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Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV) - Umwelt und Energie

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<strong>Handbuch</strong> I <strong>zur</strong> Störfallverordnung (<strong>StFV</strong>) BAFU 2008 22<br />

g. die Anlagen mit zuverlässigen Mess-, Steuer- oder Regeleinrichtungen ausstatten, die,<br />

soweit dies sicherheitstechnisch geboten ist, jeweils mehrfach vorhanden, verschiedenartig<br />

<strong>und</strong> voneinander unabhängig sind;<br />

h. die Anlagen mit ausreichenden Warn- <strong>und</strong> Alarmeinrichtungen ausrüsten;<br />

i. die Einrichtungen <strong>und</strong> den Betrieb der sicherheitstechnisch bedeutsamen Anlageteile<br />

überwachen <strong>und</strong> regelmässig warten;<br />

k. die innerbetrieblichen Zuständigkeiten für das Treffen <strong>und</strong> die Kontrolle der Sicherheitsmassnahmen<br />

festlegen.<br />

l. die verfügbaren Informationen über risikoreiche Verfahren <strong>und</strong> Prozesse im Betrieb<br />

sammeln, auswerten <strong>und</strong> an das betroffene Personal weitergeben.<br />

m. genügend <strong>und</strong> geeignetes Personal einsetzen <strong>und</strong> es im Hinblick auf die Verhinderung,<br />

Begrenzung <strong>und</strong> Bewältigung von Störfällen ausbilden.<br />

n. den Zutritt zum Betrieb regeln;<br />

o. die <strong>zur</strong> Bewältigung von Störfällen erforderlichen Einsatzmittel bereitstellen <strong>und</strong> sich<br />

mit den Ereignisdiensten absprechen.<br />

Im Folgenden sind einige dieser Gr<strong>und</strong>sätze kurz erläutert.<br />

Die Wahl eines geeigneten Standortes für einen Betrieb, eine Betriebseinheit oder eine<br />

Anlage ist zentral <strong>und</strong> sollte so vorgenommen werden, dass die nachteiligen Auswirkungen<br />

auf die Bevölkerung <strong>und</strong> die <strong>Umwelt</strong> bei einem Störfall möglichst gering sind.<br />

Dies bedingt, dass der Inhaber des betroffenen Betriebs mit den kantonalen Fachstellen,<br />

insbesondere dem Amt für Raumplanung, Verbindung aufnimmt, um die mögliche<br />

langfristige Entwicklung in der Umgebung des Standortes berücksichtigen zu können.<br />

Die innerbetrieblichen Zuständigkeiten, u.a. Hauptverantwortung für das Sicherheitsmanagement,<br />

Befugnisse, individuelle Sicherheitsverantwortungen, etc., sollen klar<br />

organisiert sein, damit die betriebliche Sicherheitspolitik umgesetzt werden kann.<br />

Besondere Beachtung verdient die Regelung der Zuständigkeiten bei anstehenden<br />

baulichen, technischen, betrieblichen oder organisatorischen Änderungen, oder wenn<br />

sich die Inhaberverhältnisse ändern.<br />

Alle sicherheitsrelevanten Informationen über risikoreiche Verfahren, Produktionsprozesse<br />

<strong>und</strong> die dazugehörigen technischen Einrichtungen sowie Anleitungen (Betrieb,<br />

Wartung <strong>und</strong> Notfallmassnahmen) sind zusammenzutragen, um die Schulung für den<br />

Betrieb <strong>und</strong> das gezielte Handeln bei Störmeldungen sicherzustellen sowie Gr<strong>und</strong>lageninformationen<br />

für Behörden verfügbar zu haben.<br />

Um zu jeder Zeit einen sicheren Betrieb von Anlagen zu gewährleisten, müssen sicherheitsrelevante<br />

Betriebstätigkeiten mit geschultem Personal in ausreichender Anzahl<br />

Wahl eines geeigneten Standorts<br />

Festlegung der innerbetrieblichen<br />

Zuständigkeiten<br />

Auswertung <strong>und</strong> Verbreitung<br />

von sicherheitsrelevanten<br />

Informationen<br />

Einsatz <strong>und</strong> Ausbildung von<br />

Personal

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