Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kind</strong><br />
Beratung in BAföG-Angelegenheiten erhalten Sie hier:<br />
<strong>Studentenwerk</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> - Förderungsverwaltung<br />
Westring 385 & 04 31 / 88 16 - 205 (Zentrale)<br />
24118 Kiel - 206 (Kerstin Meck-Reinhart)<br />
- 168 (Jörg Westphal)<br />
3.3. Bildungskredit<br />
Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen<br />
(nach der Zwischenprüfung) gibt es die Möglichkeit des Bildungskredits,<br />
der auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem<br />
Aufwand gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf dieses<br />
(verzinsliche) Darlehen besteht nicht, allerdings ist die Bewilligung im<br />
Gegensatz zu BAföG-Leistungen unabhängig vom eigenen Einkommen und<br />
des Einkommens von Ehepartner oder Elt<strong>ern</strong>.<br />
Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300<br />
Euro ausgezahlt und bis zu 24 Monate bewilligt. Er ist vom Tag der Auszahlung<br />
an zu verzinsen und zunächst für 4 Jahre tilgunsgfrei. Danach erfolgt<br />
die Rückzahlung in monatlichen Raten von 120 Euro.<br />
Über die Art und den Umfang der Förderung, die Anspruchsvoraussetzungen,<br />
das Antragsverfahren und die Rückzahlungsbedingungen erhalten<br />
Sie Informationen unter: www.bildungskredit.de<br />
3.4. Darlehen des <strong>Studentenwerk</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> hat aus eigenen Mitteln einen Darlehensfonds<br />
<strong>mit</strong> der Zweckbestimmung errichtet, in Härtefällen durch die<br />
Gewährung von zinslosen Darlehen Fortsetzung und Abschluss des Studiums<br />
zu ermöglichen. Studiendarlehen können <strong>Studieren</strong>de erhalten, die an<br />
einer im <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz genannten Hochschule in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
eingeschrieben sind.<br />
Diese Förderung hat prinzipiell nichts <strong>mit</strong> der Studienabschlussförderung<br />
des BAföG zu tun, sond<strong>ern</strong> ist eine zusätzliche Leistung des<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>.<br />
Ein Vergabeausschuss berät über die eingegangenen Anträge und legt<br />
dem Geschäftsführer eine Empfehlung über Dauer und Höhe der Darlehensgewährung<br />
vor.<br />
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