als PDF - Universitätsklinikum Leipzig
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18 IHR GELD, IHR RECHT<br />
Ausgabe 13 / 22. Juni 2012<br />
Gesundheit und mehr...<br />
URLAUB<br />
Trügerischer Glanz: Was Hotelsterne wirklich aussagen<br />
Der Ärger saß tief: Mit vier<br />
Sternen bewarb der Reiseveranstalter<br />
das Hotel<br />
in Florida. Doch vor Ort war<br />
von gehobenem Standard wenig<br />
zu merken: völlig veraltete<br />
Zimmer, abgewohntes Mobiliar.<br />
Solche Erlebnisse sind keineswegs<br />
selten. Grund dafür ist vor<br />
allem, dass es kein weltweit<br />
einheitliches Klassifizierungssystem<br />
für Hotels gibt. Drei<br />
Sterne in Spanien müssen nicht<br />
das Gleiche sein wie drei Sterne<br />
in Thailand.<br />
Während in Deutschland der<br />
Deutsche Hotel- und Gaststättenverband<br />
(Dehoga) anhand<br />
klarer Kriterien seine Sterne<br />
vergibt, herrscht international<br />
eine große Vielfalt an Bewertungssystemen.<br />
So werden allein<br />
die spanischen Hotels nach<br />
17 verschiedenen regionalen<br />
Gesetzen bewertet, die alle andere<br />
Kriterien anlegen. In Finnland<br />
gibt es bis heute überhaupt<br />
keine Sterne, Griechenland verwendet<br />
Buchstaben.<br />
Ein Vergleich zwischen den<br />
Sternen verschiedener Ländern<br />
ist dementsprechend eigentlich<br />
nicht möglich. In vielen Fällen<br />
wäre das auch gar nicht sinnvoll.<br />
So legen zum Beispiel Südeuropäer<br />
wesentlich weniger<br />
Wert auf die Länge des Betts <strong>als</strong><br />
Sterne an der Hoteltür: Doch längst nicht immer verbirgt sich<br />
hinter den Sternen das, was man erwartet.<br />
Foto: dpa<br />
Nordeuropäer, Franzosen erwarten<br />
ein Bidet im Zimmer.<br />
Amerikaner legen darauf keinen<br />
Wert, bei ihnen geht es<br />
aber nicht ohne Eismaschine.<br />
Veranstalter sind deshalb dazu<br />
übergegangen, eigene Klassifizierungen<br />
vorzunehmen.<br />
Deutschlands Marktführer Tui<br />
hat sich für Sonnen entschieden.<br />
Lange Zeit waren fünf die<br />
Höchstzahl, doch nachdem Hotels<br />
wie das „Burj al Arab“ in<br />
Dubai auf den Markt kamen,<br />
wurde eine sechste Sonne hinzugefügt,<br />
erklärt Steffen Boehnke,<br />
bei Tui für die Fernreisen<br />
verantwortlich. Bei der Vergabe<br />
der Sonnen orientiert sich das<br />
Unternehmen nach seinen Worten<br />
an mehreren Kriterien: Die<br />
Länderkategorie ist dabei nicht<br />
mehr <strong>als</strong> eine erste Orientierungshilfe.<br />
In den USA sei die Sternevergabe<br />
realistisch, ebenso in den<br />
meisten großen Reiseländern<br />
wie Griechenland, Türkei, Thailand<br />
oder Ägypten. „In der Dominikanischen<br />
Republik oder<br />
Kuba sieht das etwas anders<br />
aus“, so Boehnke. Grundsätzlich<br />
gelte: „Länder, in denen der<br />
Tourismus eine lange Tradition<br />
hat, haben engere Vorgaben.“<br />
Deshalb besuchen die Länderverantwortlichen<br />
des Reiseunternehmens<br />
die Hotels mindestens<br />
einmal pro Jahr, in der<br />
Regel noch häufiger. „In die Bewertung<br />
fließt dann neben objektiv<br />
messbaren Kriterien auch<br />
die Qualität ein: Das Vorhandensein<br />
eines Pools sagt nichts<br />
über dessen Sauberkeit, Sicherheit<br />
oder Zustand“, erläutert<br />
Boehnke. Als weiterer Anhaltspunkt<br />
dient Tui das Feedback<br />
der Kunden. Regelmäßig würden<br />
deshalb auch Hotels herabgestuft,<br />
wenn sich die Beschwerden<br />
häufen und die<br />
Tui-Mitarbeiter einen schlechten<br />
Eindruck haben.<br />
Immer wieder kommt es wegen<br />
Sternen, Sonnen oder Sombreros<br />
nach Angaben des Reiserechtlers<br />
Paul Degott aus Hannover<br />
vor allem bei Hotels im<br />
Ausland zu Rechtsstreitigkeiten:<br />
„Wenn ein Veranstalter ein Hotel<br />
zum Beispiel mit sechs<br />
Punkten bewirbt, muss er klar<br />
darlegen, was für Kriterien dahinterstehen.“<br />
Findet der Gast<br />
die beschriebenen Eigenschaften<br />
nicht vor, könne er eine<br />
Minderung des Reisepreises<br />
verlangen.<br />
Doch wie werden die Hotels bewertet?<br />
„Organisiert wird die<br />
Klassifizierung von 18 regionalen<br />
Gesellschaften“, erklärt<br />
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer<br />
des Hotelverbandes<br />
Deutschland (IHA), der diese<br />
für die Dehoga macht. Dabei<br />
gibt es einen klaren Kriterienkatalog,<br />
der rund 270 Punkte<br />
umfasst.<br />
Zunächst reichen die Hoteliers<br />
laut Luthe eine Selbstauskunft<br />
ein. Diese wird dann von zwei<br />
Prüfern vor Ort kontrolliert.<br />
Neben messbaren Kriterien<br />
fließen auch subjektive Kriterien<br />
in die Bewertung ein.<br />
„Denn die Couch kann ja auch<br />
völlig durchgesessen sein“, so<br />
Luthe. Deshalb gibt es die drei<br />
zentralen Punkte Hygiene, Erhaltungszustand<br />
und Gesamteindruck.<br />
Auch Gästebewertungen im Internet<br />
fließen in die Bewertung<br />
ein. Am Ende steht dann ein<br />
Ergebnis: Zwischen einem und<br />
fünf Sternen werden vergeben.<br />
40 Prozent aller Urlauber orientieren<br />
sich laut Dehoga bei<br />
der Hotelsuche vor allem den<br />
Sternen. Dennoch gibt Steffen<br />
Boehnke von Tui zu bedenken:<br />
„Es gibt auch traumhafte Hotels<br />
mit nur einem Stern.“<br />
Michael Zehender<br />
AKTUELLE URTEILE<br />
§<br />
Keine Abmahnung nach Rabatt<br />
Eine Kassiererin darf nicht abgemahnt werden, wenn<br />
sie einem Kunden fehlerhaft einen Rabatt gewährt.<br />
Das gilt zumindest dann, wenn die Filialleiterin bei dem<br />
Vorgang anwesend ist. Das hat das Arbeitsgericht Nürnberg<br />
entschieden. In dem Fall hatte eine Kassiererin bei<br />
einem Matratzenkauf einem Kunden fälschlicherweise<br />
einen Angebotsrabatt gewährt. Sie hatte sich dabei auf<br />
die Angaben des Kunden verlassen, ohne sich bei der<br />
anwesenden Filialleiterin zu erkundigen, ob diese Matratze auch im Angebot<br />
sei. Gegen die daraufhin erteilte Abmahnung setzte sich die Mitarbeiterin<br />
erfolgreich zur Wehr. Zwar habe sie objektiv einen Verstoß gegen<br />
die Verpflichtung einer gewissenhaften Kassierertätigkeit begangen, so<br />
das Gericht. Allerdings seien auch entlastende Umstände zu berücksichtigen:<br />
Die Filialleiterin sei an der Kasse dabei gewesen und habe die Mitarbeiterin<br />
nicht korrigiert. (Az.: 8 Ca 4756/10)<br />
Hautkrebs bei Dachdeckern<br />
<strong>als</strong> Berufskrankheit anerkannt<br />
Bei einem Dachdecker ist sonnenbedingter Hautkrebs an der Kopfhaut<br />
<strong>als</strong> Berufskrankheit anzuerkennen. Das geht aus einem Urteil<br />
des Sozialgerichts Aachen hervor. Die Richter gaben damit einem<br />
Dachdecker Recht, der während seines Berufslebens rund vierzig Jahre<br />
lang auf Dächern zum Teil ungeschützt der Sonneneinstrahlung<br />
ausgesetzt war und bei dem sich bösartige Veränderungen der Kopfhaut<br />
gebildet hatten. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte eine<br />
Anerkennung mit der Begründung abgelehnt, im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung<br />
fehle bislang eine entsprechende Krankheit.<br />
Im konkreten Fall seien jedoch die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestands<br />
erfüllt, so die Richter. Dieser ermögliche die Anerkennung<br />
auch bislang nicht in der Verordnung aufgeführter Erkrankungen. Vor<br />
dem Hintergrund der anerkannten erhöhten Gefährdung von „Outdoor-Workern“<br />
durch sonnenbedingte UV-Strahlung und der vierzigjährigen<br />
Berufstätigkeit des Dachdeckers bestünden keine Zweifel an<br />
einem Zusammenhang zwischen der Sonneneinstrahlung und den<br />
bösartigen Hautveränderungen. (Az.: S 6 U 63/10)<br />
FINANZEN<br />
Im Alter knapp bei Kasse?<br />
Schmale Rentenerhöhungen,<br />
steigende Lebenshaltungs-<br />
und Gesundheitskosten:<br />
Bei vielen Ruheständlern<br />
wird das Budget knapp. Allerdings<br />
können Senioren ihre Finanzen<br />
mit einigen Tricks im<br />
Griff behalten. An erster Stelle<br />
steht ein Kassensturz, rät die<br />
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.<br />
Denn zunächst<br />
sei es wichtig, sich einen<br />
Überblick über Einnahmen und<br />
Ausgaben zu verschaffen. So<br />
ließen sich auch mögliche Einsparpotenziale<br />
leichter erkennen.<br />
In einem zweiten Schritt sollten<br />
Rentner Prioritäten setzen.<br />
Denn auch wenn die Finanzlage<br />
düster ist, sollten wichtige<br />
Ausgaben wie Miete und Energiekosten<br />
vor allem anderen<br />
beglichen werden. Denn die<br />
Kündigung könne drohen,<br />
wenn man bei Mietzahlungen<br />
zweimal in Rückstand gerät.<br />
Auch bei Strom und Gas könne<br />
der Versorgungshahn schnell<br />
abgedreht werden, wenn bei<br />
Abschlägen oder der Schlussrechnung<br />
ein Minus von mehr<br />
<strong>als</strong> 100 Euro aufläuft. Von der<br />
Ohne die entsprechende eigene Vorsorge droht vielen älteren<br />
Menschen nach der Verrentung Altersarmut.<br />
Foto: dpa<br />
jährlichen Stromrechnung<br />
könnten Rentner 150 Euro und<br />
mehr sparen, wenn sie von der<br />
teuren Grundversorgung in einen<br />
günstigeren Tarif wechseln.<br />
Beim Ausloten von Einsparmöglichkeiten<br />
sollte man auch<br />
den Versicherungsschutz auf<br />
den Prüfstand stellen. Berufsoder<br />
Erwerbsunfähigkeits- sowie<br />
Unfallversicherungen seien<br />
für Ruheständler meist überflüssig.<br />
Und bei Policen wie für<br />
Privathaftpflicht oder Hausrat<br />
gebe es von Anbieter zu Anbieter<br />
erhebliche Prämienunterschiede,<br />
so dass sich ein Preisvergleich<br />
lohne.<br />
dpa