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Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...

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I. Gr<strong>und</strong>züge <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>rechts<br />

► Bevorrechtigte Gläubiger<br />

Aussonderungsberechtigte Gläubiger<br />

Absonderungsberechtigte Gläubiger<br />

Beispiele<br />

► Leihe<br />

► Herausgabe einer Mietsache<br />

► (Einfacher) Eigentumsvorbehalt<br />

Beispiele<br />

► Sicherungseigentum<br />

► Sicherungsabtretung<br />

► (Modifizierter) Eigentumsvorbehalt<br />

Gläubiger hat Herausgabeanspruch<br />

Gläubiger hat Anspruch auf angemessene Vergütung<br />

während der unentgeltlichen Nutzung durch den<br />

<strong>Insolvenz</strong>verwalter<br />

Gegenstand wird abgesondert verwertet <strong>und</strong> der<br />

Verwertungserlös steht dem Gläubiger zu<br />

(abzgl. Vergütung für <strong>Insolvenz</strong>verwalter <strong>und</strong> USt)<br />

(Keine Befriedigung > 100% möglich)<br />

Seite 11

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