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Krise und Insolvenz des Vertragspartners - Landkreis Nürnberger ...

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III.<br />

Handlungsempfehlungen vor der <strong>Insolvenz</strong><br />

3. Risiko <strong>Insolvenz</strong>anfechtung<br />

► Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>Insolvenz</strong>anfechtung (§ 129 InsO)<br />

►<br />

►<br />

►<br />

<strong>Insolvenz</strong>anfechtung soll verhindern, dass der Schuldner aufgr<strong>und</strong> von Rechtshandlungen<br />

Vermögenswerte der <strong>Insolvenz</strong>beschlag-nahme entzieht bzw. sich einzelne Gläubiger vor<br />

<strong>Insolvenz</strong>-eröffnung Vorteile verschaffen<br />

Anfechtbar sind Rechtshandlungen, die vor Eröffnung <strong>des</strong> <strong>Insolvenz</strong>verfahrens vorgenommen<br />

wurden<br />

Zeitraum kurz vor <strong>Insolvenz</strong>antrag<br />

►<br />

►<br />

Erhöhte Gefahr von Anfechtungen<br />

Zwangsvollstreckung im letzten Monat vor Antragstellung ist ggf. unwirksam<br />

Seite 19

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