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Expertise des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

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Motor für Reform<br />

Werden folglich Schulleiterstellen künftig als eigenständige Stellen für Führungskräfte ausgewiesen<br />

und nicht mehr als Vollzeitlehrer-Einheiten erfasst, würde sich das Kontingent <strong>der</strong><br />

Abmin<strong>der</strong>ungsstunden um geschätzte 63.000 Deputatsstunden verringern. Aus dem verbleibenden<br />

geschätzten Volumen von etwa 106.000 Deputatsermäßigungsstunden ließen sich – je<br />

nach Vergütung – bis zu 6.000 Vollzeitstellen für Verwaltungsfachkräfte finanzieren. Dies würden<br />

nicht nur die Lehrkräfte von Verwaltungstätigkeiten entlasten und befreien, son<strong>der</strong>n auch<br />

zur Effizienz <strong>des</strong> Schulmanagements beitragen.<br />

6.000<br />

Aus dem verbleibenden geschätzten Volumen von etwa 106.000 Deputatsermäßigungsstunden<br />

ließen sich bis zu 6.000 Vollzeitstellen für Verwaltungsfachkräfte finanzieren.<br />

e) Abordnungen im Kultusressort<br />

Im Schuljahr 2008/09 waren Lehrkräfte im Umfang von 831 Stellen innerhalb <strong>des</strong> Kultusressorts<br />

an<strong>der</strong>en Buchungskreisen zugewiesen bzw. erhielten entsprechende Anrechnungsstunden.<br />

Hinzu kamen im geringen Umfang Abordnungen an an<strong>der</strong>e Ressorts. Laut Bericht <strong>des</strong> Hessischen<br />

Rechnungshofes (2010, 231) unterschieden sich die Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen<br />

für abgeordnete Lehrkräfte je nach Dienststelle deutlich. Während abgeordnete Lehrkräfte bei<br />

einigen Dienststellen in analoger Anwendung <strong>der</strong> Arbeitszeitverordnung 42 Wochenstunden zu<br />

erbringen haben, wird bei an<strong>der</strong>en Dienststellen darauf nicht geachtet. Zum Teil erhalten abgeordnete<br />

Lehrkräfte den ihnen nach <strong>der</strong> Hessischen Urlaubsverordnung zustehenden Jahresurlaub,<br />

teilweise werden ihnen weiterhin die gesamten Schulferien als Urlaub gewährt.<br />

Für die Bedarfsermittlung, das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl einschließlich <strong>der</strong><br />

vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gibt es einen festen Zeitplan. Dennoch kommt es immer<br />

wie<strong>der</strong> zu Verzögerungen. So erfolgt in einigen Fällen die schriftliche Auffor<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Ministeriums an die Staatlichen Schulämter, Lehrkräfte aus <strong>der</strong>en Zuständigkeitsbereich abzuordnen,<br />

erst nach Schuljahresbeginn. Die Abordnungsverfügung <strong>der</strong> Staatlichen Schulämter<br />

wurde den betroffenen Schulen und Lehrkräften dementsprechend noch später zugestellt. Dadurch<br />

konnten die betroffenen Schulen nicht immer rechtzeitig einen adäquaten Ersatz finden.<br />

Auch hier lassen sich durch die Einführung einer einheitlichen Verfahrenssystematik und -regelung<br />

Effizienzgewinne erzielen.<br />

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