Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...
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II. Risiken der <strong>Insolvenz</strong> für die Vertragspartner <strong>des</strong> insolventen<br />
Unternehmens<br />
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Verlust von Forderung trotz Bestehenbleiben der eigenen Pflichten<br />
Verlust von Gewährleistungsansprüchen<br />
Eigenes Unvermögen der Vertragserfüllung gegenüber Abnehmern, Notwendigkeit der Sicherung der<br />
eigenen Produktion<br />
„Blockierung“ von Werkzeugen / Formen / Know-how bei insolventem Lieferanten verhindert kurzfristige<br />
Einschaltung anderer Lieferanten<br />
Hierdurch ausgelöste eigene Liquiditäts- oder Vermögensrisiken<br />
Störung der Gleichwertigkeit von Leistung <strong>und</strong> Gegenleistung<br />
1. Realisierung der offenen Forderungen außerhalb / vor <strong>Insolvenz</strong>eröffnung<br />
2. Vorrangige Befriedigung im <strong>Insolvenz</strong>verfahren durch Sicherungsrechte<br />
3. Frühzeitig durch richtige Rahmenbedingungen die Handlungsfähigkeit sicherstellen<br />
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