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39/1997<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat mittels Heben der Hand<br />
einstimmig damit einverstanden die Sanierungsmaßnahmen im Haus<br />
<strong>Windischgarsten</strong> 19 - Herberge in der Höhe von ca. S 530.000,-- durchführen zu<br />
lassen und über ein Althaussanierungsdarlehen zu finanzieren.<br />
Einwendungen:<br />
19. Änderung des Grundsatzbeschlusses Widmungserweiterung Pernkopf-Gründe<br />
Der Vorsitzende berichtet, daß hiezu bereits ein Beschluß, welcher in der Gemeinderatssitzung<br />
Nr. 33/1996 vom 20. Juni 1996 gefaßt wurde, vorliegt. Dies betrifft den<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4/1994, Änderung XV- Pernkopf Erweiterung.<br />
Es wurde beschlossen, daß ein mind. 5 Meter breiter Grünlandstreifen zwischen der<br />
bestehenden Wohnbau-Widmung und der geplanten Erweiterung ausgeschieden wird.<br />
Da in der Natur dies aber aufgrund der bestehenden Stromleitungen nicht möglich ist,<br />
wurde in einem Gespräch an Ort und Stelle mit dem Grundbesitzer, Herrn Alt-Bgm.<br />
Pernkopf besprochen, den Trennstreifen 3 Meter breit ins öffentliche Gut auszuscheiden<br />
und als Wanderweg (Verbindung vom Rosenauerweg zum Naturpark) zu verwenden.<br />
Mit dieser Lösung ist der Grundbesitzer Pernkopf einverstanden, aber auch der<br />
Grundnachbar, Herr Ing. Vögerl, ist mit dieser Regelung zufrieden.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden ist der Gemeinderat, mittels Heben der Hand<br />
einstimmig damit einverstanden, den bereits gefaßten Beschluß der Gemeinderatssitzung<br />
Nr. 33/1996, vom 20. Juni 1996, betreffend den Flächenwidmungsplan Nr.<br />
4/1994, Änderung XV - Pernkopf Erweiterung, in der Form abzuändern, daß der<br />
Trennstreifen auf die Breite von 3 Meter verringert wird.<br />
Einwendungen:<br />
20. Dringlichkeitsantrag - Tennishalle, Bereinigung der Grundgrenze -<br />
Vorvereinbarung<br />
Folgender Entwurf der Vereinbaung liegt vor:<br />
VEREINBARUNG<br />
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>Windischgarsten</strong>, vertreten durch ihre zeichnungsberechtigten<br />
Organe, 4580 <strong>Windischgarsten</strong> einerseits, und der Tennis Center-<br />
Sportanlagen Gesellschaft mbH. & Co. KG, 460 Wels, Kienzelstraße 13, andererseits,<br />
wie folgt:<br />
1.<br />
Das der Tennis Center-Sportanlagen GmbH & Co. KG auf Grund des Baurechtsvertrages<br />
vom 07.03./30.04.1980 und auf Grund des Kaufvertrages vom 19.06./21.07.1992,