27.08.2014 Aufrufe

Zusammenfassung-Familienrecht-ZGB-II

Zusammenfassung-Familienrecht-ZGB-II

Zusammenfassung-Familienrecht-ZGB-II

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-­‐<br />

erbrechtliche Pflichtteilsansprüche der nichtgemeinsamen Kinder dürfen durch <br />

veränderte Vorschlagsverteilung aber nicht beeinträchtigt werden <br />

iii. Zur Scheidungsresistenz einer abgeänderten Vorschlagsteilung <br />

-­‐ abgeänderte Vorschlagsteilung gilt nur dann auch im Scheidungsfall, Ehetrennung, <br />

Ungültigkeitserklärung oder gerichtlicher Anordnung der Gütertrennung, wenn <br />

dies ausdrücklich im Ehevertrag vereinbart wurde <br />

f. Erfüllung der Ansprüche <br />

i. Fälligkeit und besondere Zahlungsfristen <br />

-­‐ Forderungen der Ehegatten aus Güterrecht miteinander verrechnen <br />

-­‐ Ansprüche werden mit Abschluss d. güterrechtlichen Auseinandersetzung fällig <br />

-­‐ bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten kann Gericht Zahlungsaufschub geben <br />

-­‐ der Zahlungsaufschub ist aber mit Zinspflicht verbunden <br />

ii. Klage gegen Dritte <br />

-­‐ falls Ehegatte Beteiligungsforderung nicht decken kann, darf Ehegatte bzw. seine <br />

Erben bis Höhe des Fehlbetrags auf begünstigte Dritte zurückgreifen <br />

(Art. 220 <strong>ZGB</strong>) <br />

iii. Zuteilung von Wohnung und Hausrat bei Tod eines Ehegatten <br />

-­‐ auf Antrag kann überlebendem Ehegatte Nutzniessung oder Wohnrecht an Woh-­nung<br />

sowie Eigentum am Hausrat zugeteilt werden <br />

-­‐ Recht auf Wohnung und Hausrat unter Vorbehalt auf Nutzung durch Nachkom-­men<br />

und Gewerbe <br />

§ 13 Die vertraglichen Güterstände <br />

I. Die Gütergemeinschaft (Art. 221 ff. <strong>ZGB</strong>) <br />

1. Merkmale der Gütergemeinschaft <br />

-­‐ Gesamtgut; gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten, steht beiden zur Verfügung <br />

-­‐ gemeinschaftliches Eigentum als materiell vermögensrechtliche Gleichstellung beider E. <br />

-­‐ eher schwerfälliger und nicht leicht durchschaubarer Güterstand <br />

-­‐ Misswirtschaft des einen berührt immer auch den anderen <br />

-­‐ grosses Mass an Kooperationsbereitschaft nötig <br />

-­‐ drei Gütermassen: Gesamtgut, Eigengut Frau, Eigengut Mann <br />

2. Vertragsfreiheit innerhalb des Güterstandes <br />

-­‐ Wille der Ehegatten, was zu Gesamtgut gehört und was Eigengut bleibt <br />

-­‐ von Gesetzes wegen drei Möglichkeiten der Aufteilung, Ehegatten entscheiden für eines <br />

-­‐ durch Ehevertrag kann gewähltes Modell aber jederzeit geändert werden <br />

a. Allgemeine Gütergemeinschaft (Grundmodell) <br />

-­‐ Gesamtgut beinhaltet alles Vermögen und alle Einkünfte der Ehegatten <br />

-­‐ gesetzliches Eigengut bleibt Eigengut <br />

-­‐ Anwendung des Grundmodells, wenn Ehevertrag keine näheren Bestimmungen über <br />

Gesamtgut enthält <br />

b. Errungenschaftsgemeinschaft (Variante I) <br />

-­‐ Gesamtgut enthält alle Errungenschaften (entgeltlich erworbene Vermögenswerte <br />

während der Ehe beider Ehegatten, Arbeitserwerb, Erträge des Eigengutes) <br />

<br />

34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!