Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer
Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer
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<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong><br />
Dabei werden auch der Einrückungstermin und<br />
der Einrückungsort sowie der Waffengattungswunsch<br />
nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Bis zum<br />
Beginn <strong>des</strong> Grundwehrdienstes kann noch eine Änderung<br />
der Einteilung erfolgen.<br />
Mit diesem Ausbildungsmodell werden die Erfordernisse<br />
der militärischen Ausbildung mit aktuellen<br />
gesellschaftlichen und bildungspolitischen Bedürfnissen<br />
harmonisiert. Damit wird auch ein frühzeitiges<br />
und intensiviertes Teambuilding unter Berücksichtigung<br />
der Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht.<br />
9.11. Bereitstellung neuer<br />
Ausbildungsmittel und Simulatoren<br />
Die Qualität der Ausbildung von Rekruten soll<br />
durch den vermehrten Einsatz von Simulationssystemen<br />
angehoben und damit gleichzeitig die Zielerreichung<br />
optimiert werden.<br />
Dadurch lassen sich die Effizienz der Ausbildungsdurchführung<br />
und die Motivation – sowohl bei den<br />
Rekruten als auch bei den Ausbildern – verbessern.<br />
Insbesondere sollen folgende Simulationssysteme<br />
<strong>zur</strong> Umsetzung dieser Maßnahme <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt werden:<br />
••<br />
Schießtechniktrainer/Schießanalysegeräte,<br />
••<br />
Schießsimulatoren für Infanteriewaffen und<br />
••<br />
Fahrsimulatoren.<br />
Die Ausbildung an Fahrsimulatoren bringt den Rekruten<br />
auch einen nachhaltigen Nutzen für die Zeit nach<br />
dem Grundwehrdienst. Damit wird auch ein Beitrag<br />
<strong>zur</strong> Erhöhung der Verkehrssicherheit in Österreich<br />
geleistet.<br />
9.12. Nutzung von ziviler<br />
Ausbildungs infrastruktur und<br />
Simulatoren<br />
Eine Nutzung verfügbarer Simulationssysteme<br />
von Blaulichtorganisationen, wie etwa jener <strong>des</strong> Roten<br />
Kreuzes oder der Freiwilligen Feuerwehren (z. B. Notarztwagensimulator,<br />
Überschlagsimulator) <strong>zur</strong> besseren<br />
Ausbildung von Rekruten wird angestrebt.<br />
Erforderliche Richtlinien oder rechtliche Voraussetzungen<br />
für die Verrechnung von Kosten für die<br />
gegenseitige Nutzung von Ausbildungsinfrastruktur<br />
sind jeweils im Detail zu prüfen.<br />
Die Nutzung verfügbarer Einrichtungen – z. B.<br />
der Polizei, <strong>des</strong> Roten Kreuzes bzw. der Feuerwehr –<br />
durch Anmietung hat im direkten Einvernehmen zwischen<br />
Bedarfsträger und Bedarfsdecker zu erfolgen.<br />
9.13. Betreuung von Rekruten<br />
in der Freizeit<br />
Durch die Einführung eines Angebotes <strong>zur</strong> Sprachausbildung<br />
sowie für Sportaktivitäten werden die<br />
Rekruten auch in ihrer Freizeit zielgruppenorientiert<br />
betreut.<br />
Mehrkosten sind durch den Einsatz von Berufspersonal<br />
außerhalb der Dienstzeit bzw. durch die Anmietung<br />
von Sportstätten zu erwarten.<br />
Für die Nutzung von Einrichtungen und Gerät <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>heeres durch Rekruten <strong>zur</strong> Freizeitgestaltung<br />
ist die erforderliche rechtliche Grundlage umgehend<br />
zu schaffen. Weitere Aktivitäten werden – abhängig<br />
von der Nachfrage und unter Berücksichtigung der<br />
gegebenen Möglichkeiten – entwickelt.<br />
9.14. Ausstellung von Ausbildungsund<br />
Verwendungszeugnissen<br />
Die im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong> absolvierten<br />
Ausbildungen sowie die erworbenen Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten sollen dokumentiert und in Zeugnissen<br />
und Zertifikaten bestätigt werden. Dabei werden<br />
insbesondere auch »Qualifikationsnachweise« angestrebt,<br />
die nach dem Wehrdienst im zivilen Berufsleben<br />
anerkannt und verwendet werden können.<br />
Die Bestätigung aller absolvierten Ausbildungen<br />
sowie der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
während <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong> erfolgt in Form der sogenannten<br />
»Kompetenzbilanz«.<br />
Für die Einführung, Akzeptanz und Umsetzung<br />
dieses kompetenzorientierten Systems der Aus- und<br />
Weiterbildung ist auch eine externe Bewusstseinsbildung<br />
im zivilen Bereich nötig.<br />
Art und Inhalt der Kompetenzbilanz sowie der einzelnen<br />
Qualifikationsnachweise, Zeugnisse und Zertifikate<br />
sind mit den relevanten zivilen Behörden und<br />
Interessensvertretungen abzustimmen.<br />
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