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Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...

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I. Gr<strong>und</strong>züge <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>rechts<br />

► Vorrang der Gläubiger von Masseverbindlichkeiten<br />

►<br />

Kosten <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>verfahrens <strong>und</strong> die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind vorweg zu<br />

befriedigen<br />

►<br />

►<br />

Kosten <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>verfahrens sind Gerichtskosten, sowie Vergütungen <strong>und</strong> Auslagen <strong>des</strong><br />

<strong>Insolvenz</strong>verwalters<br />

Sonstige Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten die durch Handlungen <strong>des</strong><br />

<strong>Insolvenz</strong>verwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung <strong>und</strong> Verteilung der<br />

<strong>Insolvenz</strong>masse begründet werden<br />

Seite 12

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