Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV) - Umwelt und Energie
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Anhang 63<br />
A4-9 Schlussfolgerungen (Anh. 4.1 Ziff. 4 <strong>StFV</strong>):<br />
Das Risiko wird pro Untersuchungseinheit (oder Betriebseinheit) sowie für den ganzen<br />
Betrieb, d.h. für die Störfallszenarien aller Untersuchungs- oder Betriebseinheiten in<br />
einer Summenkurve zusammengenommen, für den aktuellen Zustand <strong>und</strong> den Zustand<br />
nach erfolgter Siedlungsentwicklung gemäss geltender Nutzungsplanung als Summenkurve<br />
ausgewiesen. Aufgr<strong>und</strong> der Vorgaben in den Beurteilungskriterien I <strong>zur</strong> <strong>StFV</strong><br />
nimmt der Inhaber eine Selbsteinschätzung des Risikos hinsichtlich Tragbarkeit vor.<br />
A4-10 Zusammenfassung (Anh. 4.1 Ziff. 5 <strong>StFV</strong>):<br />
Die inhaltlichen Vorgaben an die Zusammenfassung der Risikoermittlung sind:<br />
> Charakterisierung des Betriebs <strong>und</strong> der wesentlichen Gefahrenpotenziale<br />
> Beschreibung der Sicherheitsmassnahmen<br />
> Beschreibung der wesentlichen Störfallszenarien<br />
> Einschätzung des vom gesamten Betrieb ausgehenden Risikos (aktueller Zustand<br />
<strong>und</strong> Zustand nach erfolgter Siedlungsentwicklung) <strong>und</strong> Aussage <strong>zur</strong> Tragbarkeit des<br />
Risikos<br />
Die Zusammenfassung dient der Information der Öffentlichkeit <strong>und</strong> wird von der<br />
Vollzugsbehörde auf Anfrage bekannt gegeben (vgl. Abschn. 2.2.6). Die Zusammenfassung<br />
ist deshalb in einer auch für Aussenstehende verständlichen Form abzufassen.<br />
Abkürzungen sind zu vermeiden, Fachausdrücke, die nur den Spezialisten verständlich<br />
sind, sollen entsprechend umschrieben werden. Die Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse<br />
sind zu wahren.