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PDF Version - Snowsport Tirol

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Wissen/Recht<br />

in einem Exekutionsverfahren zu klären: was hat die/der<br />

SchuldnerIn zu tun, wenn über sie/ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

verhängt werden, und kann man sich gegen solche<br />

Maßnahmen wehren?<br />

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

– wenn sie zu Recht bestehen (und nur dann) – einfach<br />

Folge zu leisten ist. Was für die/den einzelnen SchuldnerIn<br />

zu tun ist, ist in einem Brief vom zuständigen Gericht an die/<br />

den SchuldnerIn aufgelistet. In diesem Brief ist auch aufgelistet,<br />

warum Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verhängt wurden.<br />

Es ist deshalb ratsam dem gerichtlichen Auftrag zu folgen, da<br />

grundsätzlich die/der Verpflichtete die Kosten des Exekutionsverfahrens<br />

im Nachhinein bezahlen muss. Wird somit zB.<br />

dem ersten gerichtlichen Auftrag nicht Folge geleistet, und ein<br />

Gerichtsvollzieher eingeschaltet – welcher die Schuld einholen<br />

muss und darf – muss auch dieser zusätzlich von der/vom<br />

SchulderIn bezahlt werden.<br />

Wie kann sich aber eine/r SchneesportlehrerIn gegen eine<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahme wehren, welche zu Unrecht<br />

besteht (zB. durch Namensverwechslung) oder bereits bezahlt<br />

wurde? Grundsätzlich ist zu raten beim zuständigen Gericht<br />

vorzusprechen, oder einen Anwalt einzuschalten. Für das Vorsprechen<br />

bei Gericht eignen sich am besten die so genannten<br />

Amtstage, an denen das Gericht kostenfreie Rechtsauskünfte<br />

erteilt (Dienstag-Vormittag, für genauere Auskünfte empfiehlt<br />

es sich beim zuständigen Gericht anzurufen). Auch bei Anwälten<br />

gibt es kostenfreie erste Gespräche (in welchen aber meist<br />

nicht das gesamte Problem gelöst werden kann), die so genannte<br />

erste anwaltliche Auskunft. Diese wird von der Rechtsanwaltskammer<br />

Dienstag-Nachmittag ab 13.30 in der Meraner<br />

Straße 3/III in 6020 Innsbruck angeboten. Es ist aber immer<br />

ratsam sich rechtlichen Beistand bei der Bekämpfung von<br />

Zwangsvollstreckungsverfahren zu holen, da es viele rechtliche<br />

Möglichkeiten gibt sich zu wehren; welche aber im Einzelfall<br />

zielführend ist hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist,<br />

dass Schritte gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während<br />

der im Brief des Gerichts angegebenen Frist eingeleitet werden,<br />

da ansonsten im schlimmsten Fall nichts mehr gegen diese<br />

getan werden kann!<br />

QUELLEN<br />

Rechberger/Oberhammer, Exekutionsrecht5, facultas.<br />

wuv; Angst (Hrsg.), Exekutionsordnung Kommentar,<br />

Manz; Gesetzestexte; www.ris.bka.gv.at<br />

Mag. Dietmar Spiss<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

St. Jakober Dorfstraße 85,<br />

A-6580 St. Anton a/A<br />

T: 05446 32 51,<br />

F: 05446 32 51 - 75<br />

E: office@wt-spiss.com<br />

Mag. Matthäus Spiss<br />

Steuerberater / Berufsanwärter<br />

Die/der GläubigerIn hat somit zusammengefasst Möglichkeiten<br />

eine fällige Schuld über staatlichen Zwang einzutreiben; und<br />

gleichzeitig gibt es Möglichkeiten sich gegen solche Zwangsmaßnahmen<br />

zu wehren. Der Zwang beschränkt sich aber<br />

auf humane Mittel, denn es ist nicht mehr wie im Mittelalter<br />

erlaubt Schuldner einzusperren und sie dadurch zum Bezahlen<br />

ihrer Schuld zu zwingen.<br />

54 snowsport tirol

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