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als PDF - Universitätsklinikum Leipzig

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18 IHR GELD, IHR RECHT<br />

Ausgabe 13 / 22. Juni 2012<br />

Gesundheit und mehr...<br />

URLAUB<br />

Trügerischer Glanz: Was Hotelsterne wirklich aussagen<br />

Der Ärger saß tief: Mit vier<br />

Sternen bewarb der Reiseveranstalter<br />

das Hotel<br />

in Florida. Doch vor Ort war<br />

von gehobenem Standard wenig<br />

zu merken: völlig veraltete<br />

Zimmer, abgewohntes Mobiliar.<br />

Solche Erlebnisse sind keineswegs<br />

selten. Grund dafür ist vor<br />

allem, dass es kein weltweit<br />

einheitliches Klassifizierungssystem<br />

für Hotels gibt. Drei<br />

Sterne in Spanien müssen nicht<br />

das Gleiche sein wie drei Sterne<br />

in Thailand.<br />

Während in Deutschland der<br />

Deutsche Hotel- und Gaststättenverband<br />

(Dehoga) anhand<br />

klarer Kriterien seine Sterne<br />

vergibt, herrscht international<br />

eine große Vielfalt an Bewertungssystemen.<br />

So werden allein<br />

die spanischen Hotels nach<br />

17 verschiedenen regionalen<br />

Gesetzen bewertet, die alle andere<br />

Kriterien anlegen. In Finnland<br />

gibt es bis heute überhaupt<br />

keine Sterne, Griechenland verwendet<br />

Buchstaben.<br />

Ein Vergleich zwischen den<br />

Sternen verschiedener Ländern<br />

ist dementsprechend eigentlich<br />

nicht möglich. In vielen Fällen<br />

wäre das auch gar nicht sinnvoll.<br />

So legen zum Beispiel Südeuropäer<br />

wesentlich weniger<br />

Wert auf die Länge des Betts <strong>als</strong><br />

Sterne an der Hoteltür: Doch längst nicht immer verbirgt sich<br />

hinter den Sternen das, was man erwartet.<br />

Foto: dpa<br />

Nordeuropäer, Franzosen erwarten<br />

ein Bidet im Zimmer.<br />

Amerikaner legen darauf keinen<br />

Wert, bei ihnen geht es<br />

aber nicht ohne Eismaschine.<br />

Veranstalter sind deshalb dazu<br />

übergegangen, eigene Klassifizierungen<br />

vorzunehmen.<br />

Deutschlands Marktführer Tui<br />

hat sich für Sonnen entschieden.<br />

Lange Zeit waren fünf die<br />

Höchstzahl, doch nachdem Hotels<br />

wie das „Burj al Arab“ in<br />

Dubai auf den Markt kamen,<br />

wurde eine sechste Sonne hinzugefügt,<br />

erklärt Steffen Boehnke,<br />

bei Tui für die Fernreisen<br />

verantwortlich. Bei der Vergabe<br />

der Sonnen orientiert sich das<br />

Unternehmen nach seinen Worten<br />

an mehreren Kriterien: Die<br />

Länderkategorie ist dabei nicht<br />

mehr <strong>als</strong> eine erste Orientierungshilfe.<br />

In den USA sei die Sternevergabe<br />

realistisch, ebenso in den<br />

meisten großen Reiseländern<br />

wie Griechenland, Türkei, Thailand<br />

oder Ägypten. „In der Dominikanischen<br />

Republik oder<br />

Kuba sieht das etwas anders<br />

aus“, so Boehnke. Grundsätzlich<br />

gelte: „Länder, in denen der<br />

Tourismus eine lange Tradition<br />

hat, haben engere Vorgaben.“<br />

Deshalb besuchen die Länderverantwortlichen<br />

des Reiseunternehmens<br />

die Hotels mindestens<br />

einmal pro Jahr, in der<br />

Regel noch häufiger. „In die Bewertung<br />

fließt dann neben objektiv<br />

messbaren Kriterien auch<br />

die Qualität ein: Das Vorhandensein<br />

eines Pools sagt nichts<br />

über dessen Sauberkeit, Sicherheit<br />

oder Zustand“, erläutert<br />

Boehnke. Als weiterer Anhaltspunkt<br />

dient Tui das Feedback<br />

der Kunden. Regelmäßig würden<br />

deshalb auch Hotels herabgestuft,<br />

wenn sich die Beschwerden<br />

häufen und die<br />

Tui-Mitarbeiter einen schlechten<br />

Eindruck haben.<br />

Immer wieder kommt es wegen<br />

Sternen, Sonnen oder Sombreros<br />

nach Angaben des Reiserechtlers<br />

Paul Degott aus Hannover<br />

vor allem bei Hotels im<br />

Ausland zu Rechtsstreitigkeiten:<br />

„Wenn ein Veranstalter ein Hotel<br />

zum Beispiel mit sechs<br />

Punkten bewirbt, muss er klar<br />

darlegen, was für Kriterien dahinterstehen.“<br />

Findet der Gast<br />

die beschriebenen Eigenschaften<br />

nicht vor, könne er eine<br />

Minderung des Reisepreises<br />

verlangen.<br />

Doch wie werden die Hotels bewertet?<br />

„Organisiert wird die<br />

Klassifizierung von 18 regionalen<br />

Gesellschaften“, erklärt<br />

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer<br />

des Hotelverbandes<br />

Deutschland (IHA), der diese<br />

für die Dehoga macht. Dabei<br />

gibt es einen klaren Kriterienkatalog,<br />

der rund 270 Punkte<br />

umfasst.<br />

Zunächst reichen die Hoteliers<br />

laut Luthe eine Selbstauskunft<br />

ein. Diese wird dann von zwei<br />

Prüfern vor Ort kontrolliert.<br />

Neben messbaren Kriterien<br />

fließen auch subjektive Kriterien<br />

in die Bewertung ein.<br />

„Denn die Couch kann ja auch<br />

völlig durchgesessen sein“, so<br />

Luthe. Deshalb gibt es die drei<br />

zentralen Punkte Hygiene, Erhaltungszustand<br />

und Gesamteindruck.<br />

Auch Gästebewertungen im Internet<br />

fließen in die Bewertung<br />

ein. Am Ende steht dann ein<br />

Ergebnis: Zwischen einem und<br />

fünf Sternen werden vergeben.<br />

40 Prozent aller Urlauber orientieren<br />

sich laut Dehoga bei<br />

der Hotelsuche vor allem den<br />

Sternen. Dennoch gibt Steffen<br />

Boehnke von Tui zu bedenken:<br />

„Es gibt auch traumhafte Hotels<br />

mit nur einem Stern.“<br />

Michael Zehender<br />

AKTUELLE URTEILE<br />

§<br />

Keine Abmahnung nach Rabatt<br />

Eine Kassiererin darf nicht abgemahnt werden, wenn<br />

sie einem Kunden fehlerhaft einen Rabatt gewährt.<br />

Das gilt zumindest dann, wenn die Filialleiterin bei dem<br />

Vorgang anwesend ist. Das hat das Arbeitsgericht Nürnberg<br />

entschieden. In dem Fall hatte eine Kassiererin bei<br />

einem Matratzenkauf einem Kunden fälschlicherweise<br />

einen Angebotsrabatt gewährt. Sie hatte sich dabei auf<br />

die Angaben des Kunden verlassen, ohne sich bei der<br />

anwesenden Filialleiterin zu erkundigen, ob diese Matratze auch im Angebot<br />

sei. Gegen die daraufhin erteilte Abmahnung setzte sich die Mitarbeiterin<br />

erfolgreich zur Wehr. Zwar habe sie objektiv einen Verstoß gegen<br />

die Verpflichtung einer gewissenhaften Kassierertätigkeit begangen, so<br />

das Gericht. Allerdings seien auch entlastende Umstände zu berücksichtigen:<br />

Die Filialleiterin sei an der Kasse dabei gewesen und habe die Mitarbeiterin<br />

nicht korrigiert. (Az.: 8 Ca 4756/10)<br />

Hautkrebs bei Dachdeckern<br />

<strong>als</strong> Berufskrankheit anerkannt<br />

Bei einem Dachdecker ist sonnenbedingter Hautkrebs an der Kopfhaut<br />

<strong>als</strong> Berufskrankheit anzuerkennen. Das geht aus einem Urteil<br />

des Sozialgerichts Aachen hervor. Die Richter gaben damit einem<br />

Dachdecker Recht, der während seines Berufslebens rund vierzig Jahre<br />

lang auf Dächern zum Teil ungeschützt der Sonneneinstrahlung<br />

ausgesetzt war und bei dem sich bösartige Veränderungen der Kopfhaut<br />

gebildet hatten. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte eine<br />

Anerkennung mit der Begründung abgelehnt, im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung<br />

fehle bislang eine entsprechende Krankheit.<br />

Im konkreten Fall seien jedoch die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestands<br />

erfüllt, so die Richter. Dieser ermögliche die Anerkennung<br />

auch bislang nicht in der Verordnung aufgeführter Erkrankungen. Vor<br />

dem Hintergrund der anerkannten erhöhten Gefährdung von „Outdoor-Workern“<br />

durch sonnenbedingte UV-Strahlung und der vierzigjährigen<br />

Berufstätigkeit des Dachdeckers bestünden keine Zweifel an<br />

einem Zusammenhang zwischen der Sonneneinstrahlung und den<br />

bösartigen Hautveränderungen. (Az.: S 6 U 63/10)<br />

FINANZEN<br />

Im Alter knapp bei Kasse?<br />

Schmale Rentenerhöhungen,<br />

steigende Lebenshaltungs-<br />

und Gesundheitskosten:<br />

Bei vielen Ruheständlern<br />

wird das Budget knapp. Allerdings<br />

können Senioren ihre Finanzen<br />

mit einigen Tricks im<br />

Griff behalten. An erster Stelle<br />

steht ein Kassensturz, rät die<br />

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.<br />

Denn zunächst<br />

sei es wichtig, sich einen<br />

Überblick über Einnahmen und<br />

Ausgaben zu verschaffen. So<br />

ließen sich auch mögliche Einsparpotenziale<br />

leichter erkennen.<br />

In einem zweiten Schritt sollten<br />

Rentner Prioritäten setzen.<br />

Denn auch wenn die Finanzlage<br />

düster ist, sollten wichtige<br />

Ausgaben wie Miete und Energiekosten<br />

vor allem anderen<br />

beglichen werden. Denn die<br />

Kündigung könne drohen,<br />

wenn man bei Mietzahlungen<br />

zweimal in Rückstand gerät.<br />

Auch bei Strom und Gas könne<br />

der Versorgungshahn schnell<br />

abgedreht werden, wenn bei<br />

Abschlägen oder der Schlussrechnung<br />

ein Minus von mehr<br />

<strong>als</strong> 100 Euro aufläuft. Von der<br />

Ohne die entsprechende eigene Vorsorge droht vielen älteren<br />

Menschen nach der Verrentung Altersarmut.<br />

Foto: dpa<br />

jährlichen Stromrechnung<br />

könnten Rentner 150 Euro und<br />

mehr sparen, wenn sie von der<br />

teuren Grundversorgung in einen<br />

günstigeren Tarif wechseln.<br />

Beim Ausloten von Einsparmöglichkeiten<br />

sollte man auch<br />

den Versicherungsschutz auf<br />

den Prüfstand stellen. Berufsoder<br />

Erwerbsunfähigkeits- sowie<br />

Unfallversicherungen seien<br />

für Ruheständler meist überflüssig.<br />

Und bei Policen wie für<br />

Privathaftpflicht oder Hausrat<br />

gebe es von Anbieter zu Anbieter<br />

erhebliche Prämienunterschiede,<br />

so dass sich ein Preisvergleich<br />

lohne.<br />

dpa

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