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AUTISMUS - ASchuM-Arbeitsgemeinschaft Schulberatung in ...

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6. Orte der schulischen Förderung<br />

• Schulbesuch <strong>in</strong> der Regelschule<br />

• Schulbesuch <strong>in</strong> der Regelschule mit angepassten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen,<br />

z. B. reduzierter Unterricht, kle<strong>in</strong>e Klassen<br />

• Schulbesuch <strong>in</strong> der Regelschule mit sonderpädagogischer Unterstützung,<br />

z. B. MSD<br />

• Schulbesuch e<strong>in</strong>er Regelschule oder e<strong>in</strong>es SFZ mit Integrationshelfer<br />

• Kooperationsklassen<br />

• Besuch e<strong>in</strong>er Außenklasse der Förderschule (z. B. geistige Entwicklung)<br />

• Besuch e<strong>in</strong>es SFZ<br />

• E<strong>in</strong>zelunterricht/Hausunterricht<br />

7. Didaktische Überlegungen<br />

Sprachlich<br />

- Klare, kurze Anweisungen<br />

- Sprechtempo<br />

- Blickkontakt<br />

Strukturell<br />

- Sitzordnung beachten<br />

- Reizüberflutung vermeiden<br />

- Wahrnehmungsprozesse strukturieren<br />

- Handlungs- und Zeitabläufe strukturieren etc.<br />

Visuell<br />

- Zusätzliche Visualisierung, z. B. durch Zusatzmaterialien wie Bücher<br />

8. Leistungserhebung<br />

Leistungserhebung und Leistungsbewertung<br />

„Auf Grundlage des § 15 Schulgesetz wird e<strong>in</strong> Teil der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

mit Beh<strong>in</strong>derungen <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong> bildenden Schulen (Grund-, Haupt-,<br />

Realschule, Gymnasium) unterrichtet und ist dort somit an Leistungsnachweisen<br />

und Prüfungen beteiligt. Bei diesen Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern, deren Eltern,<br />

Lehrern und Schulleitungen entstehen häufig Fragen im Zusammenhang mit<br />

den Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für Leistungsnachweise und Prüfungen.<br />

Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes und Artikel 2a der<br />

Landesverfassung (Baden-Württemberg) gebieten, dass niemand wegen<br />

se<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung benachteiligt werden darf.“ 5<br />

5 s. ebd., S. 40<br />

Regierung von Mittelfranken – Förderschulbereich – Heft 2/Januar 2008 10<br />

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