Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV) - Umwelt und Energie
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<strong>Handbuch</strong> I <strong>zur</strong> Störfallverordnung (<strong>StFV</strong>) BAFU 2008 22<br />
g. die Anlagen mit zuverlässigen Mess-, Steuer- oder Regeleinrichtungen ausstatten, die,<br />
soweit dies sicherheitstechnisch geboten ist, jeweils mehrfach vorhanden, verschiedenartig<br />
<strong>und</strong> voneinander unabhängig sind;<br />
h. die Anlagen mit ausreichenden Warn- <strong>und</strong> Alarmeinrichtungen ausrüsten;<br />
i. die Einrichtungen <strong>und</strong> den Betrieb der sicherheitstechnisch bedeutsamen Anlageteile<br />
überwachen <strong>und</strong> regelmässig warten;<br />
k. die innerbetrieblichen Zuständigkeiten für das Treffen <strong>und</strong> die Kontrolle der Sicherheitsmassnahmen<br />
festlegen.<br />
l. die verfügbaren Informationen über risikoreiche Verfahren <strong>und</strong> Prozesse im Betrieb<br />
sammeln, auswerten <strong>und</strong> an das betroffene Personal weitergeben.<br />
m. genügend <strong>und</strong> geeignetes Personal einsetzen <strong>und</strong> es im Hinblick auf die Verhinderung,<br />
Begrenzung <strong>und</strong> Bewältigung von Störfällen ausbilden.<br />
n. den Zutritt zum Betrieb regeln;<br />
o. die <strong>zur</strong> Bewältigung von Störfällen erforderlichen Einsatzmittel bereitstellen <strong>und</strong> sich<br />
mit den Ereignisdiensten absprechen.<br />
Im Folgenden sind einige dieser Gr<strong>und</strong>sätze kurz erläutert.<br />
Die Wahl eines geeigneten Standortes für einen Betrieb, eine Betriebseinheit oder eine<br />
Anlage ist zentral <strong>und</strong> sollte so vorgenommen werden, dass die nachteiligen Auswirkungen<br />
auf die Bevölkerung <strong>und</strong> die <strong>Umwelt</strong> bei einem Störfall möglichst gering sind.<br />
Dies bedingt, dass der Inhaber des betroffenen Betriebs mit den kantonalen Fachstellen,<br />
insbesondere dem Amt für Raumplanung, Verbindung aufnimmt, um die mögliche<br />
langfristige Entwicklung in der Umgebung des Standortes berücksichtigen zu können.<br />
Die innerbetrieblichen Zuständigkeiten, u.a. Hauptverantwortung für das Sicherheitsmanagement,<br />
Befugnisse, individuelle Sicherheitsverantwortungen, etc., sollen klar<br />
organisiert sein, damit die betriebliche Sicherheitspolitik umgesetzt werden kann.<br />
Besondere Beachtung verdient die Regelung der Zuständigkeiten bei anstehenden<br />
baulichen, technischen, betrieblichen oder organisatorischen Änderungen, oder wenn<br />
sich die Inhaberverhältnisse ändern.<br />
Alle sicherheitsrelevanten Informationen über risikoreiche Verfahren, Produktionsprozesse<br />
<strong>und</strong> die dazugehörigen technischen Einrichtungen sowie Anleitungen (Betrieb,<br />
Wartung <strong>und</strong> Notfallmassnahmen) sind zusammenzutragen, um die Schulung für den<br />
Betrieb <strong>und</strong> das gezielte Handeln bei Störmeldungen sicherzustellen sowie Gr<strong>und</strong>lageninformationen<br />
für Behörden verfügbar zu haben.<br />
Um zu jeder Zeit einen sicheren Betrieb von Anlagen zu gewährleisten, müssen sicherheitsrelevante<br />
Betriebstätigkeiten mit geschultem Personal in ausreichender Anzahl<br />
Wahl eines geeigneten Standorts<br />
Festlegung der innerbetrieblichen<br />
Zuständigkeiten<br />
Auswertung <strong>und</strong> Verbreitung<br />
von sicherheitsrelevanten<br />
Informationen<br />
Einsatz <strong>und</strong> Ausbildung von<br />
Personal