Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
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Finanzielle HilFen<br />
â wenn er / sie als Arbeitnehmer von seinem in Deutschland<br />
ansässigen Arbeitgeber für eine vorübergehende Beschäftigung<br />
dorthin entsandt worden ist,<br />
â wenn er / sie als Entwicklungshelfer tätig ist.<br />
Das <strong>Kind</strong>ergeld wird aus Bundes<strong>mit</strong>teln steuerfrei gezahlt und muss schriftlich<br />
bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Arbeitsagentur (dort Familienkasse)<br />
beantragt werden. Es wird ab dem Monat gezahlt, in dem die<br />
Anspruchsvoraussetzungen mindestens einen Tag vorgelegen haben, nach<br />
Eingang des schriftlichen Antrags rückwirkend für maximal 4 Jahre.<br />
Das <strong>Kind</strong>ergeld beträgt seit dem 01.01.2010 monatlich:<br />
â für das 1. bis 2. <strong>Kind</strong><br />
184 Euro<br />
â für das 3. <strong>Kind</strong><br />
190 Euro<br />
â für das 4. und alle weiteren <strong>Kind</strong>er 215 Euro<br />
Zuerst wird im laufenden Jahr stets das monatliche <strong>Kind</strong>ergeld gezahlt. Bei<br />
der nachfolgenden Einkommensteuerberechnung prüft das Finanzamt automatisch,<br />
ob der Abzug von <strong>Kind</strong>er- und Betreuungsfreibetrag zu einer<br />
höheren Entlastung führt, als der Anspruch auf das <strong>Kind</strong>ergeld. Diese Günstigerprüfung<br />
wird <strong>mit</strong>tels der Vergleichsrechnung vorgenommen: Ist nach<br />
dem Ergebnis der Vergleichsrechnung das <strong>Kind</strong>ergeld höher als die Steuerentlastung<br />
aus dem Abzug der Freibeträge, bleibt es beim Anspruch auf<br />
<strong>Kind</strong>ergeld. Dies ist in rund 95 Prozent aller Fälle günstiger.<br />
Der Freibetrag für <strong>Kind</strong>er wurde von 6.024 Euro auf 7.008 Euro erhöht.<br />
Sobald <strong>Kind</strong>ergeld beantragt oder bezogen wird, sind Sie verpflichtet,<br />
alle für das <strong>Kind</strong>ergeld relevanten Änderungen in Ihren Familienverhältnissen<br />
bei der zuständigen Familienkasse frühzeitig anzugeben.<br />
In <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> gibt es drei Familienkassen:<br />
â Familienkasse Bad Oldesloe<br />
Berliner Ring 10, 23843 Bad Oldesloe<br />
für die Arbeitsagenturbezirke Bad Oldesloe und Lübeck<br />
â Familienkasse Elmshorn<br />
Bau<strong>ern</strong>weg 23, 25335 Elmshorn<br />
für die Arbeitsagenturbezirke Elmshorn und Heide<br />
â Familienkasse Flensburg<br />
Eck<strong>ern</strong>förder Landstr. 65, 24941 Flensburg<br />
für die Arbeitsagenturbezirke Flensburg, Kiel, Neumünster<br />
Telefonische Auskünfte in <strong>Kind</strong>ergeldangelegenheiten erhält man<br />
nicht bei den Familienkasse selbst (deshalb auch keine Angabe<br />
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