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Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV) - Umwelt und Energie

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Anhang 63<br />

A4-9 Schlussfolgerungen (Anh. 4.1 Ziff. 4 <strong>StFV</strong>):<br />

Das Risiko wird pro Untersuchungseinheit (oder Betriebseinheit) sowie für den ganzen<br />

Betrieb, d.h. für die Störfallszenarien aller Untersuchungs- oder Betriebseinheiten in<br />

einer Summenkurve zusammengenommen, für den aktuellen Zustand <strong>und</strong> den Zustand<br />

nach erfolgter Siedlungsentwicklung gemäss geltender Nutzungsplanung als Summenkurve<br />

ausgewiesen. Aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben in den Beurteilungskriterien I <strong>zur</strong> <strong>StFV</strong><br />

nimmt der Inhaber eine Selbsteinschätzung des Risikos hinsichtlich Tragbarkeit vor.<br />

A4-10 Zusammenfassung (Anh. 4.1 Ziff. 5 <strong>StFV</strong>):<br />

Die inhaltlichen Vorgaben an die Zusammenfassung der Risikoermittlung sind:<br />

> Charakterisierung des Betriebs <strong>und</strong> der wesentlichen Gefahrenpotenziale<br />

> Beschreibung der Sicherheitsmassnahmen<br />

> Beschreibung der wesentlichen Störfallszenarien<br />

> Einschätzung des vom gesamten Betrieb ausgehenden Risikos (aktueller Zustand<br />

<strong>und</strong> Zustand nach erfolgter Siedlungsentwicklung) <strong>und</strong> Aussage <strong>zur</strong> Tragbarkeit des<br />

Risikos<br />

Die Zusammenfassung dient der Information der Öffentlichkeit <strong>und</strong> wird von der<br />

Vollzugsbehörde auf Anfrage bekannt gegeben (vgl. Abschn. 2.2.6). Die Zusammenfassung<br />

ist deshalb in einer auch für Aussenstehende verständlichen Form abzufassen.<br />

Abkürzungen sind zu vermeiden, Fachausdrücke, die nur den Spezialisten verständlich<br />

sind, sollen entsprechend umschrieben werden. Die Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse<br />

sind zu wahren.

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