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Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer

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<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong><br />

Die Ergebnisse der Stellungsuntersuchung sollen<br />

nach Abstimmung mit den zivilen Behörden auch für<br />

den Erwerb <strong>des</strong> zivilen Führerscheins anrechenbar<br />

werden.<br />

Die Untersuchungsergebnisse der Stellung werden<br />

formal neu gestaltet und dem Stellungspflichtigen<br />

in Form einer »Gesundheitsmappe« inklusive<br />

»Fitnessbroschüre« übergeben.<br />

Eine automatisierte Körpervermessung im Rahmen<br />

der Stellungsuntersuchung wird die Bekleidungsausgabe<br />

beim Einrücken zum Grundwehrdienst<br />

optimieren.<br />

Für die Wehrpflichtigen wird eine ansprechende<br />

Bekleidung beschafft, die während der Stellungsuntersuchung<br />

getragen wird und anschließend in ihr<br />

Eigentum übergeht. Die Beschaffung der erforderlichen<br />

Bekleidungssets ist unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Corporate Design sicherzustellen.<br />

Damit soll beim Erstkontakt mit dem Bun<strong>des</strong>heer<br />

ein positiver Gesamteindruck beim Stellungspflichtigen<br />

entstehen und die Identifizierung mit dem<br />

Bun<strong>des</strong>heer gefördert werden.<br />

Die Möglichkeit einer zivilen Anerkennung jener<br />

medizinischen Untersuchungen, die im Zuge der Stellung<br />

erfolgen, ist noch zu klären.<br />

9.3. Informationsbereitstellung<br />

während <strong>des</strong> Stellungsverfahrens<br />

Das Stellungsverfahren stellt in aller Regel den ersten<br />

intensiveren Kontakt <strong>des</strong> Staatsbürgers mit dem<br />

Bun<strong>des</strong>heer dar. Zielsetzung <strong>des</strong> Stellungs verfahrens<br />

ist<br />

••<br />

die grundsätzliche Eignung <strong>des</strong> Wehrpflichtigen<br />

für den Wehrdienst festzustellen (»Talentecheck«)<br />

und<br />

••<br />

auf der Basis der festgestellten Fähigkeiten,<br />

Eignu ngen und Wünsche <strong>des</strong> Wehrpflichtigen eine<br />

zielgerichtete Einberufung zum Grundwehrdienst<br />

zu ermöglichen.<br />

Zur optimalen Erreichung dieser Vorgaben ist der<br />

Wehrpflichtige zielgerichtet über seine Möglichkeiten<br />

im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong> zu informieren. Diese<br />

Information hat bereits vor der Stellung zu beginnen<br />

und erstreckt sich über den Zeitraum während <strong>des</strong> Stellungsverfahrens<br />

bis hin zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Einrückens.<br />

Besonderes Augenmerk wird auf die persönliche<br />

Beratung <strong>des</strong> Wehrpflichtigen während der Stellung<br />

und bis unmittelbar vor Antritt <strong>des</strong> Grundwehrdienstes<br />

gelegt.<br />

Zur Umsetzung der Summe der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen sind erhebliche Mittel erforderlich.<br />

Die Durchführung der Informationsveranstaltungen<br />

für Stellungspflichtige auf kommunaler/regionaler<br />

Ebene ist nach Möglichkeit im Zusammenwirken<br />

mit den bestehenden wehrpolitischen Vereinen<br />

umzusetzen.<br />

9.4. Grundlegende Ausbildungsmodule<br />

für alle Rekruten<br />

Unabhängig davon, welche Auswahlmöglichkeiten<br />

für Rekruten letztlich zum Tragen kommen,<br />

sind zwei grundlegende Ausbildungsmodule für alle<br />

Rekruten vorgesehen. Dabei hat bei allen Rekruten<br />

eine grundlegende Ausbildung <strong>zur</strong> militärischen Lan<strong>des</strong>verteidigung<br />

im engeren Sinn – also für die Kernaufgabe<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>heeres – zu erfolgen:<br />

1. Modul »Allgemeine Fähigkeiten«:<br />

Dieses Modul umfasst insbesondere die körperliche/sportliche<br />

Ausbildung sowie die Vermittlung<br />

entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten in den<br />

Bereichen Erste Hilfe, ABC-Abwehr, Staatsbürgerschaftskunde<br />

und interkulturelle Kompetenz.<br />

Die entsprechenden Ausbildungen beginnen<br />

bei Antritt <strong>des</strong> Grundwehrdienstes und erfolgen<br />

begleitend während der gesamten Dauer <strong>des</strong><br />

<strong>Wehrdienstes</strong>.<br />

2. Modul »Militärische Grundausbildung«:<br />

Dieses Modul umfasst eine militärische Grundausbildung<br />

in jenem Umfang und in jener Qualität,<br />

wie sie für das jeweilige Ausbildungsschwergewicht<br />

»Schutz und Hilfe«, »Cyber-Sicherheit«,<br />

»Militärisches Berufspraktikum« und »Militärische<br />

Spezialisierung« angemessen sind.<br />

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