Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer
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<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong><br />
Der Schutz kritischer Infrastrukturen zählt zu den sicherheitspolizeilichen Assistenzaufgaben<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>heeres.<br />
7.2.4. Bereich Schutz<br />
kritischer Infrastrukturen<br />
Sicherheitspolitische Herausforderungen<br />
und deren Bewertung<br />
Im Fall terroristischer Bedrohungen oder nichtkonventioneller<br />
Angriffe staatlicher Akteure ist es notwendig,<br />
kritische Infrastrukturen und andere strategisch<br />
wichtige Objekte (z. B. Regierungsgebäude) zu<br />
schützen. Schon seit langem besteht zwischen den<br />
zivilen Sicherheitsbehörden und dem Bun<strong>des</strong>heer<br />
eine enge Zusammenarbeit im Bereich Objektschutz.<br />
Aktuell sind seitens <strong>des</strong> BM.I etwa 2 500 Soldaten vorrangig<br />
für sicherheitspolizeiliche Objektschutzaufgaben<br />
planerisch vorgesehen. 17<br />
Für den Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) ist<br />
ein möglichst frühzeitiges Zusammenwirken zwischen<br />
den relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren<br />
erforderlich, schon bevor Objektschutz-Aufgaben<br />
tatsächlich schlagend werden. Für diese Zwecke wäre<br />
es vorteilhaft, in den Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen<br />
ein »Netzwerk von zivilen SKI-Experten«<br />
zu betreiben. Die Bildung eines solchen breiten Netzwerkes<br />
könnte auch mit Hilfe von Rekruten und durch<br />
deren anschließende Verwendung in der Miliz gefördert<br />
und unterstützt werden.<br />
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das<br />
Thema Objektschutz an Bedeutung gewinnt: Im Rahmen<br />
<strong>des</strong> Österreichischen Programms zum Schutz<br />
kritischer Infrastrukturen (APCIP) wurden rund<br />
400 Betriebe identifiziert, auf welche die Kriterien der<br />
kritischen Infrastruktur zutreffen. Weiters müssen die<br />
im Rahmen <strong>des</strong> Europäischen Programms zum Schutz<br />
kritischer Infrastrukturen (EPCIP) definierten Objekte<br />
berücksichtigt werden.<br />
Der tatsächliche Umfang der durch physische Präsenz<br />
an den Objekten zu schützenden Infrastruktur<br />
ist abhängig von der jeweiligen Bedrohungsstufe und<br />
der daraus resultierenden Gefährdungseinschätzung.<br />
17 Vgl. Bun<strong>des</strong>ministerium für Inneres: Assistenzeinsatz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>heeres zum Schutz ziviler Objekte<br />
(GZ 4242/1/1 – II/BVT/3/03).<br />
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