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Studieren mit Kind /ern - Studentenwerk Schleswig-Holstein

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Finanzielle HilFen<br />

vorgelegt wird! Da<strong>mit</strong> die Beihilfe auch rechtzeitig gewährt wird, sollte die<br />

Beantragung bereits einen Monat vorher erfolgen.<br />

Wenn <strong>Studieren</strong>de z. B. in einem Urlaubsemester Regelleistungen nach<br />

dem § 20 SGB II erhalten, dann wird dadurch eine Krankenversicherungspflicht<br />

über das Jobcenter ausgelöst. Ausnahme: Die Leistungen werden als<br />

Darlehen gewährt. Vorrang hat aber zunächst immer eine mögliche Familienversicherung.<br />

Der Bezug von Mehrbedarfsleistungen wegen Schwangerschaft oder als<br />

Alleinerziehende hingegen führt nicht mehr zu einer Versicherungspflicht<br />

über das Jobcenter. Im Jahr 2011 wurde der Leistungsbezug für <strong>Studieren</strong>de<br />

durch einen neuen Paragraphen im SGB II (§ 27 SGB II) geregelt. Dort<br />

wird ausdrücklich gesagt, dass Leistungen nach dem § 27 SGB II nicht als<br />

Arbeitslosengeld II gelten und so<strong>mit</strong> nicht zur Sozialversicherungspflicht<br />

führen!<br />

Der eigene Betrag zur studentischen Pflichtversicherung oder zur freiwilligen<br />

Versicherung in der gesetzlichen<br />

Krankenkasse ist also nun wieder selbst zu<br />

leisten, auch wenn <strong>Studieren</strong>de die genannten<br />

Mehrbedarfe erhalten.<br />

Leistungsdauer:<br />

Da in überschaubaren Abständen geprüft<br />

werden soll, ob die Voraussetzungen für den<br />

Leistungsbezug noch stimmen, werden<br />

Bewilligungen i. d. R. nur für 6 Monate erteilt,<br />

außer es ist bekannt, dass die Voraussetzungen<br />

schon vorher wegfallen.<br />

Unterkunftskosten:<br />

Was als angemessenen Unterkunftskosten<br />

angesehen wird, ist nicht exakt zu benennen,<br />

da es Ermessensspielräume und Über-<br />

Kita Niemannsweg - Verkleiden.<br />

gangsregelungen gibt. Ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind,<br />

wird beurteilt nach<br />

â den individuellen Verhältnissen des Einzelfalls (Zahl der Familienangehörigen,<br />

Alter)<br />

â der Zahl der vorhandenen Räume<br />

â der durchschnittlichen Höhe der örtlichen Mieten und den<br />

Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes<br />

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