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Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer

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<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong><br />

Der Schutz kritischer Infrastrukturen zählt zu den sicherheitspolizeilichen Assistenzaufgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>heeres.<br />

7.2.4. Bereich Schutz<br />

kritischer Infrastrukturen<br />

Sicherheitspolitische Herausforderungen<br />

und deren Bewertung<br />

Im Fall terroristischer Bedrohungen oder nichtkonventioneller<br />

Angriffe staatlicher Akteure ist es notwendig,<br />

kritische Infrastrukturen und andere strategisch<br />

wichtige Objekte (z. B. Regierungsgebäude) zu<br />

schützen. Schon seit langem besteht zwischen den<br />

zivilen Sicherheitsbehörden und dem Bun<strong>des</strong>heer<br />

eine enge Zusammenarbeit im Bereich Objektschutz.<br />

Aktuell sind seitens <strong>des</strong> BM.I etwa 2 500 Soldaten vorrangig<br />

für sicherheitspolizeiliche Objektschutzaufgaben<br />

planerisch vorgesehen. 17<br />

Für den Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) ist<br />

ein möglichst frühzeitiges Zusammenwirken zwischen<br />

den relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren<br />

erforderlich, schon bevor Objektschutz-Aufgaben<br />

tatsächlich schlagend werden. Für diese Zwecke wäre<br />

es vorteilhaft, in den Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen<br />

ein »Netzwerk von zivilen SKI-Experten«<br />

zu betreiben. Die Bildung eines solchen breiten Netzwerkes<br />

könnte auch mit Hilfe von Rekruten und durch<br />

deren anschließende Verwendung in der Miliz gefördert<br />

und unterstützt werden.<br />

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das<br />

Thema Objektschutz an Bedeutung gewinnt: Im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Österreichischen Programms zum Schutz<br />

kritischer Infrastrukturen (APCIP) wurden rund<br />

400 Betriebe identifiziert, auf welche die Kriterien der<br />

kritischen Infrastruktur zutreffen. Weiters müssen die<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Europäischen Programms zum Schutz<br />

kritischer Infrastrukturen (EPCIP) definierten Objekte<br />

berücksichtigt werden.<br />

Der tatsächliche Umfang der durch physische Präsenz<br />

an den Objekten zu schützenden Infrastruktur<br />

ist abhängig von der jeweiligen Bedrohungsstufe und<br />

der daraus resultierenden Gefährdungseinschätzung.<br />

17 Vgl. Bun<strong>des</strong>ministerium für Inneres: Assistenzeinsatz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>heeres zum Schutz ziviler Objekte<br />

(GZ 4242/1/1 – II/BVT/3/03).<br />

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