Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...
Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...
Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
I. Gr<strong>und</strong>züge <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>rechts<br />
► <strong>Insolvenz</strong>antragspflichten (§ 15a InsO)<br />
►<br />
►<br />
►<br />
►<br />
Mitglieder <strong>des</strong> Vertretungsorgans einer juristischen Person (z.B. Vorstand einer AG) oder die<br />
organschaftlichen Vertreter der zur Geschäftsführung der Gesellschaft ermächtigten<br />
Gesellschafter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG) haben<br />
ohne schuldhaftes Zögern,<br />
spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung<br />
einen <strong>Insolvenz</strong>antrag zu stellen.<br />
Seite 7