br />
& 0 46 21 / 8 06 - 0<br />
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