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Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...

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III.<br />

Handlungsempfehlungen vor der <strong>Insolvenz</strong><br />

3. Risiko <strong>Insolvenz</strong>anfechtung<br />

Ungerechtfertigt ist die Vermögensverschiebung, wenn:<br />

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zwar ein Anspruch besteht, der Gläubiger aber Kenntnis vom <strong>Insolvenz</strong>gr<strong>und</strong> hatte <strong>und</strong>/oder<br />

kein fälliger oder kein Anspruch auf die Leistung (bzw. die Leistung in dieser Form) an den<br />

Gläubiger besteht (§ 131 InsO) <strong>und</strong>/oder<br />

andere Gläubiger absichtlich benachteiligt werden sollen (§ 133 InsO) <strong>und</strong>/oder<br />

die Leistung unentgeltlich erfolgt (§ 134 InsO) <strong>und</strong>/oder<br />

die Handlung <strong>des</strong> Schuldners unmittelbar nachteilig für die <strong>Insolvenz</strong>masse ist.<br />

Seite 20

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