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Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein

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<strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kind</strong><br />

Beratung in BAföG-Angelegenheiten erhalten Sie hier:<br />

<strong>Studentenwerk</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> - Förderungsverwaltung<br />

Westring 385 & 04 31 / 88 16 - 205 (Zentrale)<br />

24118 Kiel - 206 (Kerstin Meck-Reinhart)<br />

- 168 (Jörg Westphal)<br />

3.3. Bildungskredit<br />

Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen<br />

(nach der Zwischenprüfung) gibt es die Möglichkeit des Bildungskredits,<br />

der auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem<br />

Aufwand gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf dieses<br />

(verzinsliche) Darlehen besteht nicht, allerdings ist die Bewilligung im<br />

Gegensatz zu BAföG-Leistungen unabhängig vom eigenen Einkommen und<br />

des Einkommens von Ehepartner oder Elt<strong>ern</strong>.<br />

Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300<br />

Euro ausgezahlt und bis zu 24 Monate bewilligt. Er ist vom Tag der Auszahlung<br />

an zu verzinsen und zunächst für 4 Jahre tilgunsgfrei. Danach erfolgt<br />

die Rückzahlung in monatlichen Raten von 120 Euro.<br />

Über die Art und den Umfang der Förderung, die Anspruchsvoraussetzungen,<br />

das Antragsverfahren und die Rückzahlungsbedingungen erhalten<br />

Sie Informationen unter: www.bildungskredit.de<br />

3.4. Darlehen des <strong>Studentenwerk</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> hat aus eigenen Mitteln einen Darlehensfonds<br />

<strong>mit</strong> der Zweckbestimmung errichtet, in Härtefällen durch die<br />

Gewährung von zinslosen Darlehen Fortsetzung und Abschluss des Studiums<br />

zu ermöglichen. Studiendarlehen können <strong>Studieren</strong>de erhalten, die an<br />

einer im <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz genannten Hochschule in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

eingeschrieben sind.<br />

Diese Förderung hat prinzipiell nichts <strong>mit</strong> der Studienabschlussförderung<br />

des BAföG zu tun, sond<strong>ern</strong> ist eine zusätzliche Leistung des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>.<br />

Ein Vergabeausschuss berät über die eingegangenen Anträge und legt<br />

dem Geschäftsführer eine Empfehlung über Dauer und Höhe der Darlehensgewährung<br />

vor.<br />

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