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Gesamtbausumme Neubauwohnungen von 1997 - Stadt Bad ...

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• Satzungsbeschluss Gestaltungssatzung 25.09.2007<br />

• Veröffentlichung Satzungsbeschluss 05.10.2007<br />

• Satzungsbeschluss zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes 18.12.2007<br />

• Veröffentlichung Satzungsbeschluss 08.01.2008<br />

• Satzungsbeschluss zur 1. Erweiterung 15.07.2008<br />

• Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses 18.07.2008<br />

In den Jahren 1980 bis 1998 wurde in Kochendorf<br />

ein Sanierungsverfahren durchgeführt. Beim Abschluss<br />

des Verfahrens wurden nicht alle Sanierungsziele<br />

erreicht. Deshalb hat der Gemeinderat<br />

am 20.07.2004 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets<br />

„Ortsmitte Kochendorf“ beschlossen.<br />

Im April 2005 erfolgte die Aufnahme in das<br />

Landessanierungsprogramm.<br />

Die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet<br />

„Ortsmitte Kochendorf“ wurden in der Vorbereitenden<br />

Untersuchung vom Juli 2004 wie folgt<br />

genannt und definiert:<br />

� Durch behutsame Ergänzung und teilweise<br />

auch Erneuerungen im Grundriss soll<br />

die Attraktivität des Ortskerns <strong>von</strong> Kochendorf<br />

erhöht werden.<br />

� Es ist eine Aufwertung des Ortsbildes beabsichtigt.<br />

� Stärkung der Ortsmitte als Wohnstandort,<br />

Verbesserung der Wohnsituation und<br />

Aufwertung des Ortsbildes<br />

� Aufwertung des Bereichs Ecke Hauptstraße/<br />

Bachstraße<br />

� Aufwertung der rückwärtigen Bereiche im<br />

Quartier Wächterstraße/ Hauptstraße/<br />

Gartenstraße Mühlstraße<br />

� In diesem Zusammenhang soll vor allem<br />

eine gestalterische und funktionale Aufwertung<br />

des Straßenraums, insbesondere<br />

im Bereich des Platzes an der Kreuzung<br />

Hauptstr./ Mühlstr. erfolgen, um den Straßenraum<br />

attraktiver zu gestalten, so dass<br />

dieser Bereich eventuell für Ladenansiedlungen<br />

bzw. Ausbauten und damit die<br />

Festigung der vorhandenen Ladenstruktur<br />

gestärkt werden kann.<br />

� Umfassende Gestaltungsmaßnahmen in<br />

der Gartenstraße und Neckarsulmer<br />

Straße<br />

� Verbesserung der Stellplatzsituation insbesondere<br />

in der Hauptstraße<br />

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen<br />

zeigen ein deutliches Bild der Sanierungsnotwendigkeit<br />

im Gebiet Ortsmitte Kochendorf.<br />

Die wird belegt durch die einerseits für den strukturellen<br />

und funktionalen Erhalt notwendigen städtebaulichen<br />

Neuordnungs- und Instandsetzungen<br />

der vorhandenen Bausubstanz.<br />

Am 31.8.1982 hat der Gemeinderat beschlossen,<br />

die Gestaltungsrichtlinien bei der Beurteilung über<br />

die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbe-<br />

20<br />

anlagen, und Automaten und über besondere<br />

Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen<br />

und Automaten zum Schutz des historischen<br />

Ortskerns anzuwenden. Auf den Erlass einer Gestaltungssatzung<br />

wurde verzichtet. Die Gestaltungsrichtlinie<br />

wurde in der Vergangenheit als<br />

„Richtlinie“ angewendet.<br />

Nachdem dringender Regelungsbedarf bestand,<br />

hat der Gemeinderat am 25.09.2007 eine Gestaltungssatzung<br />

als örtliche Bauvorschrift beschlossen.<br />

Um die Sanierungsziele ordnungsgemäß durchführen<br />

zu können ist zur rechtlichen Sicherheit<br />

eine Konkretisierung dieser Sanierungsziele notwendig.<br />

Diese Konkretisierung kann beispielsweise<br />

durch Erlass eines Sanierungsbebauungsplans,<br />

aber auch durch nicht förmliche Planungen<br />

erfolgen. Darüber hinaus ist es aber auch möglich<br />

für das Sanierungsgebiet eine Gestaltungssatzung<br />

zu erlassen, in der die Anforderungen in<br />

vergleichbarer Weise geregelt werden, wie dies<br />

bisher in den Gestaltungsrichtlinien erfolgt ist.<br />

Der Bestandsschutz <strong>von</strong> bestehenden und genehmigten<br />

Gebäuden bleibt gewahrt. Die Satzung<br />

greift maßgeblich bei künftigen Um-, Neu- und<br />

Anbauten.<br />

Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung<br />

können Entwicklungsimpulse in älteren Ortsteilen<br />

bzw. Ortskernen lenken, welche durch Missstände<br />

und Mängel gekennzeichnet sind. Sie initiieren<br />

dadurch in diesen Bereichen einen Erneuerungsprozess,<br />

welcher sich aus finanziellen, privaten<br />

oder sonstigen Gründen dort nicht <strong>von</strong> selbst einstellen<br />

würde.<br />

Bei der bevorstehenden Sanierungsmaßnahme<br />

„Ortsmitte Kochendorf“ ist es <strong>von</strong> großer Bedeutung,<br />

dass alle Planungsüberlegungen die Identität<br />

des Ortes aufgreifen sowie die Gestaltung der<br />

Gebäude und der Freiräume den besonderen<br />

Charakter des Ortes widerspiegeln.<br />

Letztendlich wird sich im Rahmen der Sanierungsmaßnahme<br />

unter anderem in kleineren Teilbereichen<br />

auch die bauliche Struktur und das<br />

architektonische Bild des Ortes durch Neubauten<br />

oder bauliche Veränderungen der Altbausubstanz<br />

verändern. Die städtebauliche Veränderung ist<br />

damit nicht eine Aufgabe, bei der das Vorhandene<br />

und Alte zwangsläufig ohne nähere Nachprüfung

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