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Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...

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I. Gr<strong>und</strong>züge <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>rechts<br />

► Umfang der <strong>Insolvenz</strong>masse (§§ 35, 36 InsO)<br />

Vorhandene pfändbare Vermögensgegenstände (Ist-Masse)<br />

./. Aussonderungsrechte<br />

./. Absonderungsrechte<br />

./. Aufrechnungsrechte<br />

./. Masseverbindlichkeiten, Verfahrenskosten<br />

+ Rückgewährungsansprüche aus <strong>Insolvenz</strong>anfechtungen<br />

+ Ergebnisse in Anspruch genommener schwebender Rechtsgeschäfte<br />

+ Ergebnisse aufgenommener Prozesse<br />

= Soll-Masse (Aktiv-Masse)<br />

Die Aktiv-Masse ist Gr<strong>und</strong>lage der Errechnung der sog. Quote, d.h. <strong>des</strong> Anteils bzgl. <strong>des</strong>sen der Gläubiger<br />

Befriedigung seiner Forderungen erlangen kann.<br />

Seite 9

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