Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer
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<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong><br />
Eine Reduktion der Funktionssoldaten in diesen<br />
Bereichen wäre durch folgende Maßnahmen möglich:<br />
••<br />
Reduzierung der Anzahl der Berufspersonalarbeitsplätze<br />
durch Aufgabenkritik,<br />
••<br />
Einsatz von Leiharbeitskräften,<br />
••<br />
verstärkte Besetzung dieser Arbeitsplätze mit<br />
Berufspersonal.<br />
10.7. Ämter, Schulen und<br />
Kommanden<br />
Im Bereich der Ämter, Schulen und Kommanden<br />
wird eine Reduktion der derzeit eingesetzten Rekruten<br />
um rund 30 Prozent angestrebt. Die damit verbundenen<br />
Leistungseinschränkungen bei den betroffenen<br />
Dienststellen sind verkraftbar und daher in Kauf<br />
zu nehmen.<br />
10.8. Stellungsstraßen<br />
In den Stellungsstraßen sollen derzeit eingesetzte<br />
Rekruten weitgehend durch Berufspersonal (Überstand-Personal)<br />
ersetzt werden.<br />
Dabei ist ein individueller Einsatz von Überstand-<br />
Personal bei allen Stellungsstraßen anzustreben. Eine<br />
Ausweitung dieser Maßnahme sollte durch frei werden<strong>des</strong><br />
Personal im Rahmen der Neuorganisation <strong>des</strong><br />
Sanitätsbereiches <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>heeres ermöglicht werden.<br />
10.9. Mehrfachbesetzung von<br />
Funktionsarbeitsplätzen mit<br />
eingeschränkt tauglichen Rekruten<br />
Rekruten, deren eingeschränkte Tauglichkeit sich<br />
erst im Zuge der Einstellungsuntersuchung herausstellt,<br />
also nach Antritt <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong>, können in<br />
der Regel keiner weiteren Ausbildung im militärischen<br />
Kernbereich zugeführt werden. Solche Soldaten werden<br />
daher <strong>zur</strong>zeit – über den eigentlichen Bedarf hinaus<br />
– als Funktionssoldaten eingesetzt. Das führt in<br />
der Praxis teilweise zu einer mehrfachen Besetzung<br />
von Funktionsarbeitsplätzen.<br />
Künftig soll in der Grundorganisation nur noch ein<br />
Teil der Funktionssoldaten planmäßig kontingentiert<br />
werden. Jene Rekruten, welche nach der Einstellungsuntersuchung<br />
eine eingeschränkte Tauglichkeit aufweisen,<br />
werden (auch nach Maßgabe ihrer Eignung)<br />
umgehend <strong>zur</strong> Grundorganisation versetzt, um vorhandene<br />
Fehlstellen aufzufüllen.<br />
Zur Umsetzung dieser Maßnahme könnte die Einrichtung<br />
einer »Personalbörse« zweckmäßig sein, die<br />
über die Grenzen der einzelnen Bun<strong>des</strong>länder hinweg<br />
den Einsatz solcher Rekruten koordiniert.<br />
Durch entsprechende Maßnahmen könnte das<br />
Problem von Doppelbesetzungen weitgehend gelöst<br />
werden. Allerdings könnte dies <strong>zur</strong> Folge haben, dass<br />
dadurch Einteilungswünsche von Rekruten (Einrückungstermin,<br />
Funktion und Garnison) teilweise weniger<br />
gut berücksichtigt werden können als bisher.<br />
10.10. Reduzierung von Funktionssoldaten<br />
durch Schließung von<br />
Liegenschaften<br />
Durch die Einstellung der militärischen Nutzung<br />
jener Liegenschaften, die bereits gemäß den Ergebnissen<br />
der Bun<strong>des</strong>heer-<strong>Reform</strong>kommission 2010 definiert<br />
sind, sowie allenfalls zusätzlicher militärischer<br />
Liegenschaften, kann eine weitere Reduktion <strong>des</strong><br />
Bedarfes an Funktionssoldaten erreicht werden.<br />
10.11. Anpassung der Systematik<br />
der Einberufung von Wehrpflichtigen<br />
Derzeit besteht nur in einem eingeschränkten<br />
Umfang die Möglichkeit, das regionale Aufkommen<br />
von Wehrpflichtigen bezüglich <strong>des</strong> Einrückungstermins<br />
zu berücksichtigen.<br />
Das aktuelle System der Kontingentierung von<br />
Wehrpflichtigen erfordert eine Vielzahl an Fremdkontingenten<br />
23 außerhalb der Vollkontingente bei der<br />
Truppe. Dadurch ist ein Austausch von Rekruten, bei<br />
denen erst nach der Einstellungsuntersuchung eine<br />
Einschränkung ihrer Tauglichkeit und damit auch eine<br />
Einschränkung ihrer Verwendung im militärischen<br />
23 »Fremdkontingente« bedeutet die Ausbildung von Rekruten bei einem Verband mit nachfolgender Verwendung bei<br />
einer anderen Dienststelle.<br />
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