Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...
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III.<br />
Handlungsempfehlungen vor der <strong>Insolvenz</strong><br />
2. Vorsorgen für den <strong>Insolvenz</strong>fall<br />
►„Zwingende“ Lieferbedingung: Eigentumsvorbehalt<br />
►Einfacher Eigentumsvorbehalt<br />
Eigentum <strong>des</strong> Verkäufers bleibt bestehen, bis der Kaufpreis für gelieferte Ware vollständig gezahlt ist<br />
►Erweiterter Eigentumsvorbehalt<br />
Eigentum <strong>des</strong> Verkäufers bleibt bestehen, bis sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung<br />
vollständig bezahlt sind<br />
►Verlängerter Eigentumsvorbehalt<br />
Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Ware gegen Vorausabtretung der hieraus resultierenden<br />
Zahlungsansprüche gegen den Endk<strong>und</strong>en (verb<strong>und</strong>en mit Einziehungsermächtigung)<br />
►Herstellerklausel<br />
Schutz gegen Eigentumsverlust durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung beim K<strong>und</strong>en<br />
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