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Das strafrechtliche Sanktionensystem und die ...

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<strong>Das</strong> <strong>strafrechtliche</strong> <strong>Sanktionensystem</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sanktionierungspraxis in Deutschland 104<br />

deshalb auf statistische Daten als Gr<strong>und</strong>lage folgenorientierten Handelns angewiesen.<br />

Dem genügen, wie der Beitrag gezeigt hat, <strong>die</strong> gegenwärtigen Rechtspflegestatistiken<br />

nur begrenzt. Sie erlauben lediglich, <strong>die</strong> ungefähren Grössenordnungen <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Grobstrukturen der Sanktionierungspraxis von Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> Gericht zu<br />

beschreiben. Über <strong>die</strong> Umsetzung moderner kriminalpolitischer Strömungen, wie Täter-<br />

Opfer-Ausgleich (TOA) oder Diversion, lassen sich den Rechtspflegestatistiken<br />

entweder nur <strong>die</strong> Grössenordnungen (Diversion) oder, wie hinsichtlich des TOA, noch<br />

nicht einmal <strong>die</strong>se entnehmen. Die Täter- bzw. Tatengruppen, auf <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Sanktionen<br />

angewendet werden, bleiben zur Gänze in einem statistischen Dunkelfeld.<br />

Differenzierte Aussagen zur Sanktionsschwere sind im zeitlichen Längsschnitt nur<br />

hinsichtlich der Freiheitsstrafe <strong>und</strong> der Geldstrafe (seit 1975) möglich. In der StA-<br />

Statistik wird bei § 153a StPO nur <strong>die</strong> Art der Auflage, nicht aber deren Inhalt<br />

ausgewiesen, bei § 45 JGG fehlt jeglicher inhaltliche Nachweis. In der StVStat wird nur<br />

das Ob der Bewährungsauflage oder -weisung nachgewiesen. Derzeit verbleibt -<br />

vorsichtig formuliert - der grösste Teil der Sanktionierungspraxis in einem statistischen<br />

Graufeld.<br />

Dringend geboten ist deshalb der Ausbau <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verfeinerung des Systems der<br />

Rechtspflegestatistiken als Planungs- <strong>und</strong> Kontrollinstrument. Dazu gehört vorrangig<br />

der Ausbau solcher Statistiken, in denen <strong>die</strong> tatsächliche Entscheidungstätigkeit der<br />

Staatsanwaltschaft sowie <strong>die</strong> zahlenmässig dominierenden "informellen" Sanktionen<br />

nachgewiesen werden sowie der Auf- <strong>und</strong> Ausbau von Vollstreckungs- <strong>und</strong><br />

Vollzugsstatistiken .

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