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Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein

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6.5. Elt<strong>ern</strong>geld<br />

Finanzielle HilFen<br />

Das Elt<strong>ern</strong>geld hat das Erziehungsgeld abgelöst. Es gilt für alle Geburten seit<br />

dem 01.01.2007. Es wird für 12 Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate<br />

kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das<br />

<strong>Kind</strong> nimmt und die Berufstätigkeit einschränkt.<br />

Alleinerziehende, die vor der Geburt erwerbstätig waren, erhalten das<br />

Elt<strong>ern</strong>geld 14 Monate lang, wenn das <strong>Kind</strong> allein bei dem Elt<strong>ern</strong>teil in der<br />

Wohnung lebt, dem das alleinige Sorgerecht zusteht, da sie dann Vater- und<br />

Muttermonate erfüllen.<br />

Elt<strong>ern</strong>geld erhalten Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, erwerbslose<br />

Elt<strong>ern</strong>teile, <strong>Studieren</strong>de und Auszubildende. Es beträgt 67 % des wegfallenden<br />

Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Während<br />

des Bezugs von Elt<strong>ern</strong>geld ist (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit erlaubt: Die<br />

Arbeitszeit darf maximal 30 Stunden pro Woche betragen. Dieses Einkommen<br />

wird bei der Berechnung des Elt<strong>ern</strong>geldes berücksichtigt.<br />

Bei Auszubildenden und <strong>Studieren</strong>den muss die jeweilige Ausbildung<br />

nicht unterbrochen werden. Auf die Anzahl der Wochenstunden, die für die<br />

Ausbildung aufgewendet werden, kommt es, anders als bei der Erwerbstätigkeit,<br />

nicht an.<br />

Zuständigkeiten<br />

Kreis Dithmarschen<br />

Kreis Nordfriesland<br />

Kreis Pinneberg<br />

Kreis Steinburg<br />

Kreis Plön<br />

Stadt Kiel<br />

Stadt Neumünster<br />

Kreis Herzogtum-Lauenburg<br />

Kreis Ostholstein<br />

Kreis Segeberg<br />

Kreis Stormarn<br />

Stadt Lübeck<br />

Kreis Rendsburg-Eck<strong>ern</strong>förde<br />

Kreis <strong>Schleswig</strong>-Flensburg<br />

Stadt Flensburg<br />

Außenstelle Heide<br />

Landesfamilienbüro<br />

Neue Anlage 9, 25746 Heide<br />

& 04 81 / 6 96 - 0<br />

Außenstelle Kiel<br />

Landesfamilienbüro<br />

Gartenstr. 7, 23103 Kiel<br />

& 04 31 / 98 27 - 0<br />

Außenstelle Lübeck<br />

Landesfamilienbüro<br />

Große Burgstr. 4, 23552 Lübeck<br />

& 04 51 / 14 06 - 0<br />

Außenstelle <strong>Schleswig</strong><br />

Landesfamilienbüro<br />

Seminarweg 6, 24837 <strong>Schleswig</strong><br />

& 0 46 21 / 8 06 - 0<br />

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