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Max, Mustermann - SCHUHFRIED GmbH

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Nicht geklärt werden kann der Unterschied der Korrelationen COG/LVT - DT/LVT und<br />

COG/TAVT - DT/TAVT. Laut Theorie sollten sich die Korrelationen in ähnlichen<br />

Größenordnungen bewegen. Hier könnte eine differenziertere Betrachtung der Ähnlichkeit<br />

(Hinzunahme weiterer Dimensionen zur Klassifikation) vielleicht Klärung bringen. Unter<br />

Berücksichtigung der Konfidenzintervalle für Korrelationen wird dieses Ergebnis allerdings<br />

deutlich relativiert: COG/DT unterscheidet sich zwar nach wie vor von DT/TAVT und<br />

LVT/TAVT. Alle anderen Korrelationen unterscheiden sich nicht signifikant voneinander. Das<br />

Ergebnis ist ebenso unter Berücksichtigung der nicht optimalen Stichprobe zu bewerten:<br />

Diese ist mit N=114 nicht sehr groß und als sehr homogen zu bezeichnen. Für diese Studie<br />

konnten in Zusammenarbeit mit Verkehrspsychologen ausschließlich "Bewerber für<br />

Personenbeförderung" getestet werden (105 Männer/9 Frauen; Alter: Mittelwert=35,7<br />

min=20; max=57 Stdv=9).<br />

Ein Vergleich des Verfahrens Cognitrone mit einem älteren Verfahren zur Erfassung der<br />

Aufmerksamkeit, dem Q1, zeigte hochsignifikante Korrelationen zwischen den<br />

Testverfahren. (Karner & Biehl, 2001)<br />

Kriteriumsvalidität<br />

Calé (1992) gelang der Nachweis, dass die Testergebnisse im Verfahren Cognitrone zur<br />

Vorhersage von Fahrertypologien geeignet sind (N=246). An einer Stichprobe von N=72<br />

Fahrern, die in kurzer Zeit in mehr als einen Unfall verwickelt waren, konnte Calé signifikante<br />

Korrelationen zwischen Testergebnis und Unfallhäufigkeit feststellen.<br />

Hinweise auf die Validität ergeben sich auch aus einer Studie mit einer Vorgängerversion<br />

des Testverfahrens (Bukasa, Wenninger & Brandstätter; 1990).<br />

Eine Studie von Karner (2000) zeigte signifikante Unterschiede zwischen alkoholauffälligen<br />

Kraftfahrern und der Normgruppe im Verfahren Cognitrone. Die Testergebnisse der<br />

alkoholauffälligen Kraftfahrer waren signifikant schlechter als die der Normpopulation.<br />

In einer Studie von Neuwirth (2001) konnte gezeigt werden, dass der Cognitrone-Test<br />

zwischen allen untersuchten Zuweisungsgruppen (psychiatrische und neurologische<br />

Probanden bzw. Probanden nach Alkoholabusus) und der Normgruppe trennt. Diese<br />

Validierungsstudie wurde an einer anfallenden Stichprobe von Probanden der<br />

Fahreignungsdiagnostik einer Südtiroler Untersuchungsstelle durchgeführt.<br />

Eine weitere Studie von Sommer & Häusler (2006) beschäftigte sich mit der<br />

Kriteriumsvalidität zweier Testbatterien zur Erfassung der kraftfahrspezifischen<br />

Leistungsfähigkeit aus dem Expertensystem Verkehr (Schuhfried, 2005), die ebenfalls das<br />

Verfahren Cognitrone beinhalten. Die beiden Testbatterien Standard und Plus unterschieden<br />

sich hierbei ausschließlich darin, ob die Periphere Wahrnehmung (PP) als Maß für das<br />

Gesichtsfeld und die geteilte Aufmerksamkeit vorgegeben wurde. Als Kriteriumsvariable<br />

wurde das Globalurteil über das Fahrverhalten in einer standardisierten Fahrprobe<br />

herangezogen. Die von den Autoren untersuchte Stichprobe bestand aus 164 (74%)<br />

Männern und 58 (26%) Frauen im Alter von 19 bis 91 Jahren bei einem durchschnittlichen<br />

Alter von 59 Jahren und einer Standardabweichung von 18 Jahren. Der Altersmedian lag bei<br />

64 Jahren. Es handelte sich daher um Personen im mittleren bis höheren Lebensalter. Bei<br />

den Probanden handelte es sich zum Teil um bereits auffällige Kraftfahrer. Die<br />

Studienteilnahme war jedoch freiwillig. Insgesamt 39 (18%) Personen hatten eine<br />

Pflichtschule oder Realschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung absolviert (EU<br />

Bildungsgrad 2), 96 (43%) Personen hatten eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw.<br />

eine Fachschule absolviert (EU Bildungsgrad 3), 35 (16%) Personen hatten einen<br />

Abiturabschluss (EU Bildungsgrad 4) und 52 (23%) Personen verfügten über einen<br />

Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).

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