Download der Informationen - Stadt Bad Friedrichshall
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Um die Sanierungsziele ordnungsgemäß durchführen<br />
zu können ist zur rechtlichen Sicherheit<br />
eine Konkretisierung dieser Sanierungsziele<br />
notwendig. Diese Konkretisierung kann beispielsweise<br />
durch Erlass eines Sanierungsbebauungsplans,<br />
aber auch durch nicht förmliche<br />
Planungen erfolgen. Darüber hinaus ist es aber<br />
auch möglich für das Sanierungsgebiet eine<br />
Gestaltungssatzung zu erlassen, in <strong>der</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
in vergleichbarer Weise geregelt<br />
werden, wie dies bisher in den Gestaltungsrichtlinien<br />
erfolgt ist.<br />
Der Bestandsschutz von bestehenden und genehmigten<br />
Gebäuden bleibt gewahrt. Die Satzung<br />
greift maßgeblich bei künftigen Um-, Neu-<br />
und Anbauten.<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> städtebaulichen Erneuerung<br />
können Entwicklungsimpulse in älteren Ortsteilen<br />
bzw. Ortskernen lenken, welche durch Missstände<br />
und Mängel gekennzeichnet sind. Sie<br />
initiieren dadurch in diesen Bereichen einen<br />
Erneuerungsprozess, welcher sich aus finanziellen,<br />
privaten o<strong>der</strong> sonstigen Gründen dort nicht<br />
von selbst einstellen würde.<br />
Bei <strong>der</strong> bevorstehenden Sanierungsmaßnahme<br />
„Ortsmitte Kochendorf“ ist es von großer Bedeutung,<br />
dass alle Planungsüberlegungen die Identität<br />
des Ortes aufgreifen sowie die Gestaltung<br />
<strong>der</strong> Gebäude und <strong>der</strong> Freiräume den beson<strong>der</strong>en<br />
Charakter des Ortes wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />
Letztendlich werden sich im Rahmen <strong>der</strong> Sanierungsmaßnahme<br />
unter an<strong>der</strong>em in kleineren<br />
Teilbereichen auch die bauliche Struktur und<br />
das architektonische Bild des Ortes durch Neubauten<br />
o<strong>der</strong> bauliche Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Altbausubstanz<br />
verän<strong>der</strong>n. Die städtebauliche<br />
Verän<strong>der</strong>ung ist damit nicht eine Aufgabe, bei<br />
<strong>der</strong> das Vorhandene und Alte zwangsläufig ohne<br />
nähere Nachprüfung als gut zu erhalten ist,<br />
städtebauliche Erneuerung findet ihren Ausdruck<br />
auch in zeitgemäßen Bauformen.<br />
Der Lebensraum <strong>der</strong> Menschen ist dort zu<br />
verbessern, wo er Missstände und Mängel aufweist,<br />
sei es durch Verbesserung <strong>der</strong> Wohnungen<br />
und des Wohnumfeldes, durch städtebauliche<br />
Verbesserungen im Bereich <strong>der</strong> Arbeitsstätten,<br />
durch die Ausweitung <strong>der</strong> kulturellen o<strong>der</strong><br />
sonstigen Freizeitangebote etc.<br />
Ziele <strong>der</strong> Sanierung – wesentliche Maßnahmen:<br />
• Stärkung <strong>der</strong> Ortsmitte als Wohnungsstandort,<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Wohnsitzsituation und<br />
Aufwertung des Ortsbildes<br />
• Aufwertung des Bereichs Ecke Hauptstraße<br />
/ Bachstraße<br />
• Aufwertung <strong>der</strong> rückwärtigen Bereiche im<br />
Quartier Wächterstraße / Hauptstraße / Gartenstraße<br />
/ Mühlstraße<br />
• Gestalterische und funktionale Aufwertung<br />
des Straßenraumes, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
Hauptstraße und des Platzbereiches an <strong>der</strong><br />
Kreuzung Mühlstraße<br />
• Umfassende Gestaltungsmaßnahmen in <strong>der</strong><br />
Gartenstraße und Neckarsulmer Straße<br />
• Verbesserung <strong>der</strong> Stellplatzsituation insbeson<strong>der</strong>e<br />
in <strong>der</strong> Hauptstraße<br />
a) Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen<br />
Mit 15 privaten Eigentümern wurden Mo<strong>der</strong>nisierungsvereinbarungen<br />
abgeschlossen.<br />
Gebäude Stand<br />
Gartenstraße 18 abgeschlossen<br />
Gartenstraße 22 begonnen<br />
Gartenstraße 23/1 abgeschlossen<br />
Gartenstraße 36, BA I abgeschlossen<br />
Gartenstraße 36, BA II begonnen<br />
Hauptstraße 24 abgeschlossen<br />
Hauptstraße 42 abgeschlossen<br />
Hauptstraße 42/1 abgeschlossen<br />
Hauptstraße 45 abgeschlossen<br />
Kochergasse 2 begonnen<br />
Kochergasse 5 abgeschlossen<br />
Mühlstraße 2 abgeschlossen<br />
Mühlstraße 5/1 begonnen<br />
Mühlstraße 8 abgeschlossen<br />
Mühlstraße 12, BA I abgeschlossen<br />
Mühlstraße 12, BA II abgeschlossen<br />
Mühlstraße 15, BA I abgeschlossen<br />
Mühlstraße 15, BA II begonnen<br />
Das Gesamtvolumen aller geför<strong>der</strong>ten privaten<br />
Mo<strong>der</strong>nisierungen beläuft sich auf 1.555.100,68<br />
€ vereinbarter för<strong>der</strong>fähiger Kosten und<br />
309.685,21 € vereinbarter maximaler Zuschüsse.<br />
Von den vereinbarten maximalen Zuschüssen<br />
wurden 222.011,69 € ausbezahlt.<br />
b) Ordnungsmaßnahmen<br />
Mit fünf privaten Eigentümern wurden Vereinbarungen<br />
über Ordnungsmaßnahmen abgeschlossen.<br />
Gebäude Stand<br />
Mühlstraße 3/1 abgeschlossen<br />
Mühlstraße 8 abgeschlossen<br />
Mühlstraße 9 abgeschlossen<br />
Rainstraße 3/1 abgeschlossen<br />
Rainstraße 6 abgeschlossen<br />
21<br />
Das Gesamtvolumen aller geför<strong>der</strong>ten privaten<br />
Ordnungsmaßnahmen beläuft sich auf