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Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...

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IV.<br />

Handlungsempfehlungen während der <strong>Insolvenz</strong><br />

2. Die <strong>Insolvenz</strong> <strong>des</strong> Lieferanten<br />

► Aufrechnung (§ 94 ff. InsO)<br />

►<br />

►<br />

Recht zur Aufrechnung eines <strong>Insolvenz</strong>gläubigers wird weder durch die Eröffnung noch durch<br />

die Durchführung <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>-verfahrens berührt, sofern das Recht zur Aufrechnung bereits<br />

vor dem Verfahren bestanden hat.<br />

Bei aufschiebend bedingten oder noch nicht fälligen Forderungen kann während <strong>des</strong><br />

<strong>Insolvenz</strong>verfahrens ebenfalls eine Aufrechnung erfolgen, wenn die Aufrechnungslage dann<br />

eingetreten ist.<br />

Voraussetzung der Aufrechnung:<br />

Aufrechnungserklärung + Aufrechnungslage<br />

(vgl. §§ 387 ff. BGB)<br />

Seite 25

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