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Das strafrechtliche Sanktionensystem und die ...

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<strong>Das</strong> <strong>strafrechtliche</strong> <strong>Sanktionensystem</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sanktionierungspraxis in Deutschland 105<br />

Anhang<br />

Die Umstellung von „umgerechneter“ auf „echte“ Personenzählung in<br />

der StA-Statistik in ihren statistischen Auswirkungen. Analyse<br />

anhand der Daten für das Jahr 1998<br />

Erhebungseinheit der StA-Statistik sind Ermittlungsverfahren, in der Strafverfolgungsstatistik sind es<br />

dagegen Personen. Die jeweiligen Ergebnisse beider Statistiken sind für eine ganze Reihe von<br />

Berechnungen - z.B. Ermittlung des Anteils der Personen, bei denen das Ermittlungsverfahren gem.<br />

§§ 45, 47 JGG, §§ 153, 153a, 153b StPO eingestellt worden ist, oder des Anteils der zu<br />

freiheitsentziehenden Sanktionen Verurteilten an der Gesamtzahl aller (informell oder formell)<br />

Sanktionierten - aufeinander zu beziehen. Dies setzt einen vergleichbaren Massstab voraus. Da von<br />

einem Ermittlungsverfahren im Schnitt 1,2 Personen betroffen sind (1998 kamen lt. StA-Statistik auf<br />

5.437.241 Beschuldigte 4.583.228 Ermittlungsverfahren), würde <strong>die</strong> unkorrigierte Gegenüberstellung von<br />

Ermittlungsverfahren <strong>und</strong> Verurteilten zu einer Unterschätzung des Ergebnisses führen. Zur genaueren<br />

Bestimmung der Grössenordnung der von den jeweiligen Einstellungen betroffenen Personen konnte der<br />

StA-Statistik bis 1997 als Anhaltspunkt lediglich entnommen werden: <strong>die</strong> Zahl der Personen, bei denen<br />

<strong>die</strong> Verfahrenseinstellung mit Auflagen <strong>die</strong> schwerste Erledigungsart war. Die Relation der Zahl der mit<br />

Auflagen gem. § 153a StPO <strong>und</strong> § 45 Abs. 1 JGG (a.F.) - bzw. ab 1991 einschliesslich gem. § 37 Abs. 1<br />

BtMG - eingestellten Ermittlungsverfahren zur hiervon betroffenen Zahl der Personen ergab einen<br />

ungefähren Umrechnungsfaktor zur Bestimmung der Grössenordnungen des Verhältnisses<br />

Ermittlungsverfahren : Person bei Verfahrenseinstellungen. Die unter Verwendung <strong>die</strong>ses Faktors<br />

errechnete Zahl war <strong>die</strong> beste Schätzmöglichkeit für <strong>die</strong> (in der StA-Statistik bis 1997 nicht erhobene)<br />

Zahl der Personen, deren Ermittlungsverfahren gem. § 45 JGG bzw. §§ 153, 153b, 153a StPO eingestellt<br />

worden war.<br />

Erstmals für das Berichtsjahr 1999 wird für <strong>die</strong> StA-Statistik <strong>die</strong> Zahl der Personen für <strong>die</strong> jeweilige<br />

Abschlussentscheidung der StA erhoben. Die in den vorläufigen Ergebnissen der StA-Statistik 1998<br />

mitgeteilten Ergebnisse für <strong>die</strong> alten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Nordrhein-<br />

Westfalen <strong>und</strong> Rheinland-Pfalz - für Hamburg <strong>und</strong> für Hessen, Niedersachsen, das Saarland <strong>und</strong><br />

Schleswig-Holstein lagen bei Abschluss des Manuskriptes noch keine Ergebnisse für 1998 vor , das<br />

Statistische B<strong>und</strong>esamt hat deshalb <strong>die</strong> Ergebnisse aus 1997 verwendet - erlauben es, etwaige, bei dem<br />

bisher verwendeten Umrechnungsverfahren aufgetretene, Über-/Unterschätzungen zu bestimmen. Die<br />

Ergebnisse sind in Tabelle A1 für <strong>die</strong> Einstellungen gem. § 45 JGG <strong>und</strong> in Tabelle A2 für Einstellungen<br />

gem. §§ 153, 153a, 153b StPO dargestellt.

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