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Das strafrechtliche Sanktionensystem und die ...

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<strong>Das</strong> <strong>strafrechtliche</strong> <strong>Sanktionensystem</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sanktionierungspraxis in Deutschland 73<br />

Nach Jugendstrafrecht zu Erziehungsmaßregeln (insgesamt) Verurteilte<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland 1950 .. 2004<br />

Anteile bezogen auf v erhängte Erziehungsmaßregeln (insgesamt)<br />

100%<br />

80%<br />

100%<br />

80%<br />

Erziehungsbeistandschaft<br />

Weisung<br />

Fürsorgeerziehung<br />

60%<br />

60%<br />

40%<br />

40%<br />

20%<br />

20%<br />

0%<br />

1950 55 60 65 70 75 80 85 90 95 2000 04<br />

KONSTANZER<br />

INVENTAR<br />

0% SANKTIONSFORSCHUNG<br />

KIS:SXJB1.04.2#32<br />

Schaubild 32: Nach Jugendstrafrecht zu Erziehungsmassregeln Verurteilte (Zeitreihe)<br />

In der StVStat werden <strong>die</strong> verhängten formellen Sanktionen im wesentlichen nur der Art<br />

nach ausgewiesen. Die Inhalte der Massnahmen, also z.B. <strong>die</strong> Art der erteilten<br />

Weisung, <strong>die</strong> Höhe der Geldauflage, <strong>die</strong> St<strong>und</strong>en der angeordneten Arbeitsauflage,<br />

werden, abgesehen von dem Nachweis der Dauer der bedingten <strong>und</strong> unbedingten<br />

Jugendstrafe, nicht erhoben. Aussagen über <strong>die</strong> Art der Weisungen sind deshalb<br />

anhand der StVStat nicht möglich.<br />

Erprobt <strong>und</strong> institutionalisiert wurden in den letzten Jahrzehnten insbesondere <strong>die</strong> sog.<br />

"neuen ambulanten Massnahmen nach dem JGG", d.h. Betreuungsweisungen, sozialer<br />

Trainingskurs, Täter-Opfer-Ausgleich <strong>und</strong> Arbeitsweisungen. Dem Jugendlichen <strong>und</strong><br />

Heranwachsenden sollen hierdurch stützende, helfende, chancenverbessernde <strong>und</strong><br />

integrierende Massnahmen angeboten werden. Dem Jugendstaatsanwalt <strong>und</strong> dem<br />

Jugendrichter werden zusätzliche ambulante sozialpädagogische Alternativen zu<br />

stationären Sanktionen eröffnet. In jüngster Zeit werden zunehmend <strong>die</strong> Schadenswiedergutmachung<br />

<strong>und</strong> der Täter-Opfer-Ausgleich favorisiert. Beim jugendlichen Straftäter<br />

soll hierdurch <strong>die</strong> Wahrnehmung von Opferschäden gefördert, soziale Verantwortung<br />

aktiviert <strong>und</strong> <strong>die</strong> Chance einer privatautonomen Lösung genutzt werden. Über<br />

den Umfang, in dem von <strong>die</strong>sen "neuen ambulanten Massnahmen" Gebrauch gemacht<br />

wird, liegen keine statistischen Angaben für <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esrepublik vor. Aus Umfrageergebnissen<br />

lässt sich jedoch auf einen deutlich zunehmenden Gebrauch schliessen;<br />

wenngleich insgesamt gesehen <strong>die</strong> absoluten Zahlen noch relativ niedrig sind.<br />

3.3.2.2 Zuchtmittel<br />

Innerhalb der Zuchtmittel fand eine Verschiebung statt, <strong>und</strong> zwar von Jugendarrest<br />

zugunsten vor allem von Auflagen (Schaubild 33). Unter den Auflagen dominiert <strong>die</strong><br />

Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen; erst im Gefolge des 1. JGGÄndG hat <strong>die</strong> Arbeitsauflage<br />

- zu Lasten der Erziehungsmassregeln <strong>und</strong> zu Lasten der Zahlung eines

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