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Musikalische Bildung in Deutschland - Deutscher Musikrat

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II. <strong>Musikalische</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Gymnasium<br />

In der fünfjährigen Sekundarstufe I des Gymnasiums (5. bis 9. Jahrgangsstufe) zeigt sich bei der Stundentafel das gleiche<br />

Bild wie bei der Oberschule. Als fest e<strong>in</strong>geplante Stundenzahl teilen sich die Fächer Kunst, Musik und Darstellendes Spiel<br />

wöchentlich zwei Stunden, darüber h<strong>in</strong>aus besteht auch hier wieder die Möglichkeit der Profilbildung <strong>in</strong> den Bereichen<br />

„Profil und Ergänzung“ und „Wahlunterricht“ mit <strong>in</strong>sgesamt 2,2 Wochenstunden. In dieser Schulstufe (wie auch <strong>in</strong> der<br />

Oberstufe) ist vom Lehrpersonal die Anzahl von Fachkräften am größten. Genaue Zahlen über die tatsächliche Anzahl der<br />

gegebenen Musikstunden an den e<strong>in</strong>zelnen Schulen gibt es allerd<strong>in</strong>gs noch nicht. Es existiert <strong>in</strong> Bremen e<strong>in</strong> öffentliches<br />

Gymnasium mit e<strong>in</strong>em ausgeprägten Musikprofil (Kippenberg-Gymnasium). Der Landesmusikrat fordert auch hier die<br />

Garantie von zwei durchgehend erteilten Musikstunden im Jahr.<br />

Im Kurssystem der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe, 10. bis 12. Jahrgangsstufe) ist grundsätzlich an allen Schulen<br />

die Anwahl e<strong>in</strong>es dreistündigen Musikgrundkurses möglich, an e<strong>in</strong>igen Oberstufen werden auch fünfstündige Musikleistungskurse<br />

angeboten. Diese haben verschiedene Schwerpunkte je nach Schulprofil. Dies ist momentan noch möglich,<br />

da das Fach Musik sowohl im Grund- als auch im Leistungskurs noch nicht vom Zentralabitur erfasst wird.<br />

Der Landesmusikrat befürchtet, dass durch die trotz <strong>in</strong> den letzten Jahren erfolgten positiven Maßnahmen im schulisch-musikalischen<br />

Bereich die Anwahlzahlen der Musikleistungskurse zukünftig dann dramatisch abnehmen<br />

könnten, wenn die flächendeckende Versorgung aller Schulen des Primar- und Sekundarbereichs mit Musikunterricht<br />

nicht gewährleistet werden kann.<br />

Berufsschulen<br />

An diesen Schulen wird das Fach Musik <strong>in</strong> der Regel nicht erteilt, Ausnahmen bilden z. T. Ausbildungsgänge im Sozialoder<br />

Erziehungsbereich.<br />

Die Wichtigkeit e<strong>in</strong>es auch dort erteilten Musikunterrichts <strong>in</strong> allen Ausbildungsgängen wird vom Landesmusikrat<br />

betont.<br />

Musikunterricht und Inklusion<br />

Die Bremer Schulpolitik ist stolz darauf, seit dem Schuljahr 2011/2012 den geme<strong>in</strong>samen Unterricht für alle K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendlichen an allen Schulen verpflichtend e<strong>in</strong>geführt zu haben.<br />

Es wird auch e<strong>in</strong>e Aufgabe des Landesmusikrates se<strong>in</strong>, die Erfahrungen dieses Schrittes im Bereich des Musikunterrichts<br />

zu beobachten.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

Die durchgehende Versorgung aller Schulen mit zweistündigem Musikunterricht pro Woche von der ersten Klasse<br />

bis zum jeweiligen Schulabschluss ist e<strong>in</strong>e der zentralen Forderungen des Landesmusikrates. Hierzu ist es notwendig,<br />

dass dem Fach diese Stundenzahl explizit zugewiesen wird und sie nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pool mit anderen Fächern ersche<strong>in</strong>t<br />

und somit zur Disposition steht. Ebenso muss für alle Schulstufen sichergestellt werden, dass der Unterricht<br />

durch Fachlehrer erteilt wird. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Zukunft von Musikgrundkursen und auch<br />

Musikleistungskursen gesichert werden.<br />

Im Rahmen der zunehmenden Umstellung auf Ganztagsschulen muss darauf geachtet werden, dass die Möglichkeit<br />

zum Instrumentalunterricht nicht unter der zunehmenden zeitlichen Belastung der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler immer<br />

mehr schw<strong>in</strong>det. E<strong>in</strong> Lösungsansatz könnte hier die am 11. 4. 2012 unterzeichnete vielversprechende Rahmenvere<strong>in</strong>barung<br />

zwischen der Senator<strong>in</strong> für <strong>Bildung</strong>, Wissenschaft und Gesundheit und dem Landesmusikrat se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> der es<br />

den e<strong>in</strong>zelnen Schulen im Rahmen ihres Ganztagsangebotes freisteht, selbstständig Kooperationen mit außerschulischen<br />

musikalischen Institutionen des Landes Bremen e<strong>in</strong>zugehen. Hierzu muss den zuständigen jeweiligen Schulkonferenzen<br />

allerd<strong>in</strong>gs diese Möglichkeit bekannt gemacht werden. Hierbei kann es sich aber nur um zusätzliche<br />

Angebote zur Profilbildung handeln. Zentral bleibt die Forderung nach e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>nerschulischen, <strong>in</strong> der Stundentafel<br />

fest verankerten Musikunterricht. Dieser muss trotz des Sparzwanges des Landes garantiert werden und darf auch<br />

nicht e<strong>in</strong>er Fokussierung auf die Hauptfächer zum Opfer fallen.<br />

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