Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...
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I. Gr<strong>und</strong>züge <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>rechts<br />
► Bevorrechtigte Gläubiger<br />
Aussonderungsberechtigte Gläubiger<br />
Absonderungsberechtigte Gläubiger<br />
Beispiele<br />
► Leihe<br />
► Herausgabe einer Mietsache<br />
► (Einfacher) Eigentumsvorbehalt<br />
Beispiele<br />
► Sicherungseigentum<br />
► Sicherungsabtretung<br />
► (Modifizierter) Eigentumsvorbehalt<br />
Gläubiger hat Herausgabeanspruch<br />
Gläubiger hat Anspruch auf angemessene Vergütung<br />
während der unentgeltlichen Nutzung durch den<br />
<strong>Insolvenz</strong>verwalter<br />
Gegenstand wird abgesondert verwertet <strong>und</strong> der<br />
Verwertungserlös steht dem Gläubiger zu<br />
(abzgl. Vergütung für <strong>Insolvenz</strong>verwalter <strong>und</strong> USt)<br />
(Keine Befriedigung > 100% möglich)<br />
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