Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...
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IV.<br />
Handlungsempfehlungen während der <strong>Insolvenz</strong><br />
2. Die <strong>Insolvenz</strong> <strong>des</strong> Lieferanten<br />
► Aufrechnung (§ 94 ff. InsO)<br />
►<br />
►<br />
Recht zur Aufrechnung eines <strong>Insolvenz</strong>gläubigers wird weder durch die Eröffnung noch durch<br />
die Durchführung <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>-verfahrens berührt, sofern das Recht zur Aufrechnung bereits<br />
vor dem Verfahren bestanden hat.<br />
Bei aufschiebend bedingten oder noch nicht fälligen Forderungen kann während <strong>des</strong><br />
<strong>Insolvenz</strong>verfahrens ebenfalls eine Aufrechnung erfolgen, wenn die Aufrechnungslage dann<br />
eingetreten ist.<br />
Voraussetzung der Aufrechnung:<br />
Aufrechnungserklärung + Aufrechnungslage<br />
(vgl. §§ 387 ff. BGB)<br />
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