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Bericht zur Reform des Wehrdienstes - Österreichs Bundesheer

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<strong>Bericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Reform</strong> <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong><br />

Dabei werden auch der Einrückungstermin und<br />

der Einrückungsort sowie der Waffengattungswunsch<br />

nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Bis zum<br />

Beginn <strong>des</strong> Grundwehrdienstes kann noch eine Änderung<br />

der Einteilung erfolgen.<br />

Mit diesem Ausbildungsmodell werden die Erfordernisse<br />

der militärischen Ausbildung mit aktuellen<br />

gesellschaftlichen und bildungspolitischen Bedürfnissen<br />

harmonisiert. Damit wird auch ein frühzeitiges<br />

und intensiviertes Teambuilding unter Berücksichtigung<br />

der Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht.<br />

9.11. Bereitstellung neuer<br />

Ausbildungsmittel und Simulatoren<br />

Die Qualität der Ausbildung von Rekruten soll<br />

durch den vermehrten Einsatz von Simulationssystemen<br />

angehoben und damit gleichzeitig die Zielerreichung<br />

optimiert werden.<br />

Dadurch lassen sich die Effizienz der Ausbildungsdurchführung<br />

und die Motivation – sowohl bei den<br />

Rekruten als auch bei den Ausbildern – verbessern.<br />

Insbesondere sollen folgende Simulationssysteme<br />

<strong>zur</strong> Umsetzung dieser Maßnahme <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt werden:<br />

••<br />

Schießtechniktrainer/Schießanalysegeräte,<br />

••<br />

Schießsimulatoren für Infanteriewaffen und<br />

••<br />

Fahrsimulatoren.<br />

Die Ausbildung an Fahrsimulatoren bringt den Rekruten<br />

auch einen nachhaltigen Nutzen für die Zeit nach<br />

dem Grundwehrdienst. Damit wird auch ein Beitrag<br />

<strong>zur</strong> Erhöhung der Verkehrssicherheit in Österreich<br />

geleistet.<br />

9.12. Nutzung von ziviler<br />

Ausbildungs infrastruktur und<br />

Simulatoren<br />

Eine Nutzung verfügbarer Simulationssysteme<br />

von Blaulichtorganisationen, wie etwa jener <strong>des</strong> Roten<br />

Kreuzes oder der Freiwilligen Feuerwehren (z. B. Notarztwagensimulator,<br />

Überschlagsimulator) <strong>zur</strong> besseren<br />

Ausbildung von Rekruten wird angestrebt.<br />

Erforderliche Richtlinien oder rechtliche Voraussetzungen<br />

für die Verrechnung von Kosten für die<br />

gegenseitige Nutzung von Ausbildungsinfrastruktur<br />

sind jeweils im Detail zu prüfen.<br />

Die Nutzung verfügbarer Einrichtungen – z. B.<br />

der Polizei, <strong>des</strong> Roten Kreuzes bzw. der Feuerwehr –<br />

durch Anmietung hat im direkten Einvernehmen zwischen<br />

Bedarfsträger und Bedarfsdecker zu erfolgen.<br />

9.13. Betreuung von Rekruten<br />

in der Freizeit<br />

Durch die Einführung eines Angebotes <strong>zur</strong> Sprachausbildung<br />

sowie für Sportaktivitäten werden die<br />

Rekruten auch in ihrer Freizeit zielgruppenorientiert<br />

betreut.<br />

Mehrkosten sind durch den Einsatz von Berufspersonal<br />

außerhalb der Dienstzeit bzw. durch die Anmietung<br />

von Sportstätten zu erwarten.<br />

Für die Nutzung von Einrichtungen und Gerät <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>heeres durch Rekruten <strong>zur</strong> Freizeitgestaltung<br />

ist die erforderliche rechtliche Grundlage umgehend<br />

zu schaffen. Weitere Aktivitäten werden – abhängig<br />

von der Nachfrage und unter Berücksichtigung der<br />

gegebenen Möglichkeiten – entwickelt.<br />

9.14. Ausstellung von Ausbildungsund<br />

Verwendungszeugnissen<br />

Die im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong> absolvierten<br />

Ausbildungen sowie die erworbenen Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten sollen dokumentiert und in Zeugnissen<br />

und Zertifikaten bestätigt werden. Dabei werden<br />

insbesondere auch »Qualifikationsnachweise« angestrebt,<br />

die nach dem Wehrdienst im zivilen Berufsleben<br />

anerkannt und verwendet werden können.<br />

Die Bestätigung aller absolvierten Ausbildungen<br />

sowie der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

während <strong>des</strong> <strong>Wehrdienstes</strong> erfolgt in Form der sogenannten<br />

»Kompetenzbilanz«.<br />

Für die Einführung, Akzeptanz und Umsetzung<br />

dieses kompetenzorientierten Systems der Aus- und<br />

Weiterbildung ist auch eine externe Bewusstseinsbildung<br />

im zivilen Bereich nötig.<br />

Art und Inhalt der Kompetenzbilanz sowie der einzelnen<br />

Qualifikationsnachweise, Zeugnisse und Zertifikate<br />

sind mit den relevanten zivilen Behörden und<br />

Interessensvertretungen abzustimmen.<br />

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