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Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...

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IV.<br />

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Handlungsempfehlungen während der <strong>Insolvenz</strong><br />

1. Die <strong>Insolvenz</strong> <strong>des</strong> K<strong>und</strong>en<br />

Schutz bestehender Sicherheiten<br />

Schreiben an K<strong>und</strong>en (=Schuldner)<br />

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Entzug der Befugnis zur Weiterveräußerung / Weiterverarbeitung von Eigentumsvorbehaltsware<br />

Untersagung <strong>des</strong> Einzuges der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen<br />

Schreiben an K<strong>und</strong>en <strong>des</strong> Schuldners (soweit bekannt)<br />

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Aufforderung, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Lieferanten (Gläubiger) zu zahlen; Hinweis,<br />

dass Zahlungen an Schuldner nicht mehr mit schuldbefreiender Wirkung möglich<br />

Abholen der unter Eigentumsvorbehalt (EV) veräußerten Ware:<br />

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Einfacher EV: Anspruch auf Herausgabe (aber: kein Recht zur Selbsthilfe!)<br />

Erweiterter EV: Kein Anspruch auf Herausgabe (aber nach BGH ist die Herausgabe von EV-belasteter<br />

Ware nicht anfechtbar)<br />

Kontaktaufnahme mit Schuldner <strong>und</strong> <strong>Insolvenz</strong>verwalter<br />

Seite 23

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