Handbuch I zur Störfallverordnung (StFV) - Umwelt und Energie
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<strong>Handbuch</strong> I <strong>zur</strong> Störfallverordnung (<strong>StFV</strong>) BAFU 2008 28<br />
1.4.2 Gründe für eine Nachführung des Kurzberichts<br />
Er muss den Kurzbericht ergänzen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben<br />
oder relevante neue Erkenntnisse vorliegen.<br />
Kurzberichtsergänzung<br />
(Art. 5 Abs. 3 <strong>StFV</strong>)<br />
Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liegt beispielsweise vor, wenn im Betrieb<br />
die Kapazitäten vergrössert oder verringert, neue Anlagen installiert oder sicherheitstechnisch<br />
relevante Änderungen an Produktionsverfahren oder bei der Lagerhaltung<br />
gemacht werden. In der Regel muss für solche Änderungen ein Baugesuch eingereicht<br />
werden. Der Kurzbericht ist Bestandteil der Baugesuchsunterlagen. Ein weiterer Gr<strong>und</strong><br />
für eine Nachführung des Kurzberichts ist eine Veränderung der Eigentümerverhältnisse,<br />
wenn beispielsweise aus einem Betrieb zwei Betriebe mit eigenem Betriebsareal<br />
entstehen. Änderungen in der Umgebung (z. B. Umzonung bzw. neue Bauten in der<br />
Nachbarschaft die von Störfällen im Betrieb betroffen sein könnten oder eine umgebungsbedingte<br />
Ursache für Störfälle im Betrieb sein könnten (vgl. Abschn. 1.3.2) 21 ,<br />
Ausscheiden von Gr<strong>und</strong>wasserschutzzonen, stellen ebenfalls mögliche wesentliche<br />
Änderungen dar. Relevante neue Erkenntnisse können sich durch die Weiterentwicklung<br />
des Standes der Sicherheitstechnik oder durch die Auswertung von betriebs- oder<br />
konzerneigenen Störungen oder Störfällen ergeben.<br />
Der Inhaber hat die Nachführung des Kurzberichts eigenverantwortlich vorzunehmen<br />
<strong>und</strong> der Vollzugsbehörde ein<strong>zur</strong>eichen. Es empfiehlt sich, diese Nachführung <strong>und</strong> die<br />
Gründe dafür ohne Verzug der Vollzugsbehörde zu melden <strong>und</strong> mit der Behörde die<br />
Form <strong>und</strong> den Umfang der Nachführung zu bestimmen. Eine Nachführung <strong>und</strong> kritische<br />
Prüfung der Angaben des Kurzberichts ist in jedem Falle angezeigt, wenn für den<br />
Betrieb ein Bewilligungsgesuch um Erweiterung, Umbau oder Umnutzung eingereicht<br />
wird.<br />
Wesentliche Änderung<br />
Einreichung der<br />
Kurzberichtsergänzung<br />
21<br />
Es geht hier nur um die wesentliche Änderung als Gr<strong>und</strong> für die Nachführung des Kurzberichts. Die juristischen Folgen einer Änderung<br />
in der Umgebung des Betriebs hängen vom Kontext ab <strong>und</strong> werden an anderer Stelle behandelt (für den Fall einer Umzonung vgl.<br />
Abschn. 2.3.6, für den Fall neuer Bauten gemäss geltender Nutzungsplanung vgl. z. B. Arrêt du 4 octobre 2006 du Tribunal Fédéral,<br />
recours de droit administratif concernant un dépôt pétrolier à Vernier, GE (ATF 1A.133/2006).