Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein
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Finanzielle HilFen<br />
vorgelegt wird! Da<strong>mit</strong> die Beihilfe auch rechtzeitig gewährt wird, sollte die<br />
Beantragung bereits einen Monat vorher erfolgen.<br />
Wenn <strong>Studieren</strong>de z. B. in einem Urlaubsemester Regelleistungen nach<br />
dem § 20 SGB II erhalten, dann wird dadurch eine Krankenversicherungspflicht<br />
über das Jobcenter ausgelöst. Ausnahme: Die Leistungen werden als<br />
Darlehen gewährt. Vorrang hat aber zunächst immer eine mögliche Familienversicherung.<br />
Der Bezug von Mehrbedarfsleistungen wegen Schwangerschaft oder als<br />
Alleinerziehende hingegen führt nicht mehr zu einer Versicherungspflicht<br />
über das Jobcenter. Im Jahr 2011 wurde der Leistungsbezug für <strong>Studieren</strong>de<br />
durch einen neuen Paragraphen im SGB II (§ 27 SGB II) geregelt. Dort<br />
wird ausdrücklich gesagt, dass Leistungen nach dem § 27 SGB II nicht als<br />
Arbeitslosengeld II gelten und so<strong>mit</strong> nicht zur Sozialversicherungspflicht<br />
führen!<br />
Der eigene Betrag zur studentischen Pflichtversicherung oder zur freiwilligen<br />
Versicherung in der gesetzlichen<br />
Krankenkasse ist also nun wieder selbst zu<br />
leisten, auch wenn <strong>Studieren</strong>de die genannten<br />
Mehrbedarfe erhalten.<br />
Leistungsdauer:<br />
Da in überschaubaren Abständen geprüft<br />
werden soll, ob die Voraussetzungen für den<br />
Leistungsbezug noch stimmen, werden<br />
Bewilligungen i. d. R. nur für 6 Monate erteilt,<br />
außer es ist bekannt, dass die Voraussetzungen<br />
schon vorher wegfallen.<br />
Unterkunftskosten:<br />
Was als angemessenen Unterkunftskosten<br />
angesehen wird, ist nicht exakt zu benennen,<br />
da es Ermessensspielräume und Über-<br />
Kita Niemannsweg - Verkleiden.<br />
gangsregelungen gibt. Ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind,<br />
wird beurteilt nach<br />
â den individuellen Verhältnissen des Einzelfalls (Zahl der Familienangehörigen,<br />
Alter)<br />
â der Zahl der vorhandenen Räume<br />
â der durchschnittlichen Höhe der örtlichen Mieten und den<br />
Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes<br />
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