Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer
Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer
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<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong><br />
ist auf der Basis der zu verbessernden Fähigkeit zum<br />
Kampf der verbundenen Waffen sicherzustellen. 11<br />
Im Rahmen der EU und unter dem Schirm einer<br />
sich allfällig entwickelnden EU-Verteidigung könnte –<br />
neben Solidarbeiträgen (Katastrophenhilfe, Terrorismusbekämpfung)<br />
– ein Einsatz von dazu vorgesehenen<br />
Kräften gefordert sein, wenn sich Österreich <strong>zur</strong><br />
Beteiligung an einer gemeinsamen europäischen Verteidigung<br />
entschließen sollte. Dabei würde es sich um<br />
einen Einsatz im Ausland handeln.<br />
Luftraumsouveränität einschließlich Luftraumüberwachung<br />
und Luftunterstützung für Inlandsaufgaben<br />
müssen gewährleistet werden. 12<br />
Kräfte <strong>des</strong> Österreichischen Bun<strong>des</strong>heeres<br />
Zur Leistung der erforderlichen Stabilitätsbeiträge<br />
und im Bereich Einsatzführung tragen die<br />
Landstreitkräfte die Hauptlast und werden bei ihrer<br />
Aufgaben erfüllung durch die anderen Teilstreitkräfte<br />
unterstützt. Infanteriekräfte können je nach Einsatzszenario<br />
ungehärtet oder gehärtet und je nach Einsatzraum<br />
auch gebirgstauglich oder luftbeweglich<br />
zum Einsatz kommen. In besonderen Lagen kann<br />
auch der Einsatz gepanzerter Kräfte (Panzergrenadiere<br />
etc.) – schon aufgrund <strong>des</strong> damit verbundenen<br />
Eigenschutzes (Force Protection) – zweckmäßig sein.<br />
Spezialeinsatzkräfte <strong>des</strong> ÖBH können <strong>zur</strong> Aufklärung<br />
von gegnerischen Spezialaufklärungskräften<br />
sowie – nach Anforderung durch das BM.I – auch <strong>zur</strong><br />
Aufklärung und Abwehr von terroristischen Kräften<br />
zum Einsatz gelangen.<br />
Die Luftstreitkräfte unterstützen einen Einsatz<br />
durch passive und aktive Mittel der Luftraumüberwachung,<br />
durch den Einsatz der Fliegerabwehr an den<br />
Schutzobjekten, durch Luftaufklärung und mittels<br />
Aero MEDEVAC sowie – im Ausnahmefall – durch<br />
Feuer unterstützung aus der Luft.<br />
Sollte die Abdeckung von Aufträgen mit präsenten<br />
Kräften nicht bewältigbar sein, kann eine Aufbietung<br />
von Angehörigen der Miliz erforderlich werden. Insbesondere<br />
bei Verteidigungsaufgaben wäre in diesem<br />
Zusammenhang auch die Notwendigkeit <strong>des</strong> Schutzes<br />
kritischer Infrastrukturen zu berücksichtigen.<br />
Im Rahmen der Luftraumüberwachung (LRÜ)<br />
tragen die Luftstreitkräfte die Hauptlast der Einsatzführung.<br />
Die passive wie auch die aktive Luftraumüberwachung<br />
zum Zweck der Wahrung der Souveränität<br />
werden auf operativer Ebene geführt.<br />
Einsatz von Rekruten: JA,<br />
••<br />
ab dem 5. Monat (spezifische Einsatzvorbereitung<br />
abgeschlossen),<br />
••<br />
für höhere Intensität ab dem 6. Monat,<br />
••<br />
im Rahmen der LRÜ für niedrige Intensität ab dem<br />
3. Monat für allgemeine Unterstützungs aufgaben.<br />
Anforderungen an und<br />
Aufgaben für Rekruten<br />
Die Rekruten im Bereich der Landstreitkräfte werden<br />
u. a. als Posten bzw. Streife (für Sicherungsaufgaben),<br />
als Eingreiftrupp, zum Beobachten und<br />
Melden oder in spezialisierten Funktionen für Transportaufgaben<br />
im Bereich Logistik sowie für Pioniertätigkeiten<br />
herangezogen. Bei höherer Intensität<br />
der Bedrohung kommen weitere Einsatzarten <strong>zur</strong><br />
Anwendung (z. B. Verteidigung, Angriff, Verfolgung,<br />
…), für welche die Rekruten nur nach erfolgter<br />
Ausbildung und somit erst am Ende <strong>des</strong> Grundwehrdienstes<br />
die notwendige Qualifikation erreichen. Zur<br />
Durchführung von Aufgaben, bei denen mit Kampf<br />
zu rechnen ist, sind militärische Weiterbildungen von<br />
Rekruten als Zeit- und/oder Milizsoldaten anzustreben.<br />
Rekruten bzw. Milizsoldaten, die im Bereich der<br />
Aufgabenstellung der militärischen Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />
eingesetzt werden, müssen daher insgesamt<br />
über die <strong>zur</strong> Bewältigung der oben dargestellten Aufgaben<br />
notwendigen Grund- und Spezialfähigkeiten<br />
verfügen. Dazu zählen insbesondere:<br />
••<br />
allgemeine körperliche bzw. sportliche Fähigkeiten<br />
sowie Kenntnisse und Fähig keiten in den<br />
Bereichen Erste Hilfe, ABC-Abwehr und Staatsbürgerschaftskunde,<br />
••<br />
eine militärische Grundausbildung, die für Einsätze<br />
in der Verteidigung angemessen ist,<br />
••<br />
Fähigkeiten im Bereich »Schutz und Hilfe« 13 , soweit<br />
diese auch in der Verteidigung erforderlich sind,<br />
11 Vgl. Entwurf <strong>zur</strong> ÖSS, Empfehlungen <strong>zur</strong> Verteidigungspolitik (Punkt 6).<br />
12 Ebd., (Punkt 8).<br />
13 Damit werden insbesondere die Bereiche Katastrophenhilfe, Schutz kritischer Infrastrukturen und Objektschutz, Grenzüberwachung<br />
sowie Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren angesprochen.<br />
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