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Gemeindezeitung, Ausgabe 97 - Paunzhausen

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Seite 2 Gemeinde Aktuell Juni 2013<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2012<br />

Einführung des Digitalfunks für die Freiwillige Feuerwehr;<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung digitaler<br />

Endgeräte über einen Rahmenvertrag des ZRF Ingolstadt<br />

Aufgrund der Vorgabe des Bundes wird der Digitalfunk<br />

für die Polizei und die nicht-polizeiliche Behörden und<br />

Organisationen mit Sicherheitsaufgaben eingeführt. Für<br />

die Einführung des Digitalfunks hat das Land ein entsprechendes<br />

Netz aufgebaut. Aufgrund der geplanten<br />

Einführung wird ab 1.10.2013 ein entsprechender Probebetrieb<br />

durchgeführt. Nach dem 6-monatigen Testbetrieb<br />

soll ab 1. April 2014 der Wirkbetrieb beginnen.<br />

Im Rahmen der Einführung des Digitalfunks übernimmt<br />

das Land die Kosten für die Netzabdeckung. Die Beschaffung<br />

der digitalen Endgeräte für den Betrieb liegt<br />

in der Verantwortung des Trägers der jeweiligen Hilfsorganisation.<br />

Die Projektgruppe Digitalfunk des ZRF Erding hat sich<br />

in den vergangenen Monaten unter anderem ausgiebig<br />

mit der Thematik der Beschaffung digitaler Endgeräte<br />

beschäftigt.<br />

Der Geschäftsführer des ZRF Ingolstadt, Herr Günther<br />

Griesche, hat im Rahmen einer Besprechung bei der<br />

Regierung von Oberbayern angekündigt, dass der ZRF<br />

Ingolstadt einen Rahmenvertrag über die Beschaffung<br />

digitaler Endgeräte ausschreibt. Den Kommunen der<br />

ZRF Erding und Fürstenfeldbruck wurde angeboten, in<br />

diesen Rahmenvertrag als Bezugsberechtigter mit aufgenommen<br />

zu werden.<br />

Eine Beteiligung am Rahmenvertrag des ZRF Ingolstadt<br />

hätte aus Sicht des Projektes Digitalfunk wesentliche<br />

Vorteile.<br />

Das Projekt Digitalfunk des ZRF Erding und die beteiligten<br />

Kreisbrandinspektionen empfehlen hinsichtlich<br />

der Anzahl der zu beschaffenden Endgeräte sich am<br />

Sonderförderprogramm Digitalfunk zu orientieren. Die<br />

Förderrichtlinie ist Fahrzeug- und Funktionsbezogen.<br />

Sie gibt die maximale Anzahl der geförderten Endgeräte<br />

je Fahrzeug und Funktion vor. Die sich hieraus für die<br />

Gemeinde ergebende Anzahl an Endgeräte soll als Mindestbeschaffungsmenge<br />

für die Erstbeschaffung angenommen<br />

werden.<br />

Nach der Mengenermittlung ergibt sich folgende Kostenschätzung:<br />

Kosten<br />

ohne First Responder mit First Responder<br />

Gesamtkosten 12.708,75 € 16.287,50 €<br />

Gesamtkosten abzügl. staatliche Förderung<br />

7.634,75 € 9.456,50 €<br />

Vorgeschlagen wird die Gerätebeschaffung einschließlich<br />

der Ausrüstung für das First-Responder-Fahrzeug.<br />

Die Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong> beteiligt sich am Rahmenvertrag<br />

des ZRF Ingolstadt und bedient sich bei der Beschaffung<br />

digitaler Endgeräte über den Rahmenvertrag<br />

des ZRF Ingolstadt.<br />

Als Mindestabnahmemenge an digitalen Endgeräten<br />

wird die errechnete Anzahl anhand der vorhandenen<br />

Fahrzeuge und Funktionen in der Gemeinde <strong>Paunzhausen</strong><br />

(einschließlich Fahrzeug First Responder) hinsichtlich<br />

des Sonderförderprogramms Digitalfunk des Bayerischen<br />

Staatsministeriums des Innern definiert.<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0<br />

Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr<br />

2011<br />

Am 11.10.2012 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung<br />

2011 vorgenommen. Unstimmigkeiten oder<br />

Beanstandungen wurden dabei nicht festgestellt.<br />

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird daher die Jahresrechnung<br />

2011 wie folgt festgestellt:<br />

Bereinigtes Ergebnis nach § 41 KommHV<br />

Verwaltungshaushalt<br />

EUR Vermögenshaushalt<br />

EUR Gesamtergebnis<br />

EUR<br />

Summe bereinigte<br />

Soll-Einnahmen<br />

1.728.549,07 EUR<br />

9<strong>97</strong>.755,59 EUR<br />

2.726.304,66 EUR<br />

Summe bereinigte<br />

Soll-<strong>Ausgabe</strong>n<br />

1.728.549,07 EUR<br />

9<strong>97</strong>.755,59 EUR<br />

2.726.304,66 EUR<br />

Etwaiger Unter-schied<br />

(Fehlbetrag)<br />

-------------------<br />

Kassen-Einnahmereste<br />

192.207,23<br />

EUR<br />

Haushaltseinnahmereste<br />

-----------------<br />

EUR<br />

Kassen-<strong>Ausgabe</strong>reste<br />

- 36,00<br />

EUR<br />

Haushaltsausgabereste<br />

-----------------<br />

EUR<br />

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

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