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Inhalt - Wilke, Maack und Partner

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<strong>Wilke</strong>, <strong>Maack</strong> <strong>und</strong> <strong>Partner</strong> | wmp consult<br />

kationen des Bäckers aufgr<strong>und</strong> des Maschineneinsatzes weniger zum Einsatz kommen oder<br />

zukünftig andere Qualifikationen, wie z.B. die Beschäftigung von Lebensmitteltechnikern, in<br />

den Vordergr<strong>und</strong> treten. Unterstellt man eine solche Entwicklung, besteht die Gefahr, dass<br />

die Position des Bäckers als Berufsbild in der Industrie weiter entwertet wird. Bereits jetzt<br />

arbeitet ein zunehmender Anteil Angelernter in der Backwarenindustrie.<br />

Für das Bäckerhandwerk besteht so die Gefahr, dass ohne attraktive Zukunftsperspektiven<br />

in Bezug auf die Arbeits- <strong>und</strong> Verdienstmöglichkeiten der Nachwuchs ausbleibt. Zugleich be-<br />

nötigen Handwerk <strong>und</strong> Industrie aufgr<strong>und</strong> des technischen Fortschritts <strong>und</strong> der sich wan-<br />

delnden Anforderungen des Marktes bei der Herstellung von Lebensmitteln permanent neue<br />

Kenntnisse, die auf dem Arbeitsmarkt derzeit nur in begrenzter Form zur Verfügung stehen.<br />

Die verfügbare Qualifikation tritt für die Unternehmen damit stärker in den Vordergr<strong>und</strong> als<br />

die Lohnhöhe. Für den Beschäftigten wird die Qualifikation zu einer wichtigen Basis, einen<br />

höheren Lohn erzielen zu können, allerdings nur, wenn die Qualifikation auch weiter nachge-<br />

fragt wird. Deshalb sind die Weiterentwicklung des Bäckerberufes sowie Weiterbildungsmög-<br />

lichkeiten, wie z.B. ein anschließendes Studium oder ähnliche Zusatzqualifikationen, zentral<br />

für eine stabile Lohnentwicklung im Backgewerbe.<br />

Der wachsende Lohnunterschied zwischen den Beschäftigten in den Handwerksbetrieben<br />

<strong>und</strong> den Beschäftigten in der Backwarenindustrie setzt zunehmend Anreize für die Industrie-<br />

unternehmen, sich auf ihren handwerklichen Ursprung zu besinnen <strong>und</strong> einen Tarifwechsel<br />

vorzunehmen. Die Gewerkschaften bezeichnen dies als Tarifflucht <strong>und</strong> versuchen diese im<br />

Sinne der Entlohnung der Beschäftigten zu verhindern. In einigen Fällen konnte die Gewerk-<br />

schaft den beabsichtigten Tarifwechsel durch Verhandlungen <strong>und</strong> unter Androhung von<br />

Streiks verhindern. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Klageweg beschritten. Das Ge-<br />

richt tritt als Schlichter auf, nimmt eine sachliche Klärung vor <strong>und</strong> versucht seinerseits eine<br />

Zuordnung des Betriebs als Industrie- oder Handwerksbetrieb. Da es eine Vielzahl von Krite-<br />

rien gibt, die es abzuwägen gilt, ist das Ergebnis selten eindeutig <strong>und</strong> entsprechend strittig<br />

(vgl. zu den Abgrenzungskriterien Anlage1).<br />

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