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Musikalische Bildung in Deutschland - Deutscher Musikrat

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Zahlen aus den Ländern<br />

Sachsen: An allen allgeme<strong>in</strong> bildenden Schulen (Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien) des Freistaates Sachsen<br />

wird Musik durchgehend erteilt. An den Schulen für Lernförderung werden ab Klasse 7 Kunst oder Musik wahlobligatorisch angeboten.<br />

Im berufsbildenden Bereich wird Musik an Fachoberschulen mit der Fachrichtung Sozialwesen sowie an den 49 beruflichen Gymnasien<br />

<strong>in</strong> der Klassenstufe 11 (Wahlbereich) und <strong>in</strong> der Klassenstufe 13 unterrichtet.<br />

Sachsen-Anhalt: GS: Kl. 1-4: 1-2 Wochenst. Sek: Kl. 5-10: 2 Wochenst. Musik/Kunsterziehung; Gesamtstunden. – Jedes Fach ist vorzuhalten.<br />

Die Verteilung <strong>in</strong>nerhalb des Schuljahres obliegt der Schule. Die Fächer sollen ausgeglichen angeboten werden. Sie können<br />

auch epochal unterrichtet werden. Gym: Kl. 5-8: 3 Wochenst., Kl. 8-10: 2 Wochenst. Musik/Kunsterziehung; Gesamtstunden. – Jedes<br />

Fach ist vorzuhalten. Die Verteilung <strong>in</strong>nerhalb des Schuljahres obliegt der Schule. Die Fächer sollen ausgeglichen angeboten werden.<br />

Sie können auch epochal unterrichtet werden.<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong>: „Fächerdaten werden für Schleswig-Holste<strong>in</strong> – Ausnahme Oberstufe – nicht erhoben. Es obliegt den Schulen im<br />

Rahmen der Kont<strong>in</strong>gentstundentafeln für die Grundschule, für die Regionalschule, für die Geme<strong>in</strong>schaftsschule und für das Gymnasium<br />

(Sekundarstufe I) das Unterrichtsangebot zu gestalten (Runderlass des M<strong>in</strong>isteriums für <strong>Bildung</strong> und Kultur vom 1. August 2011).<br />

Die Kont<strong>in</strong>gentstundentafel ermöglicht die Berücksichtigung der Gegebenheiten und des Profils der E<strong>in</strong>zelschule. So können z.B. Stundenanteile<br />

e<strong>in</strong>es Faches oder Fachbereiches e<strong>in</strong>em anderen Fach oder Fachbereich zugewiesen werden – im Falle e<strong>in</strong>es musischen Profils<br />

z.B. dem Fach Musik.“ (Auskunft M<strong>in</strong>isterium). In Schleswig-Holste<strong>in</strong> verh<strong>in</strong>dert die Kont<strong>in</strong>gentstundentafel genaue Informationen<br />

über den Umfang des Musikangebots an den Schulen (Ausnahme: Oberstufe)<br />

Thür<strong>in</strong>gen: Das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für <strong>Bildung</strong>, Wissenschaft und Kultur stellt für die <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen möglichen Schularten (Grundschule,<br />

Regelschule, Gesamtschule, kooperative Gesamtschule, Gymnasien und Gymnasien mit Spezialisierungen im Bereich Musik,<br />

Sport, Sprache oder Naturwissenschaft/Mathematik) Rahmenstundentafeln fest, welcher die M<strong>in</strong>dest- und Maximalstundenanzahl,<br />

die möglich s<strong>in</strong>d, für das Fach Musik entnommen werden kann. Letztendlich ist die Stundenplangestaltung aber <strong>in</strong> Abhängigkeit mit<br />

dem jeweiligen Profil der Schule und kann daher variieren. Für die Grundschulen ohne Profil „musikalische Grundschule“ gilt für die<br />

Klassenstufen 1 bis 3 das Angebot von m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er Stunde Musik, maximal 3 Stunden. In der Klassenstufe 4 muss auch m<strong>in</strong>destens<br />

1 Stunde, maximal 2 Stunden angeboten werden. Regelschulen sollten <strong>in</strong> den Klassenstufen 5 bis 10 2 Stunden Musik pro Woche<br />

anbieten. Zusätzlich kann e<strong>in</strong> musikalischer Schwerpunkt im Wahlpflichtfach „Darstellen und Gestalten“ ab Klassenstufe 7 angeboten.<br />

Dafür können <strong>in</strong> der 7. und 8. Klasse maximal 1 Stunde, <strong>in</strong> der 9. und 10. Klasse maximal 2 Stunden angeboten werden. An allgeme<strong>in</strong>bildenden<br />

Gymnasien s<strong>in</strong>d für die Klassenstufe 5 und 6 4 Unterrichtsstunden Musik, für die Klassenstufen 7 und 8 3 Stunden und für<br />

die Klassenstufen 9 und 10 2 Stunden Musik vorgesehen. Es handelt sich laut Thür<strong>in</strong>ger Rahmenstundentafel um flexible Stunden, <strong>in</strong><br />

den <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong>dividuell gefördert werden sollte. Es geht nicht hervor, ob es e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>dest- oder Maximalstundenanzahl gibt. In<br />

den Klassenstufen 9 und 10 kann des Weiteren maximal 1 Stunde Wahlpflichtfach „Darstellen und Gestalten“ angeboten werden. In<br />

den Klassenstufen 11 und 12 kann zwischen Kunst und Musik gewählt werden. Das jeweilige Fach wird maximal zweimal pro Woche<br />

unterrichtet. In der Oberstufe ist nur der Grundkurs Musik möglich. An Musikgymnasien (Schloss Belvedere) werden von der 5. bis zur<br />

12. Klasse grundsätzlich maximal 2 Stunden Musik pro Woche angeboten. Zusätzlich gehören Musiktheorie, Gehörbildung, Rhythmik,<br />

Instrumentalunterricht sowie das Ergänzungsfach Klavier <strong>in</strong> den Wahlpflichtbereich. Diese Fächer werden maximal 2 Stunden die Woche<br />

unterrichtet, ab der 11. Klasse nur noch e<strong>in</strong>e Stunde. Der Instrumentalunterricht wird maximal 4 Stunden angeboten, ab Klasse 11<br />

nur noch 2 Stunden. In der Oberstufe wird der Leistungskurs Musik angeboten. An Gymnasien mit Spezialklassen Musik ab 9. Klasse<br />

(Rutheneum Gera)werden <strong>in</strong> den Klassenstufen 9 und 10 maximal 2 Stunden Musik unterrichtet pro Woche, ab der 11. Klasse e<strong>in</strong>e Stunde.<br />

Zusätzlich können <strong>in</strong> der 9. und 10 Klasse bis zu 12 bzw. ab der 11. Klasse maximal 6 Unterrichtsstunden auf die Wahlpflichtfächer<br />

Musiktheorie, Gehörbildung (werden <strong>in</strong> Halbgruppen unterrichtet), Stimmbildung (<strong>in</strong> Zweiergruppen unterrichtet), Instrumentalunterricht<br />

(E<strong>in</strong>zelunterricht) und Chor verteilt werden. In der Oberstufe wird der Leistungskurs Musik angeboten. Bei Gymnasien mit anderen<br />

Spezialisierungen entspricht die Anzahl der Unterrichtsstunden Musik denen an allgeme<strong>in</strong>bildenden Gymnasien. An <strong>in</strong>tegrierten und<br />

kooperativen Gesamtschulen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen werden <strong>in</strong> den Klassenstufen 5 bis 10 maximal 2 Stunden Musik pro Woche unterrichtet.<br />

Außerdem kann <strong>in</strong> den Klassenstufen 7 und 8 maximal 1 Stunde, <strong>in</strong> den Klassenstufen 9 und 10 maximal 2 Stunden das Wahlpflichtfach<br />

„Darstellen und Gestalten“ angeboten werden. An Thür<strong>in</strong>ger Geme<strong>in</strong>schaftsschulen (<strong>in</strong>tegrativen Schulen) können <strong>in</strong> den Klassenstufen<br />

1 bis 3 m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e, maximal 3 Stunden Musik angeboten werden. In der Klassenstufe 4 muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Stunde,<br />

maximal 2 Stunden angeboten werden. In den Klassenstufen 5 bis 10 können jeweils 4 Unterrichtsstunden auf die Fächer Kunst und<br />

Musik verteilt werden.<br />

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