21.10.2014 Aufrufe

Das strafrechtliche Sanktionensystem und die ...

Das strafrechtliche Sanktionensystem und die ...

Das strafrechtliche Sanktionensystem und die ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Das</strong> <strong>strafrechtliche</strong> <strong>Sanktionensystem</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Sanktionierungspraxis in Deutschland 47<br />

Geldstrafe verurteilt; von den 2004 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten (=670.279)<br />

waren es 540.209 (80,6%) (Schaubild 10). Beachtlich ist, dass <strong>die</strong> Geldstrafe seit 1970<br />

<strong>die</strong>sen hohen Anteil von (zumeist) über 80% halten konnte, <strong>und</strong> zwar trotz der in den<br />

letzten Jahrzehnten erfolgten deutlichen Zunahme der Diversionsentscheidungen. Vor<br />

allem bei den Strassenverkehrsdelikten, bei leichteren <strong>und</strong> mittelschweren Delikten der<br />

klassischen Kriminalität, bei Umweltstraftaten <strong>und</strong> bei Verstössen gegen das Ausländergesetz<br />

wird Geldstrafe verhängt.<br />

Entwicklung der Sanktionspraxis im Allg. Strafrecht<br />

Verurteilte, B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland 1950 .. 2004 (alte Länder+Berlin)<br />

Absolute Zahlen<br />

700<br />

Tausend<br />

KONSTANZER<br />

INVENTAR<br />

SANKTIONSFORSCHUNG<br />

KIS:SVAB1.04.N#10<br />

Tausend<br />

700<br />

600<br />

600<br />

500<br />

500<br />

400<br />

400<br />

300<br />

300<br />

200<br />

100<br />

200<br />

100<br />

Geldstrafe<br />

Freiheitsentziehende<br />

Sanktionen<br />

zur Bewährung<br />

0<br />

1950 55 60 65 70 75 80 85 90 95 2000 04<br />

Schaubild 10: Entwicklung der Sanktionspraxis im Allg. Strafrecht (Zeitreihe)<br />

0<br />

unbedingt<br />

Die volle quantitative Bedeutung pekuniärer Sanktionen im allgemeinen Strafrecht wird<br />

freilich erst dann deutlich, wenn berücksichtigt wird, dass 2004 (in den alten Ländern)<br />

zu den über 540.000 Verurteilungen zu Geldstrafen noch <strong>die</strong> rd. 236.000 unter der<br />

Auflage der Zahlung eines Geldbetrages gem. § 153a Abs. 1 Nr. 2 StPO erfolgenden<br />

Einstellungen von Strafverfahren durch Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> Gericht hinzukommen,<br />

ferner <strong>die</strong> bei Strafaussetzung nach allgemeinem Strafrecht verhängten 58.274<br />

Bewährungsauflagen, <strong>die</strong> regelmässig ebenfalls <strong>die</strong> Zahlung eines Geldbetrages beinhalten.<br />

Noch deutlicher würde <strong>die</strong> dominierende Rolle pekuniärer Sanktionen werden,<br />

würden auch <strong>die</strong> in Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängten Geldbussen berücksichtigt.<br />

Die Gesamtzahl der Geldbussen wird als rd. fünfmal so hoch geschätzt wie <strong>die</strong><br />

Zahl der Geldstrafen (vgl. Jescheck, Die Geldstrafe als Mittel moderner Kriminalpolitik in<br />

rechtsvergleichender Sicht, in: Festschrift für Würtenberger, Berlin 1977, S. 259).<br />

Trotz <strong>die</strong>ser Dominanz der Geldstrafe werden <strong>die</strong> mit ihr gegebenen Möglichkeiten zur<br />

Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe (§ 47 StGB) nicht vollständig ausgeschöpft.<br />

Zwar hat <strong>die</strong> Praxis ihre anfängliche äusserste Zurückhaltung gegenüber 30 Tage<br />

übersteigenden Tagessätzen etwas aufgegeben (Schaubild 11), aber immer noch<br />

verzichtet sie weitestgehend darauf, <strong>die</strong> Geldstrafe im oberen Bereich der kurzen (!)<br />

Freiheitsstrafe einzusetzen, also zwischen 3 <strong>und</strong> 6 Monaten. Obwohl als Regelstrafrahmen<br />

bei Geldstrafe 5 bis 360 Tagessätze (§ 40 Abs. 1 StGB) zur Verfügung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!