PDF Version - Snowsport Tirol
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Wissen/Recht<br />
in einem Exekutionsverfahren zu klären: was hat die/der<br />
SchuldnerIn zu tun, wenn über sie/ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
verhängt werden, und kann man sich gegen solche<br />
Maßnahmen wehren?<br />
Grundsätzlich ist anzumerken, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
– wenn sie zu Recht bestehen (und nur dann) – einfach<br />
Folge zu leisten ist. Was für die/den einzelnen SchuldnerIn<br />
zu tun ist, ist in einem Brief vom zuständigen Gericht an die/<br />
den SchuldnerIn aufgelistet. In diesem Brief ist auch aufgelistet,<br />
warum Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verhängt wurden.<br />
Es ist deshalb ratsam dem gerichtlichen Auftrag zu folgen, da<br />
grundsätzlich die/der Verpflichtete die Kosten des Exekutionsverfahrens<br />
im Nachhinein bezahlen muss. Wird somit zB.<br />
dem ersten gerichtlichen Auftrag nicht Folge geleistet, und ein<br />
Gerichtsvollzieher eingeschaltet – welcher die Schuld einholen<br />
muss und darf – muss auch dieser zusätzlich von der/vom<br />
SchulderIn bezahlt werden.<br />
Wie kann sich aber eine/r SchneesportlehrerIn gegen eine<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahme wehren, welche zu Unrecht<br />
besteht (zB. durch Namensverwechslung) oder bereits bezahlt<br />
wurde? Grundsätzlich ist zu raten beim zuständigen Gericht<br />
vorzusprechen, oder einen Anwalt einzuschalten. Für das Vorsprechen<br />
bei Gericht eignen sich am besten die so genannten<br />
Amtstage, an denen das Gericht kostenfreie Rechtsauskünfte<br />
erteilt (Dienstag-Vormittag, für genauere Auskünfte empfiehlt<br />
es sich beim zuständigen Gericht anzurufen). Auch bei Anwälten<br />
gibt es kostenfreie erste Gespräche (in welchen aber meist<br />
nicht das gesamte Problem gelöst werden kann), die so genannte<br />
erste anwaltliche Auskunft. Diese wird von der Rechtsanwaltskammer<br />
Dienstag-Nachmittag ab 13.30 in der Meraner<br />
Straße 3/III in 6020 Innsbruck angeboten. Es ist aber immer<br />
ratsam sich rechtlichen Beistand bei der Bekämpfung von<br />
Zwangsvollstreckungsverfahren zu holen, da es viele rechtliche<br />
Möglichkeiten gibt sich zu wehren; welche aber im Einzelfall<br />
zielführend ist hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist,<br />
dass Schritte gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während<br />
der im Brief des Gerichts angegebenen Frist eingeleitet werden,<br />
da ansonsten im schlimmsten Fall nichts mehr gegen diese<br />
getan werden kann!<br />
QUELLEN<br />
Rechberger/Oberhammer, Exekutionsrecht5, facultas.<br />
wuv; Angst (Hrsg.), Exekutionsordnung Kommentar,<br />
Manz; Gesetzestexte; www.ris.bka.gv.at<br />
Mag. Dietmar Spiss<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
St. Jakober Dorfstraße 85,<br />
A-6580 St. Anton a/A<br />
T: 05446 32 51,<br />
F: 05446 32 51 - 75<br />
E: office@wt-spiss.com<br />
Mag. Matthäus Spiss<br />
Steuerberater / Berufsanwärter<br />
Die/der GläubigerIn hat somit zusammengefasst Möglichkeiten<br />
eine fällige Schuld über staatlichen Zwang einzutreiben; und<br />
gleichzeitig gibt es Möglichkeiten sich gegen solche Zwangsmaßnahmen<br />
zu wehren. Der Zwang beschränkt sich aber<br />
auf humane Mittel, denn es ist nicht mehr wie im Mittelalter<br />
erlaubt Schuldner einzusperren und sie dadurch zum Bezahlen<br />
ihrer Schuld zu zwingen.<br />
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