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878<br />

39/1997<br />

Nach eingehender Beratung wird vereinbart, daß diese Räumlichkeiten vorerst leer<br />

bleiben, und später, wenn sich Frau Pölz Karoline, die die nordwestlichen Räume im<br />

Erdgeschoß bewohnt, überlegt auch ins Altenheim zu ziehen, kann über eine gemeinsame<br />

Nutzung der Wohnung Hammerler und Pölz im westlichen EG-Teil des Bezirksgerichtes<br />

nachgedacht werden.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der Hand<br />

einstimmig damit einverstanden, die Wohnung Hammerler im EG. des<br />

Bezirksgerichtes, das ist im Haus <strong>Windischgarsten</strong> 41, derzeit nicht zu vergeben.<br />

Einwendungen:<br />

11. Haftung Biathlon 2000<br />

Dieser Tagesordnungspunkt Beratung und Beschluß, wird gemäß § 2 (3) der<br />

Geschäftsordnung für Kollegialorgane vom 24.04.1992 von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

12. Wohnung Habersack<br />

Der Vorsitzende berichtet, daß ein Schreiben samt Vereinbarungsentwurf von Herr Mag.<br />

Helmut Habersack vom 4.3.1997 vorliegt.<br />

Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Entwurf dieser Vereinbarung (lt. Anlage II)<br />

vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Herr Ing. Anton Burger sagt, daß der Vertrag nur auf Fr. Habersack lauten darf, dazu<br />

erklärt der Vorsitzende Bürgermeister Hufnagl, daß dies selbstverständlich ist. Frau<br />

Habersack hat ein Recht - vor allem ein menschliches - das es zu schützen gilt und mehr<br />

wird damit auch nicht vereinbart. Die Vereinbarung beinhaltet im Wesentlichen:<br />

a) Frau Frieda Habersack bekommt die am gleichen Ort im 1. OG neu errichtete<br />

Wohnung,<br />

b) der Mietzins bleibt mit Stichtag 1.3.97 mit 918,06 S wertgesichert gleich,<br />

c) auch die Betriebskosten, bzw. das Verwaltungskostenpauschale bleiben gleich,<br />

d) neu wird ein Heizkostenpauschale von 3.000,-- S wertgesichert,<br />

e) Müll-, Wasser- und Kanalgebühr wird gesondert nach dem jeweiligen Tarif<br />

verrechnet,<br />

f) der Strom wird mit der OKA selbst abgerechnet,<br />

g) die neue Wohnung wird mit einem Standard-Kücheblock und einer Sitzecke<br />

ausgestattet und im vorübergehenden Ausweichquartier ist Frau Habersack ein Jahr<br />

lang mietfrei.<br />

Herr Gemeindevorstand Christian Habersack erklärt sich für befangen, da es um eine<br />

Vertragsangelegenheit mit seiner Mutter geht.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat einstimmig (24 stimmberichtigte)<br />

einverstanden den Vereinbarungsentwurf lt. Anlage II zu beschließen.

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