19.10.2014 Aufrufe

Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV) - Umwelt und Energie

Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV) - Umwelt und Energie

Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV) - Umwelt und Energie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Handbuch</strong> I <strong>zur</strong> Störfallverordnung (<strong>StFV</strong>) BAFU 2008 8<br />

> Einleitung<br />

Die mit Beschluss des B<strong>und</strong>esrates vom 27. Februar 1991 auf den 1. April 1991 in<br />

Kraft gesetzte Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, <strong>StFV</strong>)<br />

stützt sich auf die Artikel 10 Absatz 4 <strong>und</strong> 39 Absatz 1 des <strong>Umwelt</strong>schutzgesetzes vom<br />

7. Oktober 1983 (USG) sowie auf Artikel 47 Absatz 1 des Gewässerschutzgesetzes<br />

vom 24. Januar 1991 (GSchG). Diese Bestimmungen ermächtigen den B<strong>und</strong>esrat,<br />

durch Verordnungsrecht Vorschriften über Sicherheitsmassnahmen bei Anlagen zu<br />

erlassen.<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 USG <strong>und</strong> Artikel 47 Absatz 1 GSchG konkretisiert die<br />

Störfallverordnung zudem verschiedene, namentlich in den Artikeln 10 Absätze 1–3<br />

<strong>und</strong> 44–47 USG festgehaltenen Erhebungs-, Kontroll-, Auskunfts-, Informations- <strong>und</strong><br />

Schweigepflichten bzw. -rechte.<br />

Die Störfallverordnung bezweckt den Schutz der Bevölkerung <strong>und</strong> der <strong>Umwelt</strong> vor<br />

schweren Schädigungen durch Störfälle 1 , die beim Betrieb von Anlagen entstehen<br />

können. Unter Anlagen sind Betriebe zu verstehen, in denen erhebliche chemische oder<br />

biologische Gefahrenpotenziale vorhanden sind, oder Verkehrswege, auf denen diese<br />

transportiert werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Verordnung sind im Folgenden<br />

zusammengefasst:<br />

Inhaltliche Schwerpunkte<br />

> Erfassen der Risiken für Bevölkerung <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>, die beim Umgang mit Stoffen,<br />

Zubereitungen oder Sonderabfällen, mit gentechnisch veränderten oder pathogenen<br />

Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie beim Transport gefährlicher<br />

Güter bestehen.<br />

> Eigenverantwortliches Treffen der <strong>zur</strong> Verminderung des Risikos geeigneten Massnahmen<br />

durch die Inhaber der Betriebe oder Verkehrswege. Dazu gehören Massnahmen,<br />

mit denen das Gefahrenpotenzial herabgesetzt, Störfälle verhindert <strong>und</strong><br />

deren Einwirkungen begrenzt werden (Störfallvorsorge).<br />

> Bewältigen von Störfällen durch die Inhaber. Diese haben Störfälle unverzüglich zu<br />

bekämpfen, den Behörden zu melden <strong>und</strong> die Lehren <strong>und</strong> Konsequenzen aus den<br />

Störfällen schriftlich festzuhalten (Störfallbewältigung).<br />

> Kontrollieren der Eigenverantwortung der Inhaber durch die Behörden. Dazu stellt<br />

die Verordnung der Behörde das in Abb. 1 (für Betriebe mit Stoffen, Zubereitungen<br />

oder Sonderabfällen) dargestellte Instrumentarium bereit.<br />

> Information der Bevölkerung, um die Risiken bewusster <strong>und</strong> verständlicher werden<br />

zu lassen.<br />

1<br />

Die wichtigsten Begriffe sind im Anhang A1 definiert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!