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Download der Informationen - Stadt Bad Friedrichshall

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Um die Sanierungsziele ordnungsgemäß durchführen<br />

zu können ist zur rechtlichen Sicherheit<br />

eine Konkretisierung dieser Sanierungsziele<br />

notwendig. Diese Konkretisierung kann beispielsweise<br />

durch Erlass eines Sanierungsbebauungsplans,<br />

aber auch durch nicht förmliche<br />

Planungen erfolgen. Darüber hinaus ist es aber<br />

auch möglich für das Sanierungsgebiet eine<br />

Gestaltungssatzung zu erlassen, in <strong>der</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

in vergleichbarer Weise geregelt<br />

werden, wie dies bisher in den Gestaltungsrichtlinien<br />

erfolgt ist.<br />

Der Bestandsschutz von bestehenden und genehmigten<br />

Gebäuden bleibt gewahrt. Die Satzung<br />

greift maßgeblich bei künftigen Um-, Neu-<br />

und Anbauten.<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> städtebaulichen Erneuerung<br />

können Entwicklungsimpulse in älteren Ortsteilen<br />

bzw. Ortskernen lenken, welche durch Missstände<br />

und Mängel gekennzeichnet sind. Sie<br />

initiieren dadurch in diesen Bereichen einen<br />

Erneuerungsprozess, welcher sich aus finanziellen,<br />

privaten o<strong>der</strong> sonstigen Gründen dort nicht<br />

von selbst einstellen würde.<br />

Bei <strong>der</strong> bevorstehenden Sanierungsmaßnahme<br />

„Ortsmitte Kochendorf“ ist es von großer Bedeutung,<br />

dass alle Planungsüberlegungen die Identität<br />

des Ortes aufgreifen sowie die Gestaltung<br />

<strong>der</strong> Gebäude und <strong>der</strong> Freiräume den beson<strong>der</strong>en<br />

Charakter des Ortes wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />

Letztendlich werden sich im Rahmen <strong>der</strong> Sanierungsmaßnahme<br />

unter an<strong>der</strong>em in kleineren<br />

Teilbereichen auch die bauliche Struktur und<br />

das architektonische Bild des Ortes durch Neubauten<br />

o<strong>der</strong> bauliche Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Altbausubstanz<br />

verän<strong>der</strong>n. Die städtebauliche<br />

Verän<strong>der</strong>ung ist damit nicht eine Aufgabe, bei<br />

<strong>der</strong> das Vorhandene und Alte zwangsläufig ohne<br />

nähere Nachprüfung als gut zu erhalten ist,<br />

städtebauliche Erneuerung findet ihren Ausdruck<br />

auch in zeitgemäßen Bauformen.<br />

Der Lebensraum <strong>der</strong> Menschen ist dort zu<br />

verbessern, wo er Missstände und Mängel aufweist,<br />

sei es durch Verbesserung <strong>der</strong> Wohnungen<br />

und des Wohnumfeldes, durch städtebauliche<br />

Verbesserungen im Bereich <strong>der</strong> Arbeitsstätten,<br />

durch die Ausweitung <strong>der</strong> kulturellen o<strong>der</strong><br />

sonstigen Freizeitangebote etc.<br />

Ziele <strong>der</strong> Sanierung – wesentliche Maßnahmen:<br />

• Stärkung <strong>der</strong> Ortsmitte als Wohnungsstandort,<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Wohnsitzsituation und<br />

Aufwertung des Ortsbildes<br />

• Aufwertung des Bereichs Ecke Hauptstraße<br />

/ Bachstraße<br />

• Aufwertung <strong>der</strong> rückwärtigen Bereiche im<br />

Quartier Wächterstraße / Hauptstraße / Gartenstraße<br />

/ Mühlstraße<br />

• Gestalterische und funktionale Aufwertung<br />

des Straßenraumes, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

Hauptstraße und des Platzbereiches an <strong>der</strong><br />

Kreuzung Mühlstraße<br />

• Umfassende Gestaltungsmaßnahmen in <strong>der</strong><br />

Gartenstraße und Neckarsulmer Straße<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Stellplatzsituation insbeson<strong>der</strong>e<br />

in <strong>der</strong> Hauptstraße<br />

a) Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen<br />

Mit 15 privaten Eigentümern wurden Mo<strong>der</strong>nisierungsvereinbarungen<br />

abgeschlossen.<br />

Gebäude Stand<br />

Gartenstraße 18 abgeschlossen<br />

Gartenstraße 22 begonnen<br />

Gartenstraße 23/1 abgeschlossen<br />

Gartenstraße 36, BA I abgeschlossen<br />

Gartenstraße 36, BA II begonnen<br />

Hauptstraße 24 abgeschlossen<br />

Hauptstraße 42 abgeschlossen<br />

Hauptstraße 42/1 abgeschlossen<br />

Hauptstraße 45 abgeschlossen<br />

Kochergasse 2 begonnen<br />

Kochergasse 5 abgeschlossen<br />

Mühlstraße 2 abgeschlossen<br />

Mühlstraße 5/1 begonnen<br />

Mühlstraße 8 abgeschlossen<br />

Mühlstraße 12, BA I abgeschlossen<br />

Mühlstraße 12, BA II abgeschlossen<br />

Mühlstraße 15, BA I abgeschlossen<br />

Mühlstraße 15, BA II begonnen<br />

Das Gesamtvolumen aller geför<strong>der</strong>ten privaten<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungen beläuft sich auf 1.555.100,68<br />

€ vereinbarter för<strong>der</strong>fähiger Kosten und<br />

309.685,21 € vereinbarter maximaler Zuschüsse.<br />

Von den vereinbarten maximalen Zuschüssen<br />

wurden 222.011,69 € ausbezahlt.<br />

b) Ordnungsmaßnahmen<br />

Mit fünf privaten Eigentümern wurden Vereinbarungen<br />

über Ordnungsmaßnahmen abgeschlossen.<br />

Gebäude Stand<br />

Mühlstraße 3/1 abgeschlossen<br />

Mühlstraße 8 abgeschlossen<br />

Mühlstraße 9 abgeschlossen<br />

Rainstraße 3/1 abgeschlossen<br />

Rainstraße 6 abgeschlossen<br />

21<br />

Das Gesamtvolumen aller geför<strong>der</strong>ten privaten<br />

Ordnungsmaßnahmen beläuft sich auf

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