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Musikalische Bildung in Deutschland - Deutscher Musikrat

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I. <strong>Musikalische</strong> <strong>Bildung</strong> für alle:<br />

Kulturelle Vielfalt braucht mehr <strong>Musikalische</strong> <strong>Bildung</strong><br />

Grundsatzpapier des Deutschen <strong>Musikrat</strong>es<br />

Jeder Mensch muss, unabhängig von se<strong>in</strong>er sozialen und ethnischen Herkunft, die Chance auf e<strong>in</strong> qualifiziertes<br />

und breit angelegtes Angebot musikalischer <strong>Bildung</strong> erhalten, welches auch die Musik anderer Ethnien<br />

e<strong>in</strong>schließt.<br />

Präambel<br />

Musik ist e<strong>in</strong> Wert an sich und darüber h<strong>in</strong>aus für den E<strong>in</strong>zelnen wie für das soziale Mite<strong>in</strong>ander e<strong>in</strong> Grundste<strong>in</strong><br />

der humanen Gesellschaft. Der Schutz und die Förderung des Kulturellen Erbes, der zeitgenössischen künstlerischen<br />

Ausdrucksformen e<strong>in</strong>schließlich der Populären Musik und der Kulturen anderer Länder <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

bilden e<strong>in</strong>e wesentliche Grundlage für Identität, Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Diese<br />

drei Grundsäulen der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt s<strong>in</strong>d handlungsleitend für die musikpolitische<br />

Arbeit des Deutschen <strong>Musikrat</strong>es und die Verbesserung der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen der <strong>Musikalische</strong>n <strong>Bildung</strong>.<br />

Qualität und Kont<strong>in</strong>uität bilden die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e prägende <strong>Musikalische</strong> <strong>Bildung</strong> – von Anfang an und e<strong>in</strong><br />

Leben lang. Dafür bedarf es der Stärkung der Orte kultureller Erstbegegnung wie Familie, K<strong>in</strong>dertagesstätte, Schule,<br />

Musikschule und Musikvere<strong>in</strong>, weil Kulturelle Teilhabe e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung für e<strong>in</strong> menschenwürdiges<br />

Zusammenleben ist.<br />

Das Grundsatzpapier setzt auf der Grundlage der bisherigen Positionen des Deutschen <strong>Musikrat</strong>es zur <strong>Musikalische</strong>n<br />

<strong>Bildung</strong> und unter E<strong>in</strong>beziehung des 4. Nationalen <strong>Bildung</strong>sberichtes der Kultusm<strong>in</strong>isterkonferenz und der<br />

Bundesregierung die Schwerpunkte Kulturelle Vielfalt, Kulturelle Teilhabe und Inklusion. Es richtet sich an die<br />

Zivilgesellschaft, den Staat, die Wirtschaft und die Kirchen mit der Aufforderung, über Bekenntnisse h<strong>in</strong>aus, bestmöglich<br />

an der Vision „Kulturelle Teilhabe für alle“ mitzuwirken. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die ganzheitliche<br />

<strong>Bildung</strong> der nachwachsenden Generationen wie für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist nicht teilbar. Deshalb<br />

bedarf es des stärkeren Engagements aller föderalen Ebenen für den Schutz und die Förderung der Kulturellen Vielfalt,<br />

die ohne Kulturelle Teilhabe nicht möglich ist.<br />

Zu dem Grundsatzpapier gehören die Bestandsaufnahme der Landesmusikräte zur Situation der <strong>Musikalische</strong>n <strong>Bildung</strong><br />

<strong>in</strong> den Ländern unter dem Titel „<strong>Musikalische</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> – e<strong>in</strong> Thema <strong>in</strong> 16 Variationen“ und die bisher<br />

veröffentlichten Positionen des Deutschen <strong>Musikrat</strong>es.<br />

Vielfalt Kultureller Praxen stärken<br />

Die Vielfalt Kultureller Praxen spiegelt den Lebensalltag <strong>in</strong> unserer Gesellschaft wider. Kulturelle Vielfalt bed<strong>in</strong>gt Kulturelle<br />

Teilhabe. Der Reichtum Kultureller Vielfalt muss sich stärker <strong>in</strong> den Angeboten der <strong>Musikalische</strong>n <strong>Bildung</strong> wiederf<strong>in</strong>den,<br />

um die Neugierde auf das je Eigene und je Andere im Interesse e<strong>in</strong>er offenen Gesellschaft zu stärken.<br />

Dazu bedarf es, zusätzlich zum Auf- und Ausbau der Plattformen des transkulturellen Dialoges, der<br />

1. Anwendung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt <strong>in</strong> der Übersetzung der drei Grundsäulen für die <strong>Bildung</strong>s- und<br />

Kulture<strong>in</strong>richtungen auf allen föderalen Ebenen,<br />

2. Suche neuer Orte musikkultureller Erfahrung und Verknüpfung mit den Orten kultureller Erstbegegnung,<br />

3. Verstetigung musikalischer Erfahrung im Lebensalltag von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen, <strong>in</strong>sbesondere um Anregungen<br />

für das eigene Musizieren und das geme<strong>in</strong>same Musizieren zu vermitteln,<br />

4. Stärkung und Systematisierung der Begabtenf<strong>in</strong>dung und -förderung <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagesstätte, Schule, Musikschule und<br />

Musikhochschule,<br />

5. Eigenständigkeit des Schulfaches Musik, ohne die die Begegnung mit den anderen Künsten <strong>in</strong> der Fächerkomb<strong>in</strong>ation<br />

musisch-ästhetische Erziehung nicht gel<strong>in</strong>gen kann,<br />

6. Verständigung auf e<strong>in</strong>e erweiterte Def<strong>in</strong>ition von Medienkompetenz, die kulturelle Kompetenz voraussetzt. Die<br />

Komplexität medialer Welten erfordert kulturelle Kompetenz, die Orientierung erleichtern und die Auswahl- und<br />

Entscheidungskompetenz stärken kann.<br />

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