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Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...

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I. Gr<strong>und</strong>züge <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>rechts<br />

„Was ist ein <strong>Insolvenz</strong>verfahren?“<br />

►<br />

►<br />

►<br />

Gesamtvollstreckungsverfahren zugunsten aller Gläubiger; Ziel ist die gleichmäßige<br />

Verteilung der Aktiv-Masse <strong>des</strong> Schuldners<br />

Forderungen der Gläubiger können NUR noch nach den Vorschriften der<br />

<strong>Insolvenz</strong>ordnung geltend gemacht werden (§ 87 InsO).<br />

Gläubiger mit Sicherungsrechten <strong>und</strong> Gläubiger von Masseverbindlichkeiten werden<br />

besser gestellt.<br />

Seite 3

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