Musikalische Bildung in Deutschland - Deutscher Musikrat
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II. <strong>Musikalische</strong> <strong>Bildung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Landesmusikrat Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
Die Unterrichtsgegenstände des Zentralabiturs bilden die Breite aktuell musikalischer Kultur höchst unzureichend ab.<br />
Die Mehrzahl der Gegenstände spiegelt e<strong>in</strong>en dem 18./19. Jahrhundert verhafteten Kanon mit e<strong>in</strong>igen Highlights, nicht<br />
aber die brennende Aktualität sowohl <strong>in</strong> populären, globalen und vor allem politischen Aspekten wider. Diese Verengung<br />
des kulturgeschichtlichen Blickw<strong>in</strong>kels auf Musik führt zu e<strong>in</strong>em klaren Widerspruch zu den konstruktivistisch offen angelegten<br />
Lehrplänen, deren Konzept durch das Zentralabitur ad absurdum geführt wird. Das Fach verliert damit methodisch<br />
und <strong>in</strong>haltlich an Attraktivität.<br />
Der notwendige Respekt vor der Kulturalität des Faches Musik sollte gewährleistet werden durch e<strong>in</strong>e – sich auch personalpolitisch<br />
manifestierende – Verlässlichkeit der Landesregierung h<strong>in</strong>sichtlich des <strong>Bildung</strong>sauftrags Kultur. Kulturelle<br />
Defizite <strong>in</strong> der Schülerschaft müssen wahrgenommen werden. Notwendig ist auch die Stützung des Planungssystems<br />
„<strong>Bildung</strong>“ durch vertiefende Angebote für Lehrer/<strong>in</strong>nen im Bereich Coach<strong>in</strong>g, durch Gesprächsplattformen sowie regelmäßige<br />
Fort- und Weiterbildungen. Ergänzende Lernangebote durch Kontakte zu Kultur<strong>in</strong>stitutionen (z.B. Theater, Oper,<br />
Museum, Orchester, Internationale Kurzfilmtage, Forum Klanglandschaft u.ä.) können das Fach bereichern, dürfen es<br />
aber nicht ersetzen.<br />
Nur durch das Ergreifen entsprechender Maßnahmen <strong>in</strong> naher Zukunft kann der fortschreitenden Entprofessionalisierung<br />
künstlerischer Fächer E<strong>in</strong>halt geboten werden.<br />
Lehrerausbildung im Fach Musik<br />
(von Dr. Walter L<strong>in</strong>denbaum)<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf die Ausbildung von Lehrkräften für allgeme<strong>in</strong> bildende Schulen im Fach Musik gibt es <strong>in</strong> NRW Hemmnisse<br />
<strong>in</strong> verschiedenen Bereichen zu beobachten, die dazu führen, dass nicht alle Studierwilligen e<strong>in</strong> Lehramtsstudium Musik<br />
ergreifen wollen und können. Diese Hemmnisse bed<strong>in</strong>gen sich z.T. oder erwachsen ause<strong>in</strong>ander, z.T. s<strong>in</strong>d sie vone<strong>in</strong>ander<br />
unabhängig zu sehen.<br />
Eignungsfeststellungsverfahren<br />
Studierwillige im Fach Musik müssen sich e<strong>in</strong>em Eignungsprüfungsverfahren unterziehen, um sich anschließend um<br />
e<strong>in</strong>en Studienplatz bewerben zu können. Mit dem z.Zt. gültigen Lehrerausbildungsgesetz (LABG) aus dem Jahre 2009<br />
s<strong>in</strong>d die bislang im Lande geltenden e<strong>in</strong>heitlichen Vorgaben gefallen, so dass die Vergleichbarkeit und somit auch die<br />
Möglichkeiten der Anrechnung extern erfolgreich durchlaufener Eignungsfeststellungsverfahren deutlich e<strong>in</strong>geschränkt<br />
worden s<strong>in</strong>d. Zudem gibt es musikpädagogische Studiengänge, die ganz ohne Eignungsprüfungen auskommen (s. u.<br />
Abschnitt „Ästhetisches Lernfeld“).<br />
Numerus clausus<br />
Viele Studierwillige scheitern im Verlauf ihrer Bewerbung um e<strong>in</strong>en Studienplatz entweder am Numerus clausus für Musik<br />
oder – häufiger – am Numerus clausus für ihr im Rahmen e<strong>in</strong>es Lehramtsstudiums erforderliches Zweitfach, obgleich<br />
sie das Eignungsprüfungsverfahren erfolgreich absolviert haben.<br />
Bonierung<br />
Die durch Schul- und Wissenschaftsm<strong>in</strong>isterium nicht nur grundsätzlich zugelassene, sondern auch gewünschte Bonierung<br />
auf den Numerus clausus im Zweitfach aufgrund der <strong>in</strong> der fachspezifischen Eignungsprüfung Musik erworbenen Zulassungsqualifikation<br />
wird nicht an allen – selbständigen (!) – Ausbildungsstandorten gleichwertig umgesetzt, zu e<strong>in</strong>em<br />
großen Teil sogar überhaupt nicht.<br />
Musik als drittes Unterrichtsfach<br />
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Musik als drittes Unterrichtsfach zu studieren. Über Umfang und Art der dafür zu<br />
studierenden Bereiche, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich der für – e<strong>in</strong>en erfolgreichen – Musikunterricht unerlässlichen fachpraktischen<br />
(Instrumentalausbildung, Ensembleleitung u.Ä.) und fachdidaktischen Anteile gibt es – noch – ke<strong>in</strong>e landese<strong>in</strong>heitlichen<br />
Standards.<br />
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