25.10.2014 Aufrufe

Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer

Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer

Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong><br />

ist auf der Basis der zu verbessernden Fähigkeit zum<br />

Kampf der verbundenen Waffen sicherzustellen. 11<br />

Im Rahmen der EU und unter dem Schirm einer<br />

sich allfällig entwickelnden EU-Verteidigung könnte –<br />

neben Solidarbeiträgen (Katastrophenhilfe, Terrorismusbekämpfung)<br />

– ein Einsatz von dazu vorgesehenen<br />

Kräften gefordert sein, wenn sich Österreich <strong>zur</strong><br />

Beteiligung an einer gemeinsamen europäischen Verteidigung<br />

entschließen sollte. Dabei würde es sich um<br />

einen Einsatz im Ausland handeln.<br />

Luftraumsouveränität einschließlich Luftraumüberwachung<br />

und Luftunterstützung für Inlandsaufgaben<br />

müssen gewährleistet werden. 12<br />

Kräfte <strong>des</strong> Österreichischen Bun<strong>des</strong>heeres<br />

Zur Leistung der erforderlichen Stabilitätsbeiträge<br />

und im Bereich Einsatzführung tragen die<br />

Landstreitkräfte die Hauptlast und werden bei ihrer<br />

Aufgaben erfüllung durch die anderen Teilstreitkräfte<br />

unterstützt. Infanteriekräfte können je nach Einsatzszenario<br />

ungehärtet oder gehärtet und je nach Einsatzraum<br />

auch gebirgstauglich oder luftbeweglich<br />

zum Einsatz kommen. In besonderen Lagen kann<br />

auch der Einsatz gepanzerter Kräfte (Panzergrenadiere<br />

etc.) – schon aufgrund <strong>des</strong> damit verbundenen<br />

Eigenschutzes (Force Protection) – zweckmäßig sein.<br />

Spezialeinsatzkräfte <strong>des</strong> ÖBH können <strong>zur</strong> Aufklärung<br />

von gegnerischen Spezialaufklärungskräften<br />

sowie – nach Anforderung durch das BM.I – auch <strong>zur</strong><br />

Aufklärung und Abwehr von terroristischen Kräften<br />

zum Einsatz gelangen.<br />

Die Luftstreitkräfte unterstützen einen Einsatz<br />

durch passive und aktive Mittel der Luftraumüberwachung,<br />

durch den Einsatz der Fliegerabwehr an den<br />

Schutzobjekten, durch Luftaufklärung und mittels<br />

Aero MEDEVAC sowie – im Ausnahmefall – durch<br />

Feuer unterstützung aus der Luft.<br />

Sollte die Abdeckung von Aufträgen mit präsenten<br />

Kräften nicht bewältigbar sein, kann eine Aufbietung<br />

von Angehörigen der Miliz erforderlich werden. Insbesondere<br />

bei Verteidigungsaufgaben wäre in diesem<br />

Zusammenhang auch die Notwendigkeit <strong>des</strong> Schutzes<br />

kritischer Infrastrukturen zu berücksichtigen.<br />

Im Rahmen der Luftraumüberwachung (LRÜ)<br />

tragen die Luftstreitkräfte die Hauptlast der Einsatzführung.<br />

Die passive wie auch die aktive Luftraumüberwachung<br />

zum Zweck der Wahrung der Souveränität<br />

werden auf operativer Ebene geführt.<br />

Einsatz von Rekruten: JA,<br />

••<br />

ab dem 5. Monat (spezifische Einsatzvorbereitung<br />

abgeschlossen),<br />

••<br />

für höhere Intensität ab dem 6. Monat,<br />

••<br />

im Rahmen der LRÜ für niedrige Intensität ab dem<br />

3. Monat für allgemeine Unterstützungs aufgaben.<br />

Anforderungen an und<br />

Aufgaben für Rekruten<br />

Die Rekruten im Bereich der Landstreitkräfte werden<br />

u. a. als Posten bzw. Streife (für Sicherungsaufgaben),<br />

als Eingreiftrupp, zum Beobachten und<br />

Melden oder in spezialisierten Funktionen für Transportaufgaben<br />

im Bereich Logistik sowie für Pioniertätigkeiten<br />

herangezogen. Bei höherer Intensität<br />

der Bedrohung kommen weitere Einsatzarten <strong>zur</strong><br />

Anwendung (z. B. Verteidigung, Angriff, Verfolgung,<br />

…), für welche die Rekruten nur nach erfolgter<br />

Ausbildung und somit erst am Ende <strong>des</strong> Grundwehrdienstes<br />

die notwendige Qualifikation erreichen. Zur<br />

Durchführung von Aufgaben, bei denen mit Kampf<br />

zu rechnen ist, sind militärische Weiterbildungen von<br />

Rekruten als Zeit- und/oder Milizsoldaten anzustreben.<br />

Rekruten bzw. Milizsoldaten, die im Bereich der<br />

Aufgabenstellung der militärischen Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />

eingesetzt werden, müssen daher insgesamt<br />

über die <strong>zur</strong> Bewältigung der oben dargestellten Aufgaben<br />

notwendigen Grund- und Spezialfähigkeiten<br />

verfügen. Dazu zählen insbesondere:<br />

••<br />

allgemeine körperliche bzw. sportliche Fähigkeiten<br />

sowie Kenntnisse und Fähig keiten in den<br />

Bereichen Erste Hilfe, ABC-Abwehr und Staatsbürgerschaftskunde,<br />

••<br />

eine militärische Grundausbildung, die für Einsätze<br />

in der Verteidigung angemessen ist,<br />

••<br />

Fähigkeiten im Bereich »Schutz und Hilfe« 13 , soweit<br />

diese auch in der Verteidigung erforderlich sind,<br />

11 Vgl. Entwurf <strong>zur</strong> ÖSS, Empfehlungen <strong>zur</strong> Verteidigungspolitik (Punkt 6).<br />

12 Ebd., (Punkt 8).<br />

13 Damit werden insbesondere die Bereiche Katastrophenhilfe, Schutz kritischer Infrastrukturen und Objektschutz, Grenzüberwachung<br />

sowie Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren angesprochen.<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!