Gesamtbausumme Neubauwohnungen von 1997 - Stadt Bad ...
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• Satzungsbeschluss Gestaltungssatzung 25.09.2007<br />
• Veröffentlichung Satzungsbeschluss 05.10.2007<br />
• Satzungsbeschluss zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes 18.12.2007<br />
• Veröffentlichung Satzungsbeschluss 08.01.2008<br />
• Satzungsbeschluss zur 1. Erweiterung 15.07.2008<br />
• Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses 18.07.2008<br />
In den Jahren 1980 bis 1998 wurde in Kochendorf<br />
ein Sanierungsverfahren durchgeführt. Beim Abschluss<br />
des Verfahrens wurden nicht alle Sanierungsziele<br />
erreicht. Deshalb hat der Gemeinderat<br />
am 20.07.2004 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
„Ortsmitte Kochendorf“ beschlossen.<br />
Im April 2005 erfolgte die Aufnahme in das<br />
Landessanierungsprogramm.<br />
Die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet<br />
„Ortsmitte Kochendorf“ wurden in der Vorbereitenden<br />
Untersuchung vom Juli 2004 wie folgt<br />
genannt und definiert:<br />
� Durch behutsame Ergänzung und teilweise<br />
auch Erneuerungen im Grundriss soll<br />
die Attraktivität des Ortskerns <strong>von</strong> Kochendorf<br />
erhöht werden.<br />
� Es ist eine Aufwertung des Ortsbildes beabsichtigt.<br />
� Stärkung der Ortsmitte als Wohnstandort,<br />
Verbesserung der Wohnsituation und<br />
Aufwertung des Ortsbildes<br />
� Aufwertung des Bereichs Ecke Hauptstraße/<br />
Bachstraße<br />
� Aufwertung der rückwärtigen Bereiche im<br />
Quartier Wächterstraße/ Hauptstraße/<br />
Gartenstraße Mühlstraße<br />
� In diesem Zusammenhang soll vor allem<br />
eine gestalterische und funktionale Aufwertung<br />
des Straßenraums, insbesondere<br />
im Bereich des Platzes an der Kreuzung<br />
Hauptstr./ Mühlstr. erfolgen, um den Straßenraum<br />
attraktiver zu gestalten, so dass<br />
dieser Bereich eventuell für Ladenansiedlungen<br />
bzw. Ausbauten und damit die<br />
Festigung der vorhandenen Ladenstruktur<br />
gestärkt werden kann.<br />
� Umfassende Gestaltungsmaßnahmen in<br />
der Gartenstraße und Neckarsulmer<br />
Straße<br />
� Verbesserung der Stellplatzsituation insbesondere<br />
in der Hauptstraße<br />
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen<br />
zeigen ein deutliches Bild der Sanierungsnotwendigkeit<br />
im Gebiet Ortsmitte Kochendorf.<br />
Die wird belegt durch die einerseits für den strukturellen<br />
und funktionalen Erhalt notwendigen städtebaulichen<br />
Neuordnungs- und Instandsetzungen<br />
der vorhandenen Bausubstanz.<br />
Am 31.8.1982 hat der Gemeinderat beschlossen,<br />
die Gestaltungsrichtlinien bei der Beurteilung über<br />
die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbe-<br />
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anlagen, und Automaten und über besondere<br />
Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen<br />
und Automaten zum Schutz des historischen<br />
Ortskerns anzuwenden. Auf den Erlass einer Gestaltungssatzung<br />
wurde verzichtet. Die Gestaltungsrichtlinie<br />
wurde in der Vergangenheit als<br />
„Richtlinie“ angewendet.<br />
Nachdem dringender Regelungsbedarf bestand,<br />
hat der Gemeinderat am 25.09.2007 eine Gestaltungssatzung<br />
als örtliche Bauvorschrift beschlossen.<br />
Um die Sanierungsziele ordnungsgemäß durchführen<br />
zu können ist zur rechtlichen Sicherheit<br />
eine Konkretisierung dieser Sanierungsziele notwendig.<br />
Diese Konkretisierung kann beispielsweise<br />
durch Erlass eines Sanierungsbebauungsplans,<br />
aber auch durch nicht förmliche Planungen<br />
erfolgen. Darüber hinaus ist es aber auch möglich<br />
für das Sanierungsgebiet eine Gestaltungssatzung<br />
zu erlassen, in der die Anforderungen in<br />
vergleichbarer Weise geregelt werden, wie dies<br />
bisher in den Gestaltungsrichtlinien erfolgt ist.<br />
Der Bestandsschutz <strong>von</strong> bestehenden und genehmigten<br />
Gebäuden bleibt gewahrt. Die Satzung<br />
greift maßgeblich bei künftigen Um-, Neu- und<br />
Anbauten.<br />
Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung<br />
können Entwicklungsimpulse in älteren Ortsteilen<br />
bzw. Ortskernen lenken, welche durch Missstände<br />
und Mängel gekennzeichnet sind. Sie initiieren<br />
dadurch in diesen Bereichen einen Erneuerungsprozess,<br />
welcher sich aus finanziellen, privaten<br />
oder sonstigen Gründen dort nicht <strong>von</strong> selbst einstellen<br />
würde.<br />
Bei der bevorstehenden Sanierungsmaßnahme<br />
„Ortsmitte Kochendorf“ ist es <strong>von</strong> großer Bedeutung,<br />
dass alle Planungsüberlegungen die Identität<br />
des Ortes aufgreifen sowie die Gestaltung der<br />
Gebäude und der Freiräume den besonderen<br />
Charakter des Ortes widerspiegeln.<br />
Letztendlich wird sich im Rahmen der Sanierungsmaßnahme<br />
unter anderem in kleineren Teilbereichen<br />
auch die bauliche Struktur und das<br />
architektonische Bild des Ortes durch Neubauten<br />
oder bauliche Veränderungen der Altbausubstanz<br />
verändern. Die städtebauliche Veränderung ist<br />
damit nicht eine Aufgabe, bei der das Vorhandene<br />
und Alte zwangsläufig ohne nähere Nachprüfung