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Das strafrechtliche Sanktionensystem und die ...

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<strong>Das</strong> <strong>strafrechtliche</strong> <strong>Sanktionensystem</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sanktionierungspraxis in Deutschland 45<br />

von 57% (1981) auf 37,6% (2004) zurück. Die Einstellung unter Auflagen/Weisungen ist<br />

faktisch eine pekuniäre Denkzettelsanktion, denn auf <strong>die</strong> Geldbussenauflage entfielen<br />

2004 84% aller Auflagen/Weisungen.<br />

Träger der Opportunitätsentscheidung ist vor allem <strong>und</strong> in wachsendem Masse <strong>die</strong><br />

Staatsanwaltschaft. Von allen Einstellungsentscheidungen wurden 2004 lediglich 14,4%<br />

durch das Gericht getroffen.<br />

<strong>Das</strong> B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat in seiner Cannabis-Entscheidung von 1994 <strong>die</strong><br />

Entscheidung des Gesetzgebers, den Verfolgungszwang prozessual einzuschränken,<br />

verfassungsrechtlich nicht beanstandet, vorausgesetzt, das "Prinzip der Gesetzlichkeit<br />

der Strafbarkeit" <strong>und</strong> der "Gr<strong>und</strong>satz der Bestimmtheit der Strafvorschrift" würden<br />

gewahrt (BVerfGE 90, 145 [191]). Deshalb wurden <strong>die</strong> Länder für verpflichtet erklärt,<br />

"für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu<br />

sorgen" (BVerfGE 90, 145 [190]). Wie der Zeitreihenvergleich zeigt, werden <strong>die</strong><br />

zwischen den alten Ländern (der Zeitreihenvergleich ist für <strong>die</strong> neuen Länder erst ab<br />

den 90er Jahren <strong>und</strong> auch dann nur teilweise möglich) bestehenden Unterschiede im<br />

Gebrauch der Einstellungsmöglichkeiten jedoch nicht geringer, sondern sogar deutlich<br />

grösser (Schaubild 8). Die Spannweite der Diversionsraten betrug 1981 11%, 2004<br />

hingegen über 20%. Die Bandbreite der Diversionsrate reichte 2004 von 42,4%<br />

(Baden-Württemberg) <strong>und</strong> 42,5% (Bayern) bis 56,6% (Saarland), 58,8% (Nordrhein-<br />

Westfalen), 63,2% (Schleswig-Holstein) oder 67,8% (Bremen – wegen der sprunghaften<br />

Entwicklung von 52,6% 2003 auf 67,8% 2004 möglicherweise eine Sonderentwicklung).<br />

Von 100 nach allgemeinem Strafrecht sanktionierbaren Personen wurde in Baden-<br />

Württemberg oder Bayern bei 42 das Verfahren eingestellt, 58 wurden verurteilt, in<br />

Hamburg, in Bremen oder in Schleswig-Holstein wurden dagegen weniger als 40<br />

verurteilt.<br />

Diversionsraten (StA <strong>und</strong> Gerichte) im Allg. Strafrecht, 1981 .. 2004<br />

Anteile der staatsanwaltlichen <strong>und</strong> gerichtlichen Einstellungen gem. §§ 153, 153a, 153b StPO<br />

bezogen auf informell <strong>und</strong> formell Sanktionierte<br />

65%<br />

HB<br />

SH<br />

55%<br />

45%<br />

HH<br />

NI Niedersachsen<br />

BE Berlin (West)<br />

HB<br />

Bremen<br />

RP Rheinland-Pfalz<br />

MV<br />

SN Sachsen<br />

HH<br />

NW<br />

SL<br />

Mittel AL*<br />

BB<br />

TH<br />

SN<br />

Berlin<br />

BY<br />

BW<br />

35%<br />

NW<br />

BY Bayern<br />

KONSTANZER<br />

INVENTAR<br />

SL Saarland<br />

SANKTIONSFORSCHUNG<br />

KIS-LL: DIALL.04.0 KIS#8 v131R<br />

25%<br />

1981 85 1990 95 2000 2004<br />

* ungew.Mittel, alte Länder<br />

Schaubild 8: Diversionsraten (StA <strong>und</strong> Gerichte) im Allg. Strafrecht (Zeitreihe)

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